Grundrente: Referententwurf zum Gesetz

Referentenentwurf der Bundesregierung

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte mit unterdurch-schnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen

(Grundrentengesetz – GruReG)

 

(Auszüge)

Herzstück ist die Grundrente für langjährig Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen. Sie ist als Rentenzuschlag konzipiert und soll von einer nachzuweisenden Bedürftigkeit wie in den Fürsorgesystemen unabhängig sein. Die Grundrente gibt es unter folgenden Voraussetzungen:

Wenn mindestens 33 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorliegen, das sind vor allem Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden, soll die Rente um einen „Zuschlag“ erhöht werden, wenn die Entgeltpunkte des Erwerbslebens unterdurchschnittlich, aber nicht ganz gering waren. Dabei soll der Grundrentenzuschlag in einer Staffelung von 33 bis 35 Jahren ansteigend berechnet werden, damit auch Versicherte mit weniger als 35 Jahren Grundrentenzeiten einen Zuschlag erhalten können.

Die Grundrente ist demnach nicht bedingungslos, sondern setzt auf der Vorleistung in Form einer langen Beitragszahlung der Versicherten auf. Die Grundrente richtet sich nach der Höhe der erworbenen Entgeltpunkte. Dadurch wird, anders als bei den bisherigen rentenrechtlichen Bestimmungen, sichergestellt, dass sich eine langjährige Beitragszahlung zur Rentenversicherung auch bei unterdurchschnittlichem Einkommen lohnt und danach eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird, die die erbrachte Leistung respektiert und anerkennt. Zugleich wird damit der Leistungsgedanke für Menschen gestärkt, die es auf dem Arbeitsmarkt nicht leicht haben. Insbesondere noch zu Zeiten ohne gesetzlichen Mindestlohn haben sie weniger gut bezahlte, aber für das Funktionieren der Wirtschaft und der Gesellschaft trotzdem unerlässliche Arbeiten verrichtet. Dieselbe Anerkennung sollen Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege erfahren. Damit werden Biografien von Frauen in besonderem Maße berücksichtigt. Insgesamt werden rund 1,4 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren, davon gut 70 Prozent Frauen.

Allerdings sollen diejenigen Personen keine Grundrente erhalten, deren Arbeitsentgelte häufig lediglich die Bedeutung eines ergänzenden Einkommens hatten, wie dies insbesondere bei „Minijobbern“ der Fall ist. Um die Zielgenauigkeit der Grundrente zu erhöhen, soll daher ein Anspruch auf die Grundrente nur dann bestehen, wenn ein Entgelt von mindestens 30 Prozent des Durchschnittsentgelts versichert worden ist. Von der Grundrente werden nicht nur Ältere profitieren, sondern auch die heutige Generation mit den deutlich heterogeneren Erwerbsbiografien. Denn es wird allgemein erwartet, dass künftig unstete Erwerbsbiografien und Wechsel zwischen Selbstständigkeit und abhängige einmal beschleunigen. Eine strikte Orientierung der Grundrentenberechnung am Äquivalenzprinzip erscheint vor diesem Hintergrund des postindustriellen Arbeitsmarkts nicht angezeigt. Der Zugang zur Grundrente erfolgt über die Feststellung des Grundrentenbedarfes. Dazu findet eine Einkommensprüfung statt.

Dabei gilt ein Einkommensfreibetrag in Höhe von monatlich 1 250 Euro für Alleinstehende (15 000 Euro im Jahr) und 1 950 Euro für Eheleute oder Lebenspartner (23 400 Euro im Jahr). Dabei sind die Einkünfte von Ehegatten oder Lebenspartnern unabhängig davon zu berücksichtigen, ob sie sich steuerlich zusammen oder einzeln veranlagen lassen. Für die Einkommensprüfung wird auf das zu versteuernde Einkommen abgestellt. Gleich hohe Renten sollen gleichbehandelt werden. Daher wird das zu versteuernde Einkommen unter Hinzurechnung des steuerfreien Teils der Rente und der Kapitalerträge zugrunde gelegt. Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, wird die Grundrente um 40 Prozent des den Freibetrag übersteigenden Einkommens gemindert.

Der komplette Referententwurf zur Grundrente:

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Referentenentwuerfe/ref-gesetz-zur-einfuehrung-der-grundrente.pdf;jsessionid=1BC808CCE7E4EF264676030B99426DEA?__blob=publicationFile&v=2

 

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