Rentenkommission eingesetzt, um Empfehlung vorzulegen
Die Kommission war im Juni 2018 von der Bundesregierung eingesetzt worden, um „eine Empfehlung für einen verlässlichen Generationenvertrag“ für die Zeit nach 2025 vorzulegen. Bis dahin gilt eine sogenannte doppelte Haltelinie. Sie sieht derzeit für das Rentenniveau eine Untergrenze von 48 Prozent und für den Beitragssatz eine Obergrenze von 20 Prozent des Bruttolohnes vor.
Die Rentenkommission empfiehlt darüber hinaus eine neue „Bezugsgröße zum Schutz der Rentnerinnen und Rentner“ festzuschreiben. Das bislang als Maßstab geltende Sicherungsniveau vor Steuern werde oft in seiner Aussage missverstanden. Die neue Bezugsgröße soll festlegen, wie groß der Abstand einer Durchschnittsrente nach einem langen Arbeitsleben zum durchschnittlichen Bedarf der Grundsicherung im Alter ist.
Auf eine Erhöhung der Regelaltersgrenze konnte sich die Kommission nicht einigen. „Die Kommission kommt nach sorgfältiger Abwägung aller Fakten und Argumente zu dem Schluss, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht über eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze über 67 Jahre hinaus entschieden werden soll.“ Eine Entscheidung, ob die Deutschen irgendwann doch länger arbeiten sollen, ist damit jedoch nur aufgeschoben. Ein „Alterssicherungsbeirat“ soll dazu später eine Einschätzung abgeben.