Neues zur Schulcomputerkampagne

Neues zur Schulcomputerkampagne 

a. Infos zum 550-Millionen-Euro-Programm: 

Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben am 15. Mai ein 550-Millionen-Euro-Programm aufgelegt. Damit sollen Schülerinnen und Schüler aus ärmeren Familien zuhause am Laptop ihr (digitales) Schulrecht wahrnehmen können. Aus der Coronakrise dürfe keine Bildungskrise werden, heißt es.

Dieses ein 550-Millionen-Euro-Programm löst keinesfalls die akute Benachteiligung armer Kinder ohne digitale Ausstattung. Warum?

1.) Die Schulen sollen die digitalen Endgeräte anschaffen und, so das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 15. Mai, „die Kriterien für die Verteilung der Geräte an die Schülerinnen und Schüler festlegen“. Denn, so das Ministerium weiter, „die Verantwortlichen vor Ort wissen am besten, wer tatsächlich Ausstattungsbedarf hat und können in eigenem Ermessen handeln“. Was nach basisnaher Praxis klingt, wird zum Zwang ärmerer Familien, ihre Einkommensverhältnisse in der Schule offenzulegen und zur Pflicht der Lehrer*innen, ihre Schüler*innen in „bedürftige“ und „nicht bedürftige“ aufzuteilen.

2.) Weiterhin sollen nicht nur die dringend benötigten Laptops und Drucker für unversorgte Schüler*innen angeschafft werden. Das Geld soll „außerdem die Schulen bei der Erstellung von Online-Lerninhalten unterstützen“ (Erklärung des BMBF). Welcher Anteil der 550 Millionen Euro für welche Aufgabe eingesetzt werden soll, ist nicht geklärt.

3.) Wann die digitalen Endgeräte bei den Schüler*innen ankommen, ist ungewiss. Schon der sogenannte „Digitalpakt Schule“ vom Mai 2019 versprach den Schulen fünf Milliarden Euro (bis 2024). Abgerufen wurden bislang nur 20 Millionen Euro. Grund: komplizierte Vergaberichtlinien. Die Vorgaben für das „Soforthilfeprogramm“ sind noch nicht einmal bekannt!

4.) Die – ohnehin überlasteten – Schulen müssen Laptops, Programme usw. bewerten, anschaffen, in Betrieb nehmen, versichern, eine Leihstelle einrichten, Kriterien für die Vergabe entwickeln, dabei den Datenschutz berücksichtigen, die Familien informieren, den Schüler*innen die Bedienung zeigen und sicherstellen, dass die digitalen Endgeräte auch ins Netz kommen.

Dieses „Sofortprogramm“ wird viel Zeit und sicherlich mehr als 550 Millionen Euro kosten, mehr geschulte Lehrkräfte und spezielles IT-Personal in den Schulen benötigen sowie ein abgestimmtes Handeln der Landesregierung, der Schulträger und der Schulen. All das ist derzeit nicht in Sicht und scheint nicht einmal als Problem erkannt.
Infos zum Programm:  https://www.bmbf.de/de/was-sie-zum-sofortprogramm-fuer-digitale-lernmittel-wissen-sollten-11602.php

b. Wie weiter mit der Schulcomputer- Sofort – Kampagne? 

Lehrer*innen und Schulsozialarbeiter*innen berichten uns in Anfragen, dass zum Teil bei 30 % der Schüler*innen die digitale Ausstattung und ein Internetzugang fehlt. Hier gibt es einen akuten Bedarf und es besteht die massive Gefahr, dass die Schüler*innen abgehängt werden.

Es zeichnet sich ab, dass auch nach den Sommerferien ein Unterricht wie vor der Corona-Pandemie nicht zu erwarten ist, zumindest in Teilen wird er weiter digital stattfinden. Wir raten deshalb Familien nach wie vor, einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter oder Sozialamt zu stellen.

Trotz der günstigen Urteile von Sozialgerichten, die Schulcomputer als unabweisbaren Mehrbedarf anerkennen, weigern sich viele Jobcenter gegenwärtig, die notwendigen Geräte zu bezahlen. Sie lehnen die Anträge der Eltern ab oder sie nehmen die Anträge nicht entgegen und behaupten, nicht zuständig zu sein. Das ist falsch. Sozialämter bzw. Jobcenter müssen Anträge ihrer Klienten annehmen und bearbeiten.

