Urteil: Hartz-IV-Beziehern steht Mehrbedarf wegen Coronapandemie zu

Armut per Gesetz

Gericht widerspricht Bundesregierung

Urteil: Hartz-IV-Beziehern steht Mehrbedarf wegen Coronapandemie zu

Das Sozialgericht Köln hat in einem kürzlich gefällten Urteil festgestellt, dass Schülern in Hartz-IV-Bezug wegen des Shutdowns im Zuge der Coronapandemie ein Mehrbedarf in Höhe von 240 Euro zusteht. Wie das Portal ­HartzIV.org am Montag mitteilte, sollen sie damit einen PC anschaffen können, um am digitalen Unterricht teilzunehmen.

Da sich das Jobcenter aus dem Rhein-Sieg-Kreis geweigert hatte, einem Jungen aus einem Hartz-IV-Haushalt einen PC-Zuschuss zu gewähren, zog er vor Gericht. Ihm und seinen Eltern hätten keinerlei finanzielle Mittel für die Anschaffung eines Laptops und Druckers zur Verfügung gestanden. Zudem habe er nicht über einen Förderverein an einen Computer gelangen können, da die Geräte bereits an andere Schüler verteilt worden seien.

Im am Montag verabschiedeten Konjunkturpaket der Bundesregierung finden sich keine direkten Hilfestellungen für Hartz-IV-Empfänger. Die Kölner Richter argumentierten hingegen am 23. Juni, der Mehrbedarf sei unabwendbar, da trotz Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen in der Coronakrise eine vollständige Rückkehr zum Präsenzunterricht auch nach den Sommerferien derzeit nicht zu erwarten sei. Mit dem Urteil schloss sich das Gericht der Rechtsauffassung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen an, das bereits im Mai einen Mehrbedarf für Schulcomputer in Höhe von 150 Euro feststellte.

Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverband, Ulrich Schneider, kritisierte am Montag, es sei »völlig unakzeptabel«, dass die Bundesregierung – trotz heftigen Drängens von allen Seiten – Hilfen für Millionen in Hartz IV und Altersgrundsicherung so hartnäckig verweigere. »Die coronabedingten Kostensteigerungen und weggebrochene Hilfsangebote wie beispielsweise von Tafeln werden mit keinem Cent berücksichtigt. Es bleibt unbegreiflich, warum bei 130 Milliarden Euro so viele Arme regierungsamtlich ignoriert werden«, so Schneider weiter.

Der Paritätische fordert als Soforthilfe die sofortige Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV und Altersgrundsicherung um 100 Euro pro Kopf und Monat sowie eine sofortige Einmalzahlung an alle Grundsicherungsbezieher von 200 Euro. Das entspreche einer Gesamtsumme von rund sechs Milliarden Euro. Eine entsprechende Leistungsanpassung beim BAföG und im Asylbewerberleistungsgesetz müsse sofort umgesetzt werden. Die Bundesregierung hat für soziale Forderungen nichts übrig. Recht sprechen nur wenige Richter im Land. (jW)

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Ein Kommentar

  • Kann ich nur bestätigen.
    Es wäre notwendig gewesen., weil Menschen
    die nicht mehr zur Tafel können. Menschen, die nichts auf die Hohe Kante legen können.
    Nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können, höhere Ausgaben haben. Es wäre
    besser gewesen anstatt die 7 % abzusenken
    einen Sozialfond aufzulegen und die 2 % in für jeden Kreis eine Sozialkasse einzurichten für Besondere BEDARFE. So hätte man gezielt helfen können. Sowie 50 Euro mehr für Essen anstatt läppische € 7,– . Dadurch wäre der Binnenmaekt gestärkt worden, den wir dringend braucgen

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