„Dieser Kampf ist gewonnen, das Projekt Sanktionen oberhalb 30 % durchzusetzen, ist für das BMAS und die BA erstmal gescheitert.“ (Harald Thome)

Bundesagentur für Arbeit und Bundesministerium für Arbeit haben versucht, das Urteil des Verfassungsgerichts zu umgehen – und konnten dabei gestoppt werden


Quelle: Harald Thome   Newsletter

BA und BMAS wollten mit einer neuen Weisung entgegen des Urteils des BVerfG wieder Sanktionen oberhalb von 30 % des Regelbedarfes durchsetzen.
Diese Umgehung sollte mit einer Addierung der 30 % Sanktionen wegen Pflichtverstößen und 10 % wegen Meldeversäumnissen erfolgen. Die Argumentation der Verantwortlichen war: da das BVerfG diese Addierung nicht explizit untersagt habe, sei sie zulässig und wenn sie zulässig ist, und wenn wir es nicht untersagt bekommen, dann machen wir es auch.

Tacheles hatte dieses Projekt am Mittwoch bekannt gemacht und Alarm geschlagen, die Weisungsentwürfe veröffentlicht und die Medien und interessierte Öffentlichkeit auf diesen Versuch der Aushebelung der Begrenzung von Sanktionen aufmerksam gemacht.

Herr Heil, als zuständiger Minister ist dann sofort zurückgerudert, hat was von „Missverständnissen“ erzählt und eigentlich für das Wochenende  eine neue Weisung ohne Missverständnisse angekündigt, die doch noch nicht ergangen ist.

So jetzt nochmal zusammengefasst: dieser Kampf ist gewonnen, das Projekt Sanktionen oberhalb 30 % durchzusetzen, ist für das BMAS und die BA erstmal gescheitert.

Wir sind schon gespannt darauf, was sich die BA und das BMAS das nächste Mal ausdenken, um das Sanktionsregime nun wieder durchzuziehen oder ob sie es mal sein lassen und im Lichte des Urteils des BVerfG wirklich mal an geeigneten Weisungen arbeiten, die nicht nur darauf abstellen mit juristischer Winkelakrobatik die maximal mögliche Existenzvernichtung der ALG II-Beziehenden jederzeit und immer durchsetzen zu können.

Hier zunächst der Tacheles, wir schlagen Alarm Link: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2583/
Das wurde dann zentral von der SZ aufgegriffen: https://www.sueddeutsche.de/politik/hartz-iv-bundesverfassungsgericht-kuerzungen-sanktionen-1.4698013
Später folgte das zurückrudern: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/hartz-iv-wird-doch-hoechstens-um-30-prozent-gekuerzt-16506719.html?

Es ist jetzt an der Zeit neu zu denken:
Das wäre ein Sanktionsmoratorium, nach dem Urteil von Karlsruhe sind Sanktionen ins Ermessen gestellt worden, was im Übrigen mit keinem einzigen Satz in den bisherigen Weisungsentwürfen  berücksichtigt und erwähnt wird. Warum gibt es hier keine klaren Anweisungen?
Weiter könnte von Sanktionen im Rahmen einer Ermessensentscheidung abgesehen werden wenn die Unterkunftskosten nicht zur Gänze vom Jobcenter gezahlt werden, wenn Kautionen für nicht vom Jobcenter gezahlte Wohnungen getilgt werden müssen, oder wenn Darlehens- und Rückforderungstilgungen aufgerechnet werden oder direkt an die Regionaldirektion gezahlt werden.
Hier aktiv zu werden wären konkrete Schritte, denn auch eine Minderung um 30 % ist außerordentlich, hat das BVerfG gesagt und sagen die Sanktionierten erst recht.

Im Jahr 2018 wurden von Jobcentern 91.000 Sanktionen gegenüber alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ausgesprochen. Damit die Sanktionen auch richtig reinhauen, setzen manche Jobcenter noch eins drauf:  In manchen Jobcentern erfolgt bei einer drohenden oder verhängten Sanktion eine automatisierte Meldung an das zuständige Jugendamt zur Überprüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Bei den sowieso zu knappen Hartz IV-Leistungen ist das also amtliche Kindeswohlgefährdung. Es ist zu fordern das diese doppelte Sanktion und Erpressung von Alleinerziehenden unverzüglich aufzuhören hat.

Ferner muss dabei daran erinnert werden, dass die Regelbedarfe sowieso schon knapp an der Verfassungswidrigkeit und einfach viel zu niedrig sind. Daher dürfen diese in der Höhe in keiner Weise verfügbar sein! Das muss deutlich berücksichtigt werden. Welche existentielle Not Sanktionen bei den davon Betroffenen auslösen, hat unsere Befragung verdeutlicht die wir dem BVerfG am 15. Januar in der mündlichen Verhandlung vorgelegt haben. Hier ist es an der Zeit mal einen wirklichen Schnitt zu machen und alle Punkte in denen das unverfügbare Existenzminimum unterschritten wird zur Disposition zu stellen!

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