»…Wir müssen raus ins Leben; da, wo es laut ist; da, wo es brodelt; da wo es manchmal riecht, gelegentlich auch stinkt.« (Sigmar Gabriel, 2009)

Wenn Tönnies & Co. ihre Arbeiter nicht mehr über Subunternehmen und Werkverträge ausbeuten würden, dann kostet das eine Handvoll Cent.

Zugleich aber ist die Engführung auf Werkverträge problematisch

»…Wir müssen raus ins Leben; da, wo es laut ist; da, wo es brodelt; da wo es manchmal riecht, gelegentlich auch stinkt.« (Sigmar Gabriel, 2009)*

*) Rede des Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands Sigmar Gabriel auf dem SPD-Bundesparteitag der SPD am 13. November 2009 in Dresden, S. 12

Möglicherweise hat Sigmar Gabriel das mit dem Gestank nicht nur metaphorisch gemeint, sondern wörtlich genommen, als er sich von dem Fleischbaron Clemens Tönnies hat kaufen lassen: Der ehemalige Bundeswirtschaftsminister ist von März 2020 bis mindestens Ende Mai 2020 für den Konzern tätig gewesen. »Gabriel erhielt bislang offenbar ein Pauschalhonorar von 10.000 Euro im Monat sowie ein zusätzliches vierstelliges Honorar für jeden Reisetag. Die Tätigkeit sollte auf zwei Jahre angelegt sein«, berichtete das ARD-Politikmagazin „Panorama“ unter der Überschrift Sozialdemokrat Gabriel beriet Fleischmogul Tönnies. Der freute sich offensichtlich, dass er Gabriel einkaufen konnte: In Unterlagen zur Sitzung des Konzern-Beirats vom 26. Februar 2020 heißt es: „Es ist Clemens Tönnies gelungen, Herrn Sigmar Gabriel als Berater zu verpflichten. Er wird seine weiten Kontakte für die Tönnies Gruppe zur Verfügung stellen und aktiv Projekte begleiten.“

Dabei geht es dem Dokument zufolge insbesondere um den chinesischen Markt.

Gabriel solle neue Transportmöglichkeiten mit der Eisenbahn nach China eruieren und die Verhandlungen mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium sowie China im Falle eines Ausbruchs der „Afrikanischen Schweinepest“ führen. Darüber hinaus gehe es auch um „Kommunikationsberatung in vom Auftraggeber ausgewählten Fällen“.« Die mittlerweile von vielen Seiten an Gabriel geübte Kritik und nicht selten auch Verachtung für sein Engagement kann der Betroffene nicht nachvollziehen: »Gabriel verteidigte … das von Tönnies gezahlte Gehalt in Höhe von angeblich 10.000 Euro monatlich: „Für normale Menschen sind 10.000 Euro viel Geld. Aber in der Branche ist das kein besonders hoher Betrag.«

Nun haben die beiden, also Gabriel und Tönnies, eine „gemeinsame Geschichte“, an die man durchaus erinnern muss, wenn man auf die zurückliegenden Wochen blickt, in dem kein halbwegs aufnahmebereiter Mensch den vielen Medienberichten über die schrecklichen Arbeitsbedingungen der osteuropäischen Werkvertragsarbeitnehmer entgehen konnte – die wie Pilze aus dem Boden emporgekommen sind, nachdem bekannt wurde, dass weit über 1.000 der verkauften Seelen in der seelenlosen Fleischfabrik Rheda-Wiedenbrück, wo „zu guten Zeiten“ 30.000 Schweine massakriert wurden – pro Tag!

