„Die angekündigte Einstellung der 79 Arbeitslosenzentren in Nordrhein-Westfalen kommt bei vielen Betroffenen zunächst als Schlag ins Gesicht an.“

Zur geplanten Kürzung der Erwerbslosenberatung in NRW

von Harald Thome


Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege warnt vor größeren Löchern bei Beratung und Unterstützung von Arbeitslosen. „Die angekündigte Einstellung der 79 Arbeitslosenzentren in Nordrhein-Westfalen kommt bei vielen Betroffenen zunächst als Schlag ins Gesicht an“, befürchtet Josef Lüttig, Vorsitzender des Arbeitsausschusses Arbeit/Arbeitslosigkeit der LAG Freie Wohlfahrtspflege NRW. Mit dem neuen Konzept der Landesregierung würden sich im landesweiten Netz Risse und große Löcher auftun. Die von Minister Karl-Josef Laumann (CDU) so genannte „Abschaffung von Doppelstrukturen“ wäre in diesen Fällen eine „verharmlosende Irreführung“, warnt Lüttig.

Laumann hatte angekündigt, die Förderung der 79 Arbeitslosenzentren (ALZ) einzustellen. Ihre Aufgaben sollen von 73 Erwerbslosenberatungsstellen (EBS) übernommen werden. Ab 2021 soll es dann – wieder kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) – nur noch eine Angebotsform geben. Ab dann sollen allein Erwerbslosenberatungsstellen mit einem neuen Konzept die Leistungen erbringen, die bisher von Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren, sich gegenseitig ergänzend und damit flächendeckend, erbracht wurden.

„Erst in der neuen ESF-Förderphase wird sich zeigen, wie viel Fördergeld das Land für die Erwerbslosenberatungsstellen aufbringt“, erklärte Lüttig. Es bestehe die Gefahr, dass in mindestens 15 Kommunen in NRW zukünftig keine Angebote für Menschen in prekären Lebenslagen vom Land gefördert werden. Diese Arbeitslosenzentren stehen vor dem Aus, wenn nicht alternative Lösungen gefunden werden. „Dann besteht die Gefahr, dass Menschen in prekären Lebenslagen in den Kommunen für ihre Fragen und Nöte keine Anlaufstelle mehr haben“, warnte Lüttig

Denn Arbeitslosenzentren (ALZ) leisten unabhängige Beratung für alle Menschen in prekären Lebenslagen, sie bieten berufliche Orientierung und Unterstützung bei der Arbeitssuche. „Oft sind sie auch einfach nur ein Treffpunkt mit kostengünstigen oder freien Angeboten zur sozialen Teilhabe gegen Vereinsamung von Menschen in prekären Lebenslagen“, erklärte Josef Lüttig. Und das sei auch wichtig.

Grundsätzlich begrüßt die Freie Wohlfahrtspflege, dass die Landesregierung weiter unabhängige Beratungsstellen für Menschen in prekären Lebenslagen fördern will. Auch die neue zusätzliche Aufgabe der EBS – Hilfe bei ausbeuterischer Beschäftigung – ist wichtig und zu begrüßen. Dazu müssten aber die Beratungsstellen künftig auch finanziell besser ausgestattet werden. Sinnvoll wäre es auch, die bestehenden Arbeitslosenzentren in das Fortbildungsangebot des Landes einzubeziehen, davon sind die Mitarbeiter von Arbeitslosenzentren derzeit ausgenommen. „Und es braucht einen Plan, wie Angebote fläch
endeckend in NRW erhalten bleiben können“, forderte Lüttig von der Landesregierung.

Quelle: https://www.freiewohlfahrtspflege-nrw.de/presse/ansicht/detail/news/detail/News/freie-wohlfahrtspflege-in-sorge-wegen-der-arbeitslosenzentren/cache/no_cache/

Antrag der Grünen zum Erhalt der unabhängigen Beratung von Langzeitarbeitslosen

Arbeitslosenzentren (ALZ) und Erwerbslosenberatungsstellen (EBS) über 2020 hinaus erhalten! Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag „Unabhängige Beratung von Langzeitarbeitslosen ist ein bundesweites Vorbild – Arbeitslosenzentren (ALZ) und Erwerbslosenberatungsstellen (EBS) über 2020 hinaus erhalten!“ in den nordrhein-westfälischen Landtag eingebracht.
Interessierte können den Antrag hier herunterladen: https://gruene-fraktion-nrw.de/fileadmin/user_upload/ltf/Drucksachen/Antraege/17._WP/Antrag_17-7903_Arbeitslosenzentren.pdf

Zur Info: Von Tacheles und weiteren Gruppen ist für Ende März 2020 ein NRW-weites Treffen zu diesem Thema geplant. Dazu werden wir alsbald aufrufen und einladen.

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