Wir haben auch gehört, dass manche Jobcenter ihren Klienten massiv abraten, Widerspruch gegen die Ablehnung einzureichen. Auch sollen Jobcenter-Mitarbeiter*innen die Eltern nach der schriftlichen Ablehnung angerufen und ihnen gedroht haben. Das ist nicht rechtens. Rechtsmittel einzulegen ist absolut legitim.

Manche Jobcenter begründen die Ablehnungen damit, dass die Computer vom Hartz IV-Regelsatz für Kinder angeschafft werden können – also von den 33 bis 55 Cent im Monat, die Kindern für Bildung zur Verfügung stehen. Andere Jobcenter erklären, dass Laptops etc. aus den Mitteln für Bildung und Teilhabe (BuT) in Höhe von 150 Euro im Jahr bezahlt werden müssen. Doch dieses Geld wird bereits für Ge- und Verbrauchsmittel wie Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, Taschenrechner, Schultasche und Sportzeug benötigt.

Als neue Begründung dient den Jobcentern aktuell, dass die Politik eine „Corona-Maßnahme“ zur Bereitstellung von Schulcomputern beschlossen habe und deshalb die Anträge nicht bearbeitet oder abgelehnt würden.

Alle drei Begründungen halten wir für falsch.

1. Die Regelleistungen für Kinder reichen auf keinen Fall für einen Laptop, Programme und Drucker.

2. Die BuT-Leistungen können nicht mehrfach verplant und ausgegeben werden und reichen ebenfalls nicht aus.

3. Selbst wenn die Bundesregierung gemeinsam mit den Landesregierungen wie am Freitag, den 15. Mai erklärt, dass „bedürftigen“ Kindern in Zukunft von der Schule Laptops ausgeliehen werden sollen, werden diese Leihgeräte nicht ab morgen an jeder Schule für alle „bedürftigen“ Schüler*innen bereitstehen.

Das heißt:

Solange leistungsberechtige Kinder und Jugendliche noch keine Leihgeräte von ihrer Schule erhalten, weil das entsprechende Prozedere noch im Aufbau begriffen ist, muss unseres Erachtens nach das Jobcenter die Kosten für die Anschaffung der digitalen Endgeräte übernehmen. Nur so können die Kinder und Jugendlichen ihrer Schulpflicht nachkommen und am digitalen Unterricht teilhaben.

Wenn also die Jobcenter begründete Anträge ablehnen, sollte beim Jobcenter Widerspruch eingelegt und beim Sozialgericht im Rahmen einer Eilklage der Anspruch geltend gemacht werden, damit die Kinder und Jugendlichen nicht wochen- oder monatelang ohne Laptop und Co. vom Unterricht ausgeschlossen ist

c. Zu den Kosten:

Um es den Schüler*innen und Schülern einfacher zu machen  ist eine schulische Computer-Notwendigkeitsbescheinigung von den Schulen auszustellen. Diese sollte klar machen, dass jetzt ein Schulcomputer notwendig ist und welches Material genau benötigt wird (zB Laptop, Drucker, Software, Headset) ggf. Internetzugang. Mit einer solchen Computer-Notwendigkeitsbescheinigung ist rechtlich die Notwendigkeit geklärt und die Ratsuchenden brauchen jetzt nur noch den Anspruch gegenüber der Behörde durchzusetzen. Sie müssen zumindest nicht mehr den Anspruch begründen. Daher liebe Schulen, Lehrer- und Schulsozialarbeiter*innen, kümmert euch darum. Klärt die Eltern auf und gebt ihnen entsprechenden support.

Alle Infos, Musteranträge gibt es hier auf der Tachelesseite: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2634/

Der Spiegel  hat die Problematik hervorragend aufgegriffen: https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/arme-schueler-im-fernunterricht-leere-maegen-statt-laptops-a-a6b11305-0fd1-44db-96fe-454d2a3d3d8a

Hier noch ein treffender Kommentar, wenn auch schon vom letzten Monat:  “Die 150 Euro für digitale Teilhabe sind grotesk Die Koalition hilft bedürftigen Kindern per Einmalzahlung, digital beim Unterricht mitzumachen. Hier zeigt sich alles, was im Umgang mit armen Familien falsch läuft.“ Mehr: https://t1p.de/qve87

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