»Anfang 2015 hatte Sigmar Gabriel – noch als Bundeswirtschaftsminister – das System der Ausbeutung in der deutschen Fleischindustrie als „Schande für Deutschland“ bezeichnet. Es ging vor allem um die oft desolaten Arbeits- und Wohnbedingen der osteuropäischen Werkvertragsarbeitnehmer. Daraufhin besuchte Gabriel das Tönnies-Stammwerk in Rheda-Wiedenbrück und wurde von Firmenchef Clemens Tönnies persönlich durch die Produktion geführt. In der Folge einigten sich die sechs größten deutschen Fleischkonzerne unter Federführung von Gabriel und Tönnies auf eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Einhaltung sozialer Standards in der Fleischwirtschaft. Demnach sollten künftig auch alle Werkvertragsarbeitnehmer nach deutschem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht beschäftigt sein, die Zahl der Werkverträge reduziert sowie in die Unterkünfte investiert werden«, so das Politikmagazin „Panorama“.

Hier wird auf eine der traurigen Täuschungsmanöver in der Fleischindustrie hingewiesen, die man seit vielen Jahren studieren konnte, wenn man denn wollte. Am 21. September 2015 berichtete das Bundeswirtschaftsministerium unter der Überschrift Fleischwirtschaft beschließt Selbstverpflichtung für bessere Arbeitsbedingungen über eine Selbstverpflichtung der großen Akteuere der Branche und der damalige Minister Gabriel wurde mit diesen Worten zitiert: »Die Unternehmen kündigen in ihrer Selbstverpflichtung an, bis Juli 2016 ihre Strukturen so umzustellen, dass die in ihren Betrieben eingesetzten Beschäftigten in einem in Deutschland gemeldeten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis arbeiten. Das bedeutet eine deutlich bessere Absicherung vor Risiken wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Aber auch die Möglichkeit Rentenansprüche aufzubauen.“«

Die Selbstverpflichtung vom 21.09.2015 (Standortoffensive deutscher Unternehmen der Fleischwirtschaft – Selbstverpflichtung der Unternehmen für attraktivere Arbeitsbedingungen) wurde u.a. von Westfleisch, Vion, Danish Crown unterschrieben. Und von Tönnies.

Auch Clemens Tönnies, Inhaber der B. & C. Tönnies Fleischwerk GmbH & Co. KG, hat sich auf der Pressekonferenz zur Fleischwirtschaft wortgewaltig für die Selbstverpflichtung der Branche ins Zeug gelegt, man kann sich das hier als Video anschauen. Herausgekommen ist bekanntlich nicht viel mehr als heiße Luft.

Ausbeutung von Werkvertragsarbeitnehmern in der Fleischindustrie – nun wirklich keine Überraschung

In den vergangenen Wochen konnte man inmitten der zahlreichen Berichte über die Zustände bei Tönnies den Eindruck bekommen, dass das irgendwie ganz akut vom Himmel gefallen ist und man jetzt sofort auf die unhaltbaren Arbeitsbedingungen reagieren werde. Der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nutzte die Gunst der mediengeschwängerten Stunden und konnte gegen erhebliche Widerstände im Bundeskabinett die Absichtserklärung durchsetzen, jetzt aber wirklich aufzuräumen in dieser Branche:

»Ab dem 1. Januar 2021 soll das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch in Betrieben der Fleischwirtschaft im Sinne des § 6 Absatz 10 Arbeitnehmer-Entsendegesetzes nur noch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des eigenen Betriebes zulässig sein. Damit wären Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassungen nicht mehr möglich. Bei der Ausgestaltung ist auf eine rechtssichere Branchenabgrenzung zu achten, die sicherstellt, dass eine gesetzliche Regelung nur Unternehmen trifft, deren Kerngeschäft Schlachten und Fleischverarbeitung ist. Für Betriebe des Fleischerhandwerks ist eine gesonderte Betrachtung möglich. Es sind ahndende Regelungen gegen Verstöße vorzusehen.«

So steht es in diesem Papier:

➔ Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2020): Eckpunkte „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“, Berlin, 20.05.2020

