2015 bis 2019 Anstieg der Anzahl der EmpfängerInnen von „Grundsicherung“ im Alter und bei Erwerbsminderung: NRW 5,9 % – Herne 9,1 % Anstieg der Anzahl der EmpfängerInnen von „Grundsicherung“ im Alter: NRW 5,4 % – Herne 12,0 %

2015 bis 2019

Anstieg der Anzahl der EmpfängerInnen von „Grundsicherung“ im Alter und bei Erwerbsminderung:

NRW 5,9 %   –   Herne  9,1 %

Anstieg der Anzahl der EmpfängerInnen von „Grundsicherung“ im Alter:

NRW  5,4 %  – Herne  12,0 %

 

283 293 Personen in NRW erhielten im Jahr 2019 Grundsicherungsleistungen

Ende 2019 erhielten in Nordrhein-Westfalen 283 293 Menschen Leistungen der „Grundsicherung“ im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII.

Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2019 erhielten in Nordrhein-Westfalen 283 293
Menschen Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
nach dem Sozialgesetzbuch XII. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 1 107
bzw. 0,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

155 389 Personen (54,9 Prozent der Empfänger/-innen) hatten die
Altersgrenze erreicht oder überschritten und erhielten somit Grundsicherung
im Alter. Ihr Durchschnittsalter lag bei 74,4 Jahren. Personen, die vor dem
Jahr 1947 geboren sind, erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren. Für
Personen, die 1947 oder später geboren wurden, wird die Altersgrenze seit
dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2019 lag
diese Altersgrenze bei 65 Jahren und acht Monaten.

127 904 Menschen (45,1 Prozent der Empfänger) waren mindestens 18 Jahre
alt und hatten die Altersgrenze noch nicht erreicht; sie erhielten Leistungen
der Grundsicherung aufgrund ihrer dauerhaften, vollen Erwerbsminderung. Die
Leistungsempfänger waren im Schnitt 46,8 Jahre alt.

52,6 Prozent (149 049) aller Leistungsbezieher waren Frauen. Bei den
Menschen oberhalb der Altersgrenze war der Frauenanteil mit 59,2 Prozent
(91 946) höher als bei denen unterhalb der Altersgrenze (44,6 Prozent bei
57 103 Frauen). 59 683 (21,1 Prozent) Hilfeempfänger/-innen hatten eine
ausländische Staatsbürgerschaft. Die häufigsten ausländischen
Staatsangehörigkeiten waren die türkische und ukrainische (4,9 Prozent
bzw. 2,1 Prozent aller Leistungsberechtigten).

43 512 Personen – also rund jeder sechste Empfänger – waren in
stationären Einrichtungen (zum Beispiel in Pflege- oder Altenheimen)
untergebracht; 84,6 Prozent (239 781 Personen) lebten außerhalb solcher
Einrichtungen.

Wie die Statistiker weiter mitteilen, hat sich der durchschnittliche
Nettobedarf pro Person im Jahr 2019 um 2,0 Prozent auf 514 Euro
(2018: 504 Euro) erhöht. Der Nettobedarf ergibt sich aus der Summe aller
regelmäßig anerkannten Bedarfe abzüglich des angerechneten Einkommens.
(IT.NRW)

(131 / 20) Düsseldorf, den 22. Mai 2020

Weitere Informationen:
Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in NRW (Kreisebene)

https://www.it.nrw/atom/9814/direct

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