„Der seit einigen Jahren zu beobachtende Trend zu einer expansiven Lohnentwicklung hat sich fortgesetzt“, sagte der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Thorsten Schulten.

Deutlicher Rückgang der allgemein verbindlichen Mindestlohn-Tarifverträge

Arbeitsmarkt Löhne steigen kräftig – aber Mindestlohntarifverträge erreichen immer weniger

Die Tarifentgelte sind 2019 so stark gestiegen wie lange nicht. Die Grünen monieren aber, dass es immer weniger allgemeinverbindliche Mindestlohn-Tarifverträge gibt.

19.02.2020 – 16:11 Uhr   Handelsblatt 

Berlin Die Tariflöhne sind im vergangenen Jahr im Schnitt um 2,9 Prozent gestiegen – so stark wie selten zuvor in den zurückliegenden zwei Jahrzehnten. Das zeigt der tarifpolitische Jahresbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.

Dabei werden auch Tariferhöhungen einbezogen, die bereits vor 2019 vereinbart, aber erst im vergangenen Jahr wirksam wurden. Nur in den Jahren 2014 und 2018 hatte es noch höhere Abschlüsse gegeben.

„Der seit einigen Jahren zu beobachtende Trend zu einer expansiven Lohnentwicklung hat sich fortgesetzt“, sagte der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Thorsten Schulten.

Deutlich zurückgegangen ist zuletzt aber die Zahl der Mindestlohn-Tarifverträge, von denen auch Beschäftigte in nicht-tarifgebundenen Unternehmen profitieren, weil sie vom Gesetzgeber auf eine ganze Branche erstreckt wurden.

So gab es im vergangenen Jahr nur noch zehn dieser allgemeinverbindlichen Tarifverträge, teilte das Bundesarbeitsministerium auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke mit. Eigentlich waren es sogar nur neun, weil die Bundesregierung einen Branchentarifvertrag zweimal gezählt hat, der 2019 ausgelaufen, dann aber neu abgeschlossen und für allgemeinverbindlich erklärt worden war.

Dabei hatte die damalige schwarz-rote Koalition 2014 mit dem Tarifautonomiestärkungsgesetz, mit dem der Mindestlohn eingeführt wurde, auch die Hürden für die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen gesenkt. Ziel des Gesetzes war, die „Ordnung des Arbeitslebens durch Tarifverträge“ und die Tarifbindung zu stärken.

Die Erstreckung eines Tarifvertrags auf alle Beschäftigten kann seither nicht nur in den neun im Arbeitnehmerentsendegesetz explizit genannten Branchen beantragt werden, sondern in allen Wirtschaftszweigen.

Das Gesetz hat aus Sicht der Grünen aber nichts gebracht. Zwar ist die Zahl der allgemeinverbindlichen Tarifverträge von 15 im Jahr 2014 auf 19 im Folgejahr gestiegen  – und damit auf ein kleines Zwischenhoch. 2016 waren es dann aber nur noch 15, seit 2018 sind es zehn. „Die Regierung damals wollte die Tarifbindung stärken“, sagte Müller-Gemmeke dem Handelsblatt. „Das hat aber in keiner Weise funktioniert.“ Dass es nicht mehr, sondern sogar weniger Branchenmindestlöhne gebe als 2014, sei „ein Armutszeugnis“.

Schuld daran ist aus Sicht der Grünen-Tarifexpertin das Antragsverfahren mit einer faktischen Vetomöglichkeit der Arbeitgeber. Selbst wenn Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter einer Branche sich einig sind, auf Landes- oder Bundesebene einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit zu stellen, kann die Spitzenorganisation der Arbeitgeber in den zuständigen Tarifausschüssen Nein sagen. Mit dieser Vetomöglichkeit müsse endlich Schluss sein, fordert Müller-Gemmeke.

Noch 54 Prozent aller Beschäftigten arbeiten mit Tarif

Das Arbeitsministerium nennt in seiner Antwort aber einen weiteren Grund, warum die Zahl der allgemeinverbindlichen Tarifverträge zuletzt deutlich gesunken ist. Als der gesetzliche Mindestlohn 2015 in Kraft trat, nutzten etliche Branchen die von der Regierung eingeräumte Möglichkeit, per Tarifvertrag noch eine Zeitlang nach unten von der Lohnuntergrenze abzuweichen.

