„Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern“

 

Zusammenfassung des IAB

Im  Rahmen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 4.Mai 2020 gab das IAB seine Stellungnahme ab zum Antrag „Arbeitsförderung und  Beratungsqualität  in  den Jobcentern gesetzlich verbessern“ der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Sven Lehmann, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion  BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN.  Das IAB nimmt Bezug auf elf der fünfzehn Punkte des Fragenkatalogs und erörtert folgende Forderungen:

  • Abschaffung der Sanktionen und Freiwilligkeit als Ausgangspunkt von Unterstützungsleistungen im SGBII
  • Abschaffung des Vorrangs von Vermittlung vor allen anderen Leistungen der Arbeitsförderung
  • Rechtsanspruch für Arbeitslose (SGBII) auf die Förderung einer Qualifizierung, Weiterbildungsgeld für Arbeitslose (SGBII), dessen Höhe das ALGII überschreitet und Förderung abschlussorientierter Weiterbildungen über die gesamte Laufzeit
  • Abschaffung der Eingliederungsvereinbarungen in der jetzigen Form
  • Entschärfung der Zumutbarkeitsregeln für Beziehende von Arbeitslosengeld II
  • Mehr Freiheiten der Jobcenter in der Betreuung und Budgetverfügung
  • Stärkere Ausrichtung der Beratung an individuellen Bedürfnissen (gesundheitlich eingeschränkte Menschen im Kundenkreis der Jobcenter und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen beruflicher Rehabilitation)
  • Andere Ausgestaltung der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für Maßnahmen
  • Angemessener Betreuungsschlüssel in den Jobcentern
  • Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit aller Vorgänge in Jobcentern
  • Stärkerer Ausbau der regionalen Kooperationsstrukturen der Jobcenter.

 

Gesamte Stellungnahme des IAB:

http://doku.iab.de/stellungnahme/2020/sn0620.pdf

 

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