Der jährliche Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass der deutsche Mindestlohn auch im internationalen Vergleich mit einem Niveau von weniger als 50 Prozent des mittleren Lohns eher im unteren Bereich liegt.

Lohnpolitik

Noch immer zu niedrig

Vor fünf Jahren wurde der Mindestlohn eingeführt. Extrem niedriger Bezahlung konnte damit ein Riegel vorgeschoben werden, prekäre Beschäftigungsverhältnisse sind aber weiterhin verbreitet
 
Von Ralf Krämer

Ralf Krämer, ist Gewerkschaftssekretär bei Verdi im Bereich Wirtschaftspolitik.

Vor fünf Jahren wurde der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland eingeführt. Er beträgt seit dem 1. Januar 2020 bundeseinheitlich 9,35 Euro je Stunde, nachdem er zunächst mit 8,50 Euro je Stunde gestartet war. Vorangegangen war eine rund zehn Jahre währende Kampagne zunächst der Gewerkschaften Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) und dann des gesamten Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), die zu einer breiten mehrheitlichen Unterstützung der Mindestlohnforderung in der Bevölkerung geführt hatte. Noch früher hatte die PDS bzw. die Partei Die Linke diese Forderung erhoben, als die Gewerkschaften noch skeptisch waren. Schließlich bedeutet ein gesetzlicher Mindestlohn auch ein Eingeständnis, zu schwach zu sein, angemessene Mindestentgelte mit eigenen tarifpolitischen Mitteln durchzusetzen.

Klar ist aber auch, dass es der Druck der Gewerkschaften war, der die SPD und schließlich die große Koalition dazu brachte, wie in den meisten anderen europäischen Ländern auch in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen.

Niederlage der Neoliberalen

Im Vorfeld hatte es erbitterten Widerstand der Unternehmerverbände und neoliberaler Kräfte aus Politik und Wissenschaft gegeben. Es wurden Horrorgeschichten verbreitet. So hieß es, mehr als eine Million Arbeitsplätze könnten durch den Mindestlohn verlorengehen. Dahinter steckte einerseits das pure Interesse an Profiten durch erhöhte Ausbeutung und andererseits die völlig realitätsfremde neoklassische Modellvorstellung, Löhne würden im Kern der individuellen Produktivität (als könne man die überhaupt irgendwie bestimmen) der Beschäftigten entsprechen und seien damit auch in ihrer niedrigen Höhe begründet. Müsste für Niedriglohnjobs mehr bezahlt werden, würden die Leute im Ergebnis arbeitslos.

Dagegen steht die Auffassung von marxistisch und keynesianisch orientierten Ökonominnen und Ökonomen, dass die Nachfrage nach bestimmten Gütern und Dienstleistungen einerseits und die Produktionsverfahren andererseits bestimmen, wie viele Arbeitskräfte benötigt werden. Die Löhne für die verschiedenen Beschäftigungsverhältnisse sind auf der Basis des gesamtgesellschaftlichen Produktivitäts- und Einkommensniveaus durch gesellschaftliche Regulierungen und die Kräfteverhältnisse zwischen Lohnarbeit und Kapital bestimmt, die sich insbesondere in Tarifverträgen niederschlagen. Für diese Kräfteverhältnisse spielt auch das Verhältnis von Angebot und Nachfrage nach Arbeitskräften mit bestimmten Qualifikationen eine Rolle.

Die reale Entwicklung seit Einführung des Mindestlohns kommt einer totalen Blamage der neoklassischen Arbeitsmarkttheorie und der neoliberalen Angstpropaganda gleich. Das zeigte zuletzt eine Zusammenfassung der Forschungsergebnisse im Kurzbericht 24/2019 des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. So ist nachweisbar, dass der Mindestlohn zu positiven Lohneffekten geführt hat. Für die betroffenen Niedriglohnbeschäftigten erhöhten sich die Stundenlöhne in der Größenordnung von zehn Prozent (über die allgemeinen Steigerungen hinaus). Der Anstieg der Monatslöhne fiel etwas geringer aus, da teilweise die Arbeitszeiten verkürzt wurden. Die Auswirkungen auf die Zahl der Beschäftigten waren minimal (wobei positive Wirkungen der erhöhten Kaufkraft auf den Personalbedarf hier nicht beachtet wurden). Nachweisbar war lediglich ein Rückgang von Minijobs um 100.000, der teilweise durch einen Zuwachs bei sozialversicherter Beschäftigung kompensiert wurde, was positiv zu bewerten ist.