Nach Ende der Übergangsphase bildete dann der gesetzliche Mindestlohn die Lohnuntergrenze, ein neuer Branchenmindestlohn wurde nicht vereinbart. „Das Gesetz hat nur dazu beigetragen, dass der Mindestlohn bei seiner Einführung von manchen Branchen unterlaufen werden konnte“, kritisiert Müller Gemmeke. Das hätte die damalige Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) verhindern müssen.

Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) arbeiteten 2018 in Deutschland noch 54 Prozent aller Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben, davon 46 Prozent in Unternehmen mit Branchentarifverträgen und acht Prozent in Betrieben mit Haus- oder Firmentarifverträgen.

Die tarifgebundenen Beschäftigten konnten sich im abgelaufenen Jahr über so kräftige Entgelterhöhungen freuen wie lange nicht. Besonders deutlich fiel das Plus laut WSI-Bericht mit 4,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr in der Metall- und Elektroindustrie aus. Hier schlägt vor allem das 2018 vereinbarte tarifvertragliche Zusatzentgelt in Höhe von 27,5 Prozent eines Monatslohns zu Buche, das im vergangenen Jahr erstmals ausgezahlt wurde.

Überdurchschnittliche Entgeltsteigerungen zwischen 3,9 und 3,2 Prozent gab es aber auch in der Eisen- und Stahlindustrie, bei den Landesbeschäftigten, in der Land- und Forstwirtschaft, im privaten Verkehrsgewerbe, am Bau, in der Textilindustrie, in der Systemgastronomie und im Metallhandwerk. Weit unterdurchschnittlich schnitten mit je 1,6 Prozent die Druckindustrie und das Bankgewerbe ab.

Für das laufende Jahr gibt sich das WSI eher zurückhaltend. Die Tarifrunden 2020 seien durch „unsicherere ökonomische Rahmenbedingungen geprägt“, sagte Tarifarchiv-Leiter Schulten. Allerdings ist das Bild geteilt. So herrsche etwa im Sozial- und Gesundheitswesen, aber auch in Niedriglohnbereichen wie der Landwirtschaft, dem Bäcker- und Friseurhandwerk oder dem Hotel- und Gaststättengewerbe weiter großer Arbeitskräftemangel. Das erhöhe den Spielraum für Lohnerhöhungen.

Gesamtmetall schlägt Fristverlängerung vor

Dagegen leide das Verarbeitende Gewerbe unter dem Konjunkturabschwung und dem Strukturwandel. In der Metall- und Elektroindustrie hätten bereits zahlreiche Unternehmen einen Beschäftigungsabbau angekündigt.

Die Branche befindet sich deshalb derzeit gewissermaßen in vorgezogenen Tarifverhandlungen, in denen es vor allem um Beschäftigungssicherung geht. Die IG Metall hatte den Arbeitgebern ein „Moratorium“ angeboten. Wenn diese auf einseitige Schritte zu Standortschließungen oder Jobabbau verzichten, will die Gewerkschaft ohne konkrete bezifferte Lohnforderung in die Verhandlungen gehen und diese möglichst noch innerhalb der Friedenspflicht abschließen – also ohne die Möglichkeit von Streiks.

Nachdem sich die Arbeitgeber offen für das Angebot gezeigt hatten, wurden in den vergangenen Tagen Sondierungsgespräche in den Regionen geführt. An diesem Donnerstag wollen die regionalen Tarifkommissionen der IG Metall entscheiden, wie es weitergehen soll. Am 26. Februar entscheidet der Gewerkschaftsvorstand.

Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall erklärte am Mittwoch seinen Verzicht auf die vereinbarte Frist am 3. März 2020, bis zu der die IG Metall ihre Forderungen etwa zu Gehältern oder Arbeitszeit hätte vorlegen müssen. Dies müsse nun erst am 21. April erfolgen und damit wenige Tage vor Ablauf der Friedenspflicht am 28. April.

Die IG Metall hat nach eigener Darstellung diesen Fristverzicht angeregt, um die bereits aufgenommenen Gespräche in den Regionen unbelastet weiterführen zu können. Die an diesem Donnerstag tagenden regionalen Tarifkommissionen werden daher keine formalen Forderungsbeschlüsse erstellen, kündigte eine Sprecherin der Gewerkschaft in Frankfurt an. Dies gelte analog für die Sitzung des Bundesvorstands der IG Metall am 26. Februar.

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