Hartz IV: Rund 34 Prozent der Widersprüche und knapp 40 Prozent der Klagen wurde teilweise oder völlig stattgegeben.

Anhaltend hohe Erfolgsquoten bei Widersprüchen und Klagen im Hartz-IV-System

Widersprüche von Hartz-IV-Beziehern haben hohe Erfolgsaussichten. Wie aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, wurden im Jahr 2019 über einem Drittel aller Widersprüche (teilweise) stattgegeben. Dazu waren knapp 40 Prozent der Klagen von Hartz-IV-Beziehenden (teilweise) erfolgreich, darunter 8,2 Prozent mittels eines Gerichtsurteils oder eines Beschlusses.

Grundsätzlich haben Hartz-IV-Bezieher die Möglichkeit, gegen Entscheidungen ihres zuständigen Jobcenters Widerspruch einzulegen oder zu klagen. Im Jahr 2019 wurden insgesamt rund 606.000 Widersprüche und knapp 104.000 Klagen im Bereich der Hartz-IV-Grundsicherung von den Jobcentern beziehungsweise Sozialgerichten abschließend bearbeitet. Rund 34 Prozent der Widersprüche und knapp 40 Prozent der Klagen wurde teilweise oder völlig stattgegeben.

Das Jobcenter Herne verzeichnet 23,5 Prozent von (teilweise) stattgegebenen Widersprüchen.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit und eigene Berechnungen, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Geringere Erfolgsaussichten bei Klagen?

Je nach Definition sind die Erfolgsaussichten für Klagen im Hartz-IV-System deutlich geringer oder sogar höher im Vergleich zu Widersprüchen. So werden in der BA-Statistik für das Jahr 2019 knapp 9.000 (teilweise) stattgegebene Klagen von Hartz-IV-Empfängern ausgewiesen. Nach dieser Zählweise läge die Erfolgsquote aus Sicht der Kläger im Jahr 2019 bei 8,2 Prozent. Diese Angabe bezieht sich allerdings nur auf die Verfahren, in denen die Entscheidung mit einem gerichtlichen Urteil oder Beschluss herbeigewirkt wurde.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Allerdings wurden weitere knapp 33.000 Klagen im Jahr 2019 außergerichtlich (teilweise) im Sinne des Klägers entschieden. Bei Berücksichtigung der außergerichtlichen Einigungen lag die Erfolgsquote im Jahr 2019 aus Sicht der Kläger bei knapp 40 Prozent und damit sogar über der Erfolgsquote für Widersprüche.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Weniger Widersprüche und Klagen

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der neuen Verfahren auf rund 577.000 Widersprüche und rund 95.000 Klagen um 3,8 beziehungsweise 9,3 Prozent gesunken. Dass weniger Klagen und Widersprüche gegen Entscheidungen der Jobcenter eingereicht werden, hängt sehr wahrscheinlich auch mit einem Rückgang des Hartz-IV-Bezugs in den letzten Jahren zusammen.

Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass sich die Zahlen aus der BA-Statistik ausschließlich auf die 302 Jobcenter, die sich in gemeinsamer Trägerschaft (gE) der jeweiligen Kommune und der zuständigen Bundesagentur für Arbeit befinden, beziehen. Für die 104 Jobcenter in rein kommunaler Trägerschaft (zkT) liegen keine Daten zu Widersprüchen und Klagen vor.

von Lena Becher

Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Bundesagentur für Arbeit, Widersprüche und Klagen SGB II – Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter, Dezember 2019.

Sell, Stefan: Aus den Tiefen und Untiefen der Bedürftigkeit: Ein Jobcenter verliert einen Prozess gegen eine wohnungs- und mittellose Frau. Und immer wieder wird Hartz IV verengt auf (registrierte) Arbeitslose, in: Aktuelle Sozialpolitik, 10.01.2020.

Bild: Colourbox.de

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