Der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wird von seinem Ministerium mit diesen Worten zitiert: »Besserer Arbeitsschutz in der Fleischwirtschaft ist dringend nötig. Das haben die letzten Tage nochmals gezeigt. In mehreren Fleischfabriken gibt es zahlreiche COVID-19-Fälle. Diese Infektionen gefährden die erkrankten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Und sie gefährden die lokalen Lockerungen, die wir gemeinsam erreicht haben – und damit das Leben in den betroffenen Regionen. Diese Missstände sind unwürdig und gefährlich. Wir wollen sie schnell und gründlich beheben. Besonders wichtig ist mir, dass wir die organisierte Verantwortungslosigkeit in Sub-Unternehmerkonstruktionen beenden. Werkverträge beim Schlachten und Verarbeiten von Fleisch werden verboten.« Vgl. dazu auch den Beitrag Werkverträge soll es in der Fleischindustrie nicht mehr geben. Ab dem kommenden Jahr. Vorhang wieder runter vor der Schlachthausszenerie. Aber Fragezeichen bleiben vom 21. Mai 2020.

Nun werden sich völlig zu Recht viele die Augen reiben, denen die zahlreichen Berichte uns Vorstöße aus den vergangenen Jahren noch in guter Erinnerung sind. Stellvertretend darf ich hier auf diesen Beitrag hinweisen, der am 15. November 2014 (!) in diesem Blog veröffentlicht wurde: Billig, billiger, Deutschland. Wie sich die Umsätze in der deutschen Fleischindustrie verdoppeln konnten und warum der Mindestlohn ein fragiler Fortschritt ist. Darin findet man diese Hinweise:

»Bis in das Jahr 2000 spielte die deutsche Fleischindustrie im Prinzip keine Rolle auf dem europäischen Markt. Seit dem Jahr 2000 ist die Branche dann umsatzmäßig explodiert. Es geht um eine Verdoppelung des Umsatzes von knapp 20 auf 40 Milliarden Euro innerhalb der letzten 10 bis 15 Jahre. Wie konnte das passieren? Was hatte sich verändert? Ganz einfach: man verwandelte die Branche in eine – betriebswirtschaftlich und im Vergleich zu anderen europäischen Ländern gesprochen – „Effizienzmaschine“, vor allem dadurch, dass man Arbeitskräfte aus Osteuropa nach Deutschland geholt hat, die dann im Rahmen von Werkverträgen zu billigsten Löhnen ausgebeutet werden konnten.«

Das, was bereits damals als fundamentaler Expansionsprozess beschrieben wurde, hat sich – betriebswirtschaftlich durchaus konsequent – verbunden mit einem gewaltigen Konzentrationsprozess in der Branche. Reihenweise sind in den vergangenen zwanzig Jahren kleine, mittelständische und ja, auch die gab es früher zahlreich: kommunale Schlachthäuser überschaubarer Größenordnung vom Markt verschwunden, sie wurden Opfer der Effizienzmaschinen (vgl. dazu beispielsweise die Studie von Judith Beile, Stefan Klein und Klaus Maack (2007): Zukunft der Fleischwirtschaft). Das Ergebnis dieser Prozesse sieht dann so aus – und dem einen oder anderen wird auffallen, dass es eine offensichtliche Parallele zu einem anderen Konzentrationsprozess gibt, den im Lebensmitteleinzelhandel, wo wir heute die Situation haben, dass die Big Four (Edeka, Rewe, die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland sowie Aldi (mit Aldi Nord und Süd) mehr als 80 Prozent des Marktes beherrschen:

Und aus dem 2014 hier veröffentlichten Beitrag muss man auch diesen Passus erneut aufrufen, denn bereits vor der von Sigmar Gabriel und seinem Ministerium 2015 wortgewaltig inszenierten Selbstverpflichtung der Branche gab es ein Jahr vorher das hier:

