„Der Rückgang des Sicherungsniveaus vor Steuern macht deutlich, dass die gesetzliche Rente zukünftig alleine nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard des Erwerbslebens im Alter fortzuführen.“

 

Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag :  905 Euro

Männer:                                                1.150 Euro

Frauen:                                                    709 Euro

Ergebnisse des aktuellen Rentenberichts

  • Im Jahr 2019 sind die gesamten Beitragseinnahmen der allgemeinen Rentenversicherung bis September gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um rund 5,1 % gestiegen. Für das Jahresende 2019 wird eine Nachhaltigkeitsrücklage von rund 40,7 Mrd. Euro geschätzt. Dies entspricht 1,8 Monatsausgaben.

 

  • Im RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz ist festgelegt, dass der Bei-tragssatz bis zum Jahr 2025 den Wert von 18,6 % nicht unterschreiten darf. Ferner ist dort geregelt, dass bis zum Jahr 2025 das Sicherungsniveau vor Steuern nicht unter 48 % und der Beitragssatz nicht über 20 % steigen darf (doppelte Haltelinie).

 

  • In der mittleren Variante der Vorausberechnungen bleibt der Beitragssatz bis zum Jahr 2024 beim aktuellen Wert von 18,6 % stabil. Anschließend steigt der Beitragssatz auf 19,8 % im Jahr 2025 und 21,2 % im Jahr 2030. Zum Ende des Vorausberechnungs-zeitraums im Jahr 2033 beträgt der Beitragssatz 22,0 %.

 

  • Ab dem kommenden Jahr steigen die Renten bis zum Jahr 2033 um insgesamt rund 36,5 %. Dies entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 2,2 % pro Jahr. Das Sicherungsniveau vor Steuern, das die Relation von Renten zu Löhnen zum Ausdruck bringt, beträgt derzeit 48,2 %. Aufgrund einer zunächst stabilen Entwicklung des Beitragssatzes und der Haltelinie beim Sicherungsniveau wird ein Absinken unter 48 % bis zum Jahr 2025 verhindert. Dabei greift die Haltelinie erstmals im Jahr 2021. Längerfristig sinkt das Sicherungsniveau über 45,6 % im Jahr 2030 bis auf 44,6 % zum Ende des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2033.

 

  • Gemäß § 154 Abs. 3 SGB VI hat die Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, wenn der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung in der mittleren Variante der Vorausberechnungen bis zum Jahr 2030 den Wert von 22 % überschreitet und wenn das Sicherungsniveau vor Steuern bis zum Jahr 2030 den Wert von 43 % unterschreitet. In der mittleren Variante werden diese Vorgaben eingehalten.

Der Rückgang des Sicherungsniveaus vor Steuern macht deutlich, dass die gesetzliche Rente zukünftig alleine nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard des Erwerbslebens im Alter fortzuführen. In Zukunft wird der erworbene Lebensstandard nur erhalten bleiben, wenn die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die staatliche Förderung genutzt werden, um eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen. Zentral für die Altersversorgung wird aber auch weiterhin die gesetzliche Rente bleiben.

Der komplette Rentenbericht 2019:

http://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2019/2019-11-29_Rentenversicherungsbericht_2019.pdf

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