Schwächen und Mängel

Aus gewerkschaftlicher und linker Sicht ist der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland also eine Erfolgsgeschichte. Etwa vier Millionen Niedriglohnbeschäftigte haben davon profitiert. Das darf aber nicht von dessen diversen Schwächen und Mängeln ablenken. So gelten für Langzeitarbeitslose und Jugendliche unter 18 Jahren immer noch Ausnahmen. Eine besonders üble galt bis Ende vorigen Jahres auch für Zeitungszustellerinnen und -zusteller. Dem hat die Bundesregierung nun durch eine Subventionierung der Zeitungsverlage abgeholfen. Auch wird der Mindestlohn weiterhin in erheblichem Umfang missachtet oder umgangen, wovon geschätzt eine Million Angestellte betroffen sind. So werden z. B. Einmalzahlungen und Zuschläge angerechnet oder diverse Arbeitszeiten nicht mehr als solche gezählt und nicht bezahlt, oder es werden Zeitvorgaben gemacht, die nicht eingehalten werden können. Zudem sind diverse Beschäftigungsbereiche von der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung ausgenommen. Vor allem aber gibt es viel zu wenige Kontrollen. Die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit bräuchte mindestens 3.000 zusätzliche Stellen. Auch muss die gerichtliche Durchsetzung von Mindestlohnansprüchen unbedingt erleichtert werden.

Ein Kernproblem bleibt, dass der Mindestlohn erheblich zu niedrig ist und immer noch tief im Niedriglohnbereich liegt. Der jährliche Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass der deutsche Mindestlohn auch im internationalen Vergleich mit einem Niveau von weniger als 50 Prozent des mittleren Lohns eher im unteren Bereich liegt. In Frankreich liegt er bei über 60 Prozent. Dementsprechend ist der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten in Deutschland unverändert einer der höchsten in Europa. Unter Einbeziehung der Nebenbeschäftigungen und Minijobs, die zu einem besonders hohen Anteil bzw. überwiegend betroffen sind, liegt knapp ein Viertel aller Beschäftigungsverhältnisse in der Bundesrepublik im Niedriglohnbereich. Die meisten Betroffenen haben im Alter nur eine Armutsrente zu erwarten und sind dann auf staatliche Unterstützung angewiesen. Die hier angesetzte Niedriglohnschwelle von zwei Dritteln des mittleren Lohns liegt 2020 bei knapp zwölf Euro die Stunde. Auch auf die Zahl der Hartz-IV-Beziehenden hatte der Mindestlohn nur geringe Auswirkungen, weil Teilzeitbeschäftigte oder Mehrpersonenhaushalte mit nur einer vollerwerbstätigen Person auch mit Mindestlohn keine hinreichenden Einkommen erzielen können.

Schon die auf dem DGB-Kongress im Mai 2010 aufgestellte Mindestlohnforderung war mit 8,50 Euro bescheiden. Dabei spielte eine zentrale Rolle, dass der Mindestlohn bundeseinheitlich gelten sollte, also auch in Ostdeutschland mit dem dort niedrigeren Lohnniveau, wo wesentlich mehr Betriebe und Beschäftigte betroffen waren und sind. Für Großstädte im Westen waren 8,50 Euro schon 2010 zu niedrig angesetzt, erst recht zur Einführung 2015. Der Mindestlohn wird zwar regelmäßig erhöht, aber solange diese Erhöhungen wie bisher lediglich dem prozentualen Anstieg der Tariflöhne folgen, bleibt er dauerhaft ein Niedriglohn. Zwar könnte die paritätisch besetzte Mindestlohnkommission auch eine stärkere Erhöhung des Mindestlohns beschließen. Allerdings müsste dann auch mindestens eine Person von der »Arbeitgeberseite« mit den Gewerkschaftsvertreterinnen und -vertretern stimmen, was wohl ausgeschlossen ist. Notwendig ist deshalb eine politische Intervention, eine Gesetzesinitiative, die den Mindestlohn kräftig erhöht. Verdi fordert mittlerweile, dass der Mindestlohn noch in dieser Legislaturperiode auf mindestens zwölf Euro festgesetzt werden soll. Danach könne er wieder der Tariflohnentwicklung folgen. Ähnliches verlangt die IG Metall.