»In der Vergangenheit wurde von Dumpinglöhnen zwischen drei bis sieben Euro berichtet, aber seit dem August dieses Jahres gibt es einen branchenweiten Mindestlohn von 7,75 Euro, der auch grundsätzlich für die Werkvertragsarbeitnehmer gilt. Also wird jetzt am Ende alles gut? »Mindestens 7,75 müssen die Arbeiter seither in der Stunde bekommen. Außerdem hat die Branche einen Verhaltenskodex für den Umgang mit ihren Beschäftigten verabschiedet. Darin finden sich vor allem Selbstverständlichkeiten: Die Löhne dürfen nicht mehr in bar ausgezahlt werden, Arbeitswerkzeuge – wie Messer – müssen zur Verfügung gestellt werden, die Kosten für Miete und Transport zum Arbeitsplatz sollen „angemessen“ sein. Unternehmen, die den Kodex unterschreiben, verpflichten sich, nur noch Subunternehmer zu beauftragen, die den Kodex einhalten«, berichtet Jakob Epler in seinem Artikel Zweifel am Billiglohnmodell. Dass es überhaupt dazu kommen konnte, ist nicht nur eine Folge der immer kritischer werdenden Berichterstattung über die Situation in der Fleischindustrie in den vergangenen Jahren, sondern auch der Tatsache geschuldet, dass Nachbarländer von Deutschland Beschwerden gegen das Billiglohnland Deutschland vorgetragen und öffentlich gemacht haben: Frankreich und zuletzt Belgien haben sich deswegen bereits bei der EU-Kommission beschwert. Die schmale Bezahlung würde den Wettbewerb verzerren.«

Es ist nun wirklich nicht so, dass man auch nur in Ansätzen überrascht sein darf über die katastrophalen Zustände in vielen Schlachtbetrieben. Selbstverständlich war auch die Politik informiert und ja, einige Abgeordnete des Bundestages haben versucht, ihr Wissen über die ausbeuterischen Verhältnisse nicht abzuheften und einzulagern, sondern das zu tun, was man von ihnen erwarten darf: seitens des Gesetzgebers regulierend tätig zu werden. Herauskommen ist dann im Jahr 2017 nach dem gescheiterten Verhaltenskodex aus dem Jahr 2014 und der wortspielerisch gebliebenen Selbstverpflichtung von 2015 das „Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch)“. Vgl. dazu den Beitrag Der Fleischindustrie in einer parlamentarischen Nacht-und-Nebel-Aktion ans Leder gehen: Maßnahmen gegen den Missbrauch von Werkverträgen in den deutschen Billig-Schlachthöfen vom 2. Juni 2017.

Aber im Dezember 2018 musste hier dann dieser Beitrag publiziert werden: Billig-Schlachthaus Deutschland: Vertrauen mag gut sein, Kontrollen wären besser. Oder: Gut gemeint ist oft nicht gut gemacht. Dort wurde berichtet: Die Bundesregierung räumte auf Anfrage der Grünen ein, dass sie nicht wisse, wie viele Schlachter oder Zerleger von Subunternehmern in deutsche Schlachthöfe entsandt werden. Es ist natürlich schon problematisch genug, wenn man nicht einmal weiß, wie viele entsandte Arbeitnehmer auf den Schlachthöfen herumlaufen. Das sollte einen misstrauisch stimmen. Aber es kommt noch schlimmer. Mit Blick auf das 2017 verabschiedete GSA Fleisch musste die Bundesregierung einräumen – kontrolliert wird nun noch seltener als zuvor und teils so, dass man gar keine Verstöße finden könne. Den Daten zufolge führte die zuständige „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ 2017 bundesweit nur noch 233 Kontrollen in der Fleischwirtschaft durch. 2015 waren es noch 445.

