Bis zu 1,2 Millionen Bedarfsgemeinschaften mehr – 10 Milliarden Mehrkosten

Wer zahlt den Löwenanteil? Hartz-IV-Kosten explodieren in Corona-Krise

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Die Linke fordert: Während der Corona-Krise müsse der Zugang nicht nur zu Hartz IV-Leistungen, sondern auch zum Arbeitslosengeld vereinfacht werden.

(Foto: picture alliance/dpa)

Die Corona-Krise trifft Geringverdiener und Selbstständige besonders hart. Die Bundesregierung rechnet in den nächsten Monaten daher mit hohen Mehrkosten für Hartz-IV-Leistungen – aber auch für das Kurzarbeitergeld. Trotz Erleichterungen in den Anträgen sieht die Linke starken Nachbesserungsbedarf.

Die Bundesregierung rechnet infolge der Corona-Krise mit einem starken Anstieg beim Bezug von Hartz-IV-Leistungen. Aufgrund der Pandemie geht das Bundesarbeitsministerium davon aus, dass es in den kommenden sechs Monaten bis zu 1,2 Millionen zusätzliche Bedarfsgemeinschaften geben wird. Das teilte das Ministerium auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag mit.

So rechnet das Ministerium nach eigenen Angaben bei einem sechsmonatigen Bezug der Leistungen mit staatlichen Mehrausgaben in Höhe von 9,6 Milliarden Euro. Der vom Ministerium wegen Corona erwartete Anstieg der Antragssteller bedeutet einen Zuwachs um rund 40 Prozent gegenüber März dieses Jahres. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Zahl der Bedarfsgemeinschaften für März nach eigenen Angaben auf rund 2,83 Millionen hochgerechnet, für April sind es rund 2,88 Millionen. Die Daten der Bundesagentur für die beiden zurückliegenden Monate sind vorläufig, die endgültigen Angaben liegen noch nicht vor.

In ihrer Antwort erklärte die Bundesregierung den gestiegenen Leistungsbezug in der Corona-Krise unter anderem mit den erleichterten Bewilligungen während der Pandemie. Demnach findet in den Monaten März bis einschließlich Juni keine Vermögensprüfungen mehr statt. Auch das persönliche Erscheinen im Jobcenter ist wegen den Ausgangsbeschränkungen keine zwingende Voraussetzung mehr für den Erhalt der finanziellen Unterstützung.

Linke fordert besseren Zugang zu Arbeitslosengeld

Die Sozialpolitikerin der Linken, Sabine Zimmermann, bemängelte, dass vielen hilfsbedürftigen Selbstständigen sowie Beschäftigten mit geringen Beitragszeiten in der Arbeitslosenversicherung gar keine andere Wahl bleibe, als in der Corona-Krise einen Antrag auf Hartz IV zu stellen. „Die Bundesregierung muss damit aufhören, immer mehr Menschen in das Armutssystem Hartz IV zu schicken“, betonte Zimmermann. Notwendig sei eine Neuregelung, die Beschäftigten den Zugang zum Arbeitslosengeld erleichtere. Zudem benötigten Selbstständige in der Corona-Krise nicht nur Hilfe bei den Betriebskosten, „sondern auch, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten“.

Neben den aktuellen Mehrausgaben für Hartz IV-Leistungen erkundigte sich die Linksfraktion auch zu Hochrechnungen im Bezug auf das Kurzarbeitergeld, schließlich hatte die Bundesregierung am 22. April eine Erhöhung bis zu 87 Prozent beschlossen. Konkret verursache eine dreimonatige Erhöhung bei einer Fallzahl von durchschnittlich drei Millionen Arbeitnehmern Mehrausgaben von etwa einer Milliarde Euro. Demnach liegen dabei die geschätzten Kosten für die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen an Arbeitgeber bei gleichen Annahmen deutlich höher bei rund drei Milliarden Euro.

Sozialabgaben für Arbeitgeber größter Posten

Das kritisierte die Linke scharf. „Die Rückerstattung der Sozialbeiträge an die Unternehmen ist deutlich teurer als die notwendige Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 80 Prozent des vorherigen Nettolohnes“, sagte die Vize-Fraktionsvorsitzende der Linken, Susanne Ferschl. „Das zeigt, wer den Löwenanteil der Kosten von Covid-19 bezahlt – die Beschäftigen.“

Die Arbeitgeber bekämen seit März nicht nur 50 Prozent, sondern 100 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge aus der Arbeitslosenversicherung rückerstattet. Die Beschäftigten erhielten nur eine schrittweise Aufstockung des Kurzarbeitergeldes – und auch erst nach Monaten. „Das ist nicht hinnehmbar“, kritisierte Ferschl weiter. Sie forderte eine Beschäftigungsgarantie im Anschluss an die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes für mindestens ein Jahr.

Das neue Sozialpaket sieht für Arbeitnehmer konkret vor, dass wer wegen der Corona-Krise nur 50 Prozent oder weniger arbeitet, bekommt mehr Kurzarbeitergeld. Bislang werden generell 60 Prozent des entgangenen Nettolohns ersetzt, mit der Neuregelung sind es ab dem vierten Monat 70 Prozent, ab dem siebten Monat steigt der Satz auf 80 Prozent. Für Eltern erhöht sich die Leistung von 67 auf 77 beziehungsweise 87 Prozent. Diese Regelung gilt bis Ende des Jahres.

Laut Bundesarbeitsagentur haben seit Anfang März rund 750.000 Unternehmen Kurzarbeit angemeldet. Die Kosten trägt die BA. Sie verfügt über Rücklagen in Höhe von 26 Milliarden Euro und hat bereits rund zehn Milliarden Euro zusätzlich bei ihrem Verwaltungsrat und dem Bundesarbeitsministerium beantragt.

Quelle: ntv.de, ysc/DJ/AFP

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