Spaltung und Stabilisierung

Beilage

Der gesetzliche Mindestlohn hat zu einer Stabilisierung der Beschäftigungsbedingungen in Deutschland beigetragen und durch Einziehung einer absoluten Lohnuntergrenze besonders extreme Niedriglöhne verboten. Insgesamt war auf dem hiesigen Arbeitsmarkt schon seit der großen Krise 2009 eine Stabilisierung im Gang. Die Beschäftigung sank in der Krise nur kurzzeitig und wenig, danach ist sie im Zuge des schwachen, aber langen Aufschwungs weiter angestiegen. Mittlerweile gibt es in Deutschland mehr als 45 Millionen Erwerbstätige, davon gut 41 Millionen abhängig Beschäftigte, ein historischer Höchststand. Die Zahl registrierter Arbeitsloser ist von fast fünf Millionen im Jahr 2005 auf 2,3 Millionen gefallen, auch die Zahl der von Unterbeschäftigung Betroffenen hat sich auf etwas über drei Millionen halbiert. Das hat sich auch in der Entwicklung der Verteilungsverhältnisse niedergeschlagen. Nachdem die Reallöhne 2004 bis zur Krise 2008 jedes Jahr gesunken und die Lohnquote am Volkseinkommen von 2003 bis 2007 um sieben Prozentpunkte abgerutscht war, sind die Reallöhne seit 2011 jedes Jahr gestiegen, und die Lohnquote hat sich zu einem erheblichen Teil wieder erholt.

Auf der anderen Seite hält aber die soziale Spaltung an. Es herrscht eine enorme Ungleichheit. Nach wie vor gibt es vielerorts prekäre Beschäftigung und soziale Unsicherheiten, Leiharbeit, Befristungen usw. halten sich auf hohem Niveau. Bei den Neueinstellungen sind mehr als 40 Prozent der Arbeitsverträge nur befristet, in größeren Betrieben über die Hälfte. Häufig von atypischer und prekärer Beschäftigung betroffen sind Frauen, junge Erwachsene, Beschäftigte ohne beruflichen Bildungsabschluss oder ohne berufliche Erfahrung sowie Eingewanderte. Wobei sich auch hier vor dem Hintergrund des starken Anstiegs in den 1990ern Jahren und der ersten Hälfte der 2000er Jahre eine gewisse Stabilisierung feststellen lässt. Die Zahl der Soloselbständigen und der Minijobber in Hauptbeschäftigung ist in Folge der verbesserten Arbeitsmarktlage sogar leicht rückläufig. Weiter steigend ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigten. Andererseits wächst auch die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der Vollzeitbeschäftigten.

Der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten war von 1997 bis 2008 stark angestiegen, seitdem stagniert er. Ähnlich sieht die Entwicklung der Armutsrisikoquote aus. Über eine Million Erwerbstätige sind trotz Arbeit weiterhin auf staatliche Hilfen angewiesen. Das betrifft vorallem jene in Teilzeit oder nur geringfügig Beschäftigte. Die Aufstiegsmobilität ist gering, mehr als 60 Prozent der Niedriglohnbeschäftigten verharren dauerhaft in diesem Bereich. Die Flexibilisierung der Arbeitszeiten und die Ausweitung von Schicht- und Wochenendarbeit schreiten weiter voran. Immer mehr Menschen haben mehrere Nebenjobs. Die Zahl derjenigen, die mehrfachbeschäftigt sind, hat sich seit 2003 mehr als verdoppelt. Über die Hälfte der Beschäftigten macht zudem regelmäßig Überstunden. Jeder siebte Angestellte ist von Abrufarbeit betroffen (Arbeit auf Abruf, Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienste). Gleichzeitig steigt vor dem Hintergrund des strukturellen Wandels durch die Digitalisierung, den ökologischen Umbau und die zunehmenden Krisentendenzen die Arbeitsplatzunsicherheit.

Probleme des Klassenkampfs

Der Mindestlohn hat nicht dazu geführt, prekäre, unzureichend sozial gesicherte und unterbezahlte Beschäftigung insgesamt zurückzudrängen. Dazu müssen viel weitergehende Re-Regulierungen der Arbeitsverhältnisse durchgesetzt werden: Reformierung bzw. Überführung der Minijobs in reguläre Beschäftigung, Verbot sachgrundloser Befristung, Einschränkung und mindestens gleiche Bezahlung der Leiharbeit von Anfang an, volle soziale Absicherung aller Erwerbstätigkeit, auch von Selbständigen und von über Internetplattformen vermittelten Arbeitskräften. Und nicht zuletzt muss das Arbeitslosengeld I länger gezahlt und Hartz IV durch eine bedarfsdeckende und sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden.

Ein zentrales Problem ist der anhaltend schwache Organisationsgrad der Gewerkschaften und die weiter abnehmende Tarifbindung, also des Anteils der Beschäftigten, deren Löhne und Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge geregelt sind. Nur durch Tarifbindung kann die Lohnungleichheit auch oberhalb des Mindestlohns wirksam reduziert, können kürzere Arbeitszeiten und sozialere Arbeitsbedingungen durchgesetzt werden. Dies wiederum kann in weiten Teilen der Wirtschaft nur mit Hilfe verbesserter gesetzlicher Rahmenbedingungen erreicht werden, einer erleichterten Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen und Tariftreueregelungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Es leiden also weiterhin viele Millionen Menschen in Deutschland unter Niedriglöhnen und prekären Arbeitsbedingungen oder unter Erwerbslosigkeit. Sehr viele weitere leiden unter hohem Arbeitsdruck und schlechten Arbeitsbedingungen oder anderen belastenden Lebensbedingungen. Das führt zu Veränderungsbedürfnissen, teils auch zu Wut oder Frust. Es erschwert aber oft auch gewerkschaftliche und politische Organisierung und Mobilisierung.

Dennoch müssen Linke zur Kenntnis nehmen, dass sich die Lage für die meisten Beschäftigten in den letzten zehn Jahren eher verbessert hat und das Problem vor allem die soziale Spaltung und Unsicherheit ist. Das treibt aber nicht zu einer Radikalisierung nach links, sondern zu erhöhtem Sicherheitsbedürfnis. Die Rede, dass alles immer schlimmer werde und sich alles immer weiter zuspitze, geht an der Wirklichkeit und den Wahrnehmungen der meisten Menschen vorbei. Auch die Politik der letzten beiden großen Koalitionen blieb zwar weit hinter den Anforderungen zurück, hat aber vor dem Hintergrund der positiven Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung in punkto Arbeits- und Sozialpolitik eher kleine Verbesserungen als Verschlechterungen gebracht. Deshalb sind auch die Gewerkschaften nicht auf Konfrontation eingestellt.

Künftige Auseinandersetzungen

Doch im kommenden Jahrzehnt werden sich die Bedingungen verändern. Der lange Aufschwung geht zu Ende, die ökonomischen und internationalen Verhältnisse werden schwieriger, die Klimapolitik führt zu Belastungen. Und die geburtenstarken Jahrgänge der späten 1950er und der 1960er Jahre werden ab Mitte der 2020er Jahre in Rente gehen. Die dadurch verstärkte Arbeitskräfteknappheit erleichtert zum einen die Durchsetzung von Lohnzuwächsen, dem begegnet die Wirtschaft mit verstärkten Bemühungen um Fachkräftezuwanderung. Zum anderen belastet das aber fortschreitend die Finanzlage der Rentenversicherung. Um das Rentenniveau auch nur stabil zu halten werden sukzessive Beitragsatzerhöhungen und erhöhte Bundeszuschüsse notwendig sein. Das ist durchaus leistbar, und die Gewerkschaften sowie die Partei Die Linke müssen sich dafür einsetzen, um so mehr, wenn sie das gesetzliche Rentenniveau wieder anheben wollen. Dies muss offensiv vertreten werden, gerade weil es nicht unmittelbar populär ist.

Die Kapitalseite wird dagegen zunehmende Aktivitäten entwickeln, um steigende Löhne und »Lohnnebenkosten« (v. a. Sozialbeiträge) zu verhindern. Schon jetzt fordern Unternehmerverbände und Neoliberale, die Sozialabgaben (»Arbeitnehmer«- plus »Arbeitgeber«-Beiträge) auf maximal 40 Prozent des Bruttolohns zu begrenzen. Das war Anfang der 2000er Jahre auch ein zentraler Hintergrund für die Renten- und Hartz-Reformen. Unternehmer und Neoliberale versuchen das den Beschäftigten als notwendig zur Sicherung von Arbeitsplätzen und als »mehr Netto vom Brutto« schmackhaft zu machen. Gewerkschaften und Linke müssen dagegen deutlich machen, dass sich das nur mit einem weiter sinkenden Rentenniveau und weiterem Sozialabbau realisieren ließe und nur die Unternehmer davon profitieren würden. »Mehr Netto durch mehr Brutto« ist dagegen eine richtige Orientierung. Außerdem fordern die »Arbeitgeber« erneute geringere Unternehmenssteuern, obwohl die seit 2000 bereits mehrfach gesenkt wurden. Notwendige Forderungen nach einer Vermögensteuer und einer höheren Erbschaftsteuer auch für Erben großer Unternehmen und Aktienpakete stoßen ohnehin auf heftige Gegenkampagnen.

Leider sind Bündnis 90/Die Grünen und SPD an diesen Fronten erheblich anfällig, dem Druck der Kapitallobby nachzugeben. Es kann im nächsten Jahrzehnt auch noch wesentlich schlimmer kommen als zuletzt unter der großen Koalition. Um so wichtiger ist es, dass Gewerkschaften, Sozialverbände und andere soziale Organisationen und Initiativen sowie die politische Linke sich vorbereiten und ebenfalls Druck aufbauen und verstärken. Das breite Bündnis »Reichtum-umverteilen.de« wird in den nächsten Jahren wichtiger werden. Die Klassenkämpfe werden sich auch in Deutschland wieder verschärfen.

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