»Für Fachleute im Bundestag ist das ein Fiasko. „Es ist nicht akzeptabel, dass die Kontrollen um 50 Prozent zurückgegangen sind, obwohl die schlechten Arbeits- und Entlohnungsbedingungen in der Fleischbranche doch bekannt sind“, kritisiert die Grünen-Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenrechte sowie aktive Arbeitsmarktpolitik. „Damit läuft auch das Gesetz, das extra für diese schwierige Branche gemacht wurde, ins Leere.“

Exkurs: Es gibt aber auch heute schon Schlachtbetriebe, die es anders versuchen.
Teilweise konnte man in den letzten Wochen den Eindruck gewinnen, dass alle Schlachthöfe so geführt werden wie Tönnies. Dem ist nicht so. Es gibt bereits derzeit Unternehmen, die auf Werkverträge komplett verzichtet haben und anders arbeiten: Hierzu nur zwei Beispiele:
Goldschmaus Gruppe mit Sitz in Oldenburg und Garrel bei Cloppenburg: »Ihr Marktanteil liegt bei 3,2 Prozent – womit die Erzeugergemeinschaft, die eng mit den Bauern der Umgebung zusammenarbeitet, auf Rang sechs der Fleischverarbeiter steht. 2017 machte die Gruppe allen damals 600 Werkvertragsarbeitern das Angebot, sie zu übernehmen, was ein Großteil auch annahm. Auch wenn die Goldschmaus Gruppe in der Vergangenheit wegen der Bedingungen auf einem Schlachthof heftig in die Kritik geraten ist, sind heute immerhin alle 1.500 Beschäftigten direkt bei der Gruppe direkt angestellt. Während die Branchenriesen ihr Fleisch zu Niedrigpreisen auf den Markt bringen, verkauft die Goldschmaus Gruppe ihre Produkte zu marktüblichen Preisen an Discounter und andere Einzelhändler. Die Erzeugergemeinschaft setzt darauf, dass Kunden Regionalität und Transparenz honorieren und dafür auch mehr Geld ausgeben.« Vgl. dazu den NDR-Beitrag Das „Schweine-System“ mit dem billigen Fleisch vom 22.05.2020.
Schlachthof Brand in Lohne (Landkreis Vechta): »Der Schlachthof Brand in Lohne setzt seit Jahren auf festangestellte Arbeitnehmer … 3.000 Schweine werden hier jeden Tag geschlachtet. In diesem Jahr wurde der Betrieb ausgebaut – seitdem werden die Schweinehälften hier auch zerlegt. Die dafür benötigten Mitarbeiter hat Brand von einem anderen Betrieb übernommen – mit Werkvertrag. Das will er aber schnell ändern.« (vgl. dazu Schlachthof: Es geht auch ohne Ausbeutung).

Jetzt aber wird aufgeräumt in der Branche. Verspricht der Bundesarbeitsminister

Nachdem die miesen Arbeitsbedingungen in den Schlachthöfen – mal wieder und nun richtig massiv – hochgekocht wurden (weil diesmal nicht „nur“ diese Osteuropäer betroffen sind, sondern auch die einheimische Bevölkerung durch die Folgeprobleme der zahlreichen Corona-Infektionen), hat – wie bereits beschrieben – der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Situation dahingehend genutzt, nun endlich aufzuräumen in dieser Branche der Wiederholungstäter. Und er kann sich vieler Sympathien gewiss sein, wenn er ankündigt, man wolle das Werkvertragsunwesen mit den unüberschaubaren Subunternehmensketten für das Schlachten und für die Verarbeitung von Fleisch verbieten. Die Unternehmen sollen gefälligst eigene Beschäftigte anstellen und damit auch die damit verbundenen Arbeitgeberpflichten übernehmen.

➔ »In der Fleischwirtschaft sind so genannte ‚Onsite‘-Werkverträge … weit verbreitet. Subunternehmen aus Mittel- und Osteuropa übernehmen mit ihren entsandten Arbeitskräften in den deutschen Unternehmen der Fleischwirtschaft mehr oder weniger große Teile der Schlachtung, Produktion und Verpackung. Die Beschäftigten behalten arbeitsrechtlich ihren Arbeitsplatz und die soziale Sicherung im Heimatland«, so Claudia Weinkopf und Frederic Hüttenhoff (2017): Der Mindestlohn in der Fleischwirtschaft, in: WSI-Mitteilungen 7/2017, S. 534. Daneben werden in der Fleischwirtschaft nicht selten Werkverträge mit Einzelpersonen geschlossen, die dann als Solo-Selbstständige agieren (faktisch aber als Schein-Selbstständige). Un auch bei vielen sogenannten Werkverträgen hat man den Eindruck, dass es sich faktisch um unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung handelt.

Und allein die Ankündigung eines gesetzgeberischen Durchgriff im Sinne eines Verbots von Werkverträgen und Leiharbeit hat offensichtlich bereits Früchte getragen – zumindest auf der Ebene der Verlautbarungen: Fleischwirtschaft unterstützt Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Abschaffung von Werkverträgen, so ist eine Pressemitteilung des Verbands der Fleischwirtschaft (VdF) vom 26. Juni 2020 überschrieben: »Der Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) unterstützt das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, das System der Werkverträge abzuschaffen. Die wesentlichen Eckpunkte eines Kabinettsbeschlusses vom 20. Mai 2020 werden vom VDF mitgetragen … Die Fleischwirtschaft will die Arbeitgeberverantwortung für die bei ihr beschäftigten Arbeitnehmer voll und ganz übernehmen.« Zur Einordnung als „Flucht nach vorn“ muss man darauf hinweisen, dass der gleiche Verband noch einen Monat vorher, am 20. Mai, der interessierten Öffentlichkeit mitgeteilt hat: »Die Abschaffung von Werkvertragsbeschäftigung für die Fleischwirtschaft ist dagegen vollkommen unangemessen, um die in der Kritik stehenden Sachverhalte zu regeln.« Plötzlich behauptet die Lobbyorganisation nicht mehr, dass viele Betriebe ohne Subunternehmer ihre Wettbewerbsfähigkeit verlieren und Teile der Branche ins Ausland abwandern würden.

Man muss in aller Deutlichkeit sagen: Der Drops ist noch nicht gelutscht, denn das Verbot muss rechtssicher durch den parlamentarischen Gang des Gesetzgebungsverfahrens gebracht und verabschiedet werden. Interessanterweise haben sich nach der Ankündigung des Bundesarbeitsministers, man wollen nun ein Verbot der Werkverträge durchsetzen, nicht nur die üblichen Verdächtigen kritisch zu Wort gemeldet, sondern beispielsweise auch Arbeitsrechtler, die in der Vergangenheit sehr kritisch gegen die Ausbeutung der Arbeitnehmer über Werkverträge (die oftmals faktisch unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung sind) Stellung bezogen haben.

So berichtete Constantin Gill aus Schleswig-Holstein anlässlich einer Befassung mit dem Thema im Landtag unter der Überschrift Verbot von Werkverträgen rechtlich schwierig: »… ein Selbstgänger wird das nicht: Arbeitsrechtler sehen hohe Hürden. Clemens Latzel vom Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in München meint, dass ein Verbot von Werkverträgen gegen die unternehmerische Freiheit verstoße. Die sei von Grundgesetz und Europäischer Grundrechtcharta geschützt. „Außerdem verstößt ein Verbot gegen die Dienstleistungsfreiheit im EU-Binnenmarkt, weil dann auch ausländischen Dienstleistern der Zutritt zu diesem deutschen Markt versagt wird. Das ist zum Schutz der Arbeitnehmer weder geeignet noch erforderlich“, sagt Latzel. Der Verband der Fleischwirtschaft hatte nach Bekanntwerden der Pläne des Bundes bereits von einer „willkürlichen Diskriminierung“ gesprochen.Auch Christiane Brors, Arbeitsrechtlerin aus Oldenburg, sieht in einem Verbot von Werkverträgen einen Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit. Nennt die Pläne „gefährlich.“ Sie hält es für wichtiger, die Arbeitszeiterfassung strenger zu regeln.« Und Brors ist den Insidern dadurch bekannt, dass sie gemeinsam mit Peter Schüren, Arbeitsrechtler an der Universität Münster und ebenfalls bekannt als Kritiker des Werkvertragsunwesens, immer wieder kritisch Stellung bezogen hat im unübersichtlichen Terrain des Werkvertrags- und Arbeitnehmerüberlassungsrechts. Zu den beiden vgl. nur als ein Beispiel dieses arbeitsrechtliche Gutachten aus dem Jahr 2014: Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit eindämmen.

Aufgrund der immer wieder vorgetragenen rechtlichen Bedenken gegen ein Verbot von Werkverträgen (und der Leiharbeit) in einer ganz bestimmten Branche wurden die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages dahingehend befragt, ob ein solches Vorgehen rechtlich überhaupt möglich ist. Einen ersten Antwortversuch findet man hier:

➔ Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (2020): Verfassungsrechtliche Aspekte eines Verbots von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischwirtschaft, Berlin, 17.06.2020

Dort bezieht man sich bei der Suche nach möglichen Rechtfertigungsbeispielen für ein selektives Verbot von Werkverträgen auf den einzigen Bereich, in dem Leiharbeit selektiv verboten ist: »Ein branchenbezogenes gesetzliches Verbot der Arbeitnehmerüberlassung kennt unsere Rechtsordnung bislang ausschließlich für das Baugewerbe nach § 1b Satz 1 AÜG. Hinsichtlich eines Verbots der Leiharbeit in der Fleischwirtschaft kommt es insoweit unmittelbar als Modelltatbestand und Begründungsmaßstab in Betracht.«

Dieser Hinweis wurde bereits in dem Beitrag Werkverträge soll es in der Fleischindustrie nicht mehr geben. Ab dem kommenden Jahr. Vorhang wieder runter vor der Schlachthausszenerie. Aber Fragezeichen bleiben vom 21. Mai 2020 gegeben (➞ Verbot der Leiharbeit im Baugewerbe: »Zum 1. Januar 1982 wurde dann über den § 12a AFG (Arbeitsförderungsgesetz) die Leiharbeit von Arbeitern im Baugewerbe verboten. Zum 1. Januar 1998 wurde die Regelung als § 1b in das Arbeitnehmerüberlasungsgesetz (AÜG) aufgenommen. Man sollte sich in Erinnerung rufen, was zum Verbot des Verleihs im Baugewerbe geführt hat: Die Existenz von legaler und illegaler Arbeitnehmerüberlassung nebeneinander konnte kaum kontrolliert und verfolgt werden, die Behörden waren mit sehr kurzen Verleihdauern konfrontiert, Arbeitgeber reduzierten in größerem Umfang den Anteil der Festangestellten – und der Anreiz für sie war groß, denn dadurch konnten sie sich den Tarifverträgen sowie den Sozialleistungen des Baugewerbes entziehen, weil Leiharbeiter von diesen Regelungen eben nicht erfasst wurden. Unternehmen, die einen hohen Anteil an Leiharbeitern aufwiesen, verschafften sich so einen Wettbewerbsvorteil.«)

Und zu welchem Ergebnis kommen den Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages? »Ein branchenbezogenes Verbot von Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertragsgestaltungen in der Fleischwirtschaft würde nach der dargestellten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weder das Grundrecht auf Eigentum aus Art. 14 Abs. 1 GG noch unter dem Gesichtspunkt der Ungleichbehandlung gegenüber Unternehmen anderer Wirtschaftszweige den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzen.« An anderer Stelle hingegen findet man diesen Passus: Es müsse „gewissenhaft geprüft“ werden, »ob durch … weniger eingreifenden Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes bei Werkverträgen in der Fleischwirtschaft die festgestellten Missstände bereits behoben wurden oder absehbar behoben werden können. In einer solchen Situation könnte das in Rede stehende Verbot von Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen in diesem Wirtschaftszweig als unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG zu werten sein, der mithin nicht mehr verfassungsrechtlich gerechtfertigt wäre.«

Das hört sich nach einer nicht wirklich eindeutigen Einschätzung an.

Versuchen wir es einmal aus einer anderen Perspektive: Wem hilft eine Abkehr von Werkvertrag und Leiharbeit?, so haben Anselm Elles und Otto A. Strecker vom Beratungsunternehmen AFC Consulting Group ihren Beitrag überschrieben: »Ein Verbot von Werkverträgen ändert nicht zwangsläufig etwas an den in der Kritik stehenden Arbeitsbedingungen. Die Unternehmen der Fleischwirtschaft sollten ihre Geschäftsmodelle überarbeiten.« Auch sie verweisen auf die Selbstverpflichtung der Fleischwirtschaft gegenüber dem damaligen Wirtschaftsminister Gabriel aus dem Jahr 2015: »Seither wird diese Selbstverpflichtung, der leider nur ein Teil der Fleischwirtschaft beigetreten war, jährlich überprüft. Ein Blick in den letzten Report von 2019 zeigt, dass die gestiegenen Anforderungen an die Zeitarbeit durch Tariflöhne und Höchsteinsatzdauern zu einer Verschiebung der Arbeitsverhältnisse in Richtung der Werkverträge geführt hatten.«

Ich habe immer wieder die These vertreten, dass es sich bei vielen Werkverträgen in der Fleischindustrie in Wirklichkeit um unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung handelt. Dazu schreiben Elles und Strecker: »Es ist wahrscheinlich, dass ein Teil der Werkverträge die rechtlichen Anforderungen an solche Vertragsverhältnisse nicht erfüllen kann. Dies setzt nämlich voraus, dass der Subunternehmer die tatsächliche Kompetenz hat, einen Betrieb im Betrieb zu organisieren, er die Personalsteuerung und Gewährleistung übernimmt und anderes mehr. Kaum zu glauben, dass dies für die Hälfte aller Beschäftigten in den großen Schlacht- und Zerlegebetrieben gelten soll. Anstatt aber einem Missbrauch durch Schein-Werkverträge wirksam zu begegnen, will man die Vertragsmodelle an sich verbieten. Das ist so, als wollte man zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit die Selbständigkeit an sich abschaffen.«

Und auch einen weiteren Kritikpunkt, der hier immer wieder vorgetragen wird (vgl. dazu zuletzt hier den Beitrag Wenn man ein Kind groß ziehen kann, bis die Kontrolleure wieder vorbeikommen. Das Staatsversagen beim Arbeitsschutz geht weiter vom 5. Mai 2020), greifen die beiden Autoren auf: »Das Vorhaben des Arbeitsministers lenkt davon ab, dass auch die Behörden in Bezug auf die Enge in den Betrieben auf beiden Augen blind gewesen sein müssen. In Schlachthöfen sind täglich zahlreiche amtliche Veterinäre vor Ort. Deren Hauptaufgabe ist zwar „nur“ die Überwachung der Fleischhygiene. Wenn aber die Verstöße gegen Corona-bedingte Hygieneanforderungen so eklatant sind, hätte man wohl den einen oder anderen Hinweis an andere Aufsichtsbehörden erwarten müssen. Da es sich um Hochrisiko-Betriebe handelt, hätte man ohnehin mit verstärkten Kontrollen auch durch Gesundheitsämter und die amtliche Lebensmittelüberwachung rechnen dürfen. Ein massives Defizit der staatlichen Kontrollsysteme ist erkennbar.«

»Ein Verbot von Vertragsmodellen wird an den betrieblichen Abläufen und der damit verbundenen Enge nichts ändern können, es sein denn man würde die Produktion kurzfristig massiv einschränken und langfristig durch bauliche und technische Maßnahmen verändern.«

Anselm Elles und Otto A. Strecker bilanzieren: »Beraten kann man Fleischunternehmen derzeit nur dahingehend, grundsätzliche und glaubhafte Innovationen in Geschäftsmodelle und Technologien auf den Weg zu bringen. Beides ist machbar, aber nicht kostenlos zu haben. Vertragsrechtliche Kosