„Grundsicherung“ im Alter – Fazit: Regeln vereinfachen, Bürokratie abbauen

Starke Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung deutet auf hohe verdeckte Altersarmut

Von Hermann Buslei, Johannes Geyer, Peter Haan und Michelle Harnisch

Wochenbericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung

 

Das Altersarmutsrisiko heute und insbesondere seine künf­tige Entwicklung sind derzeit wichtige Themen in der ren­tenpolitischen Diskussion. Altersarmut wird häufig daran gemessen, wie viele Seniorinnen und Senioren tatsächlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (im Folgenden Grundsicherung) beziehen. In dieser Betrach­tung bleiben diejenigen außen vor, denen Grundsicherung zustünde, die aber, sei es aus Unwissen, Scham oder einem anderen Grund diese nicht in Anspruch nehmen (die soge­nannte verdeckte Altersarmut).

Seit der Einführung der Grundsicherung im Jahr 2003 ist die Zahl der Personen mit Leistungsbezug stetig gestiegen: Ende 2003 waren es knapp 260 000 Personen, im Juni 2019 (letzte verfügbare Zahlen) waren es 566 000 Personen – gut drei Pro­zent aller Personen ab der Regelaltersgrenze der gesetzli­chen Rentenversicherung (Abbildung 1). In diesen Zahlen sind neben den Personen in Privathaus halten auch alle Per­sonen in Einrichtungen wie Pflegeheimen (etwa zwölf Pro­zent aller Personen mit Grundsicherungsbezug) enthalten.

Eines der Ziele bei der Einführung der Grundsicherung war es, die bei der Vorgängerregelung vermutete hohe Nichtinanspruchnahme der Leistung zu reduzieren. Die Grundsicherung im Alter ist wie die Vorgängerleistung eine bedürftigkeitsgeprüfte Mindestsicherungsleistung, die nicht automatisch ausgezahlt wird. Berechtigte Personen müs­sen selbst einen Antrag auf Leistungsgewährung stellen, um die Grundsicherungsleistung zu beziehen. Dabei wird sowohl das Einkommen der Person und ihres/ihrer Part­ner/in als auch das individuelle Vermögen angerechnet.

Allerdings entfällt seit Einführung der Grundsicherung der Einkommensrückgriff auf die Kinder bis zu einem zu ver­steuernden Jahreseinkommen von 100 000 Euro. Durch die­sen Verzicht auf die Berücksichtigung des Einkommens der Verwandten ersten Grades und durch bessere Informa­tionen über die Leistung hatte man sich erhofft, dass die Nichtinanspruchnahme und damit die verdeckte Armut zurückgehen würden.

In diesem Wochenbericht wird die Nichtinanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen quantifiziert, und es wird aufgezeigt, welche Haushalte Grundsicherung nicht bean­tragen. Darüber hinaus wird dokumentiert, wie sich die Nichtinanspruchnahme auf die Einkommen der betroffe­nen Haushalte und die Einkommensverteilung auswirkt. Für die politische Diskussion von Altersarmut ist das Aus­maß der Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung von zentraler Bedeutung.

Ist die Grundsicherungsquote nied­rig und gleichzeitig die Nichtinanspruchnahme der Grundsicherungsleistungen hoch, ist die Altersvorsorgepolitik nur scheinbar erfolgreich. Das gleiche gilt für Reformen der Grundsicherung zur Bekämpfung von Altersarmut. Wenn ein erheblicher Teil der für den Bezug von Grundsiche­rung berechtigten Seniorinnen und Senioren diese nicht in Anspruch nimmt, dann hat eine Ausweitung der Grundsicherungsleistung nur einen geringen Effekt auf die finan­zielle Lage dieser Menschen.

Der komplette Wochenbericht zum Thema vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung:

https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.699934.de/19-49-1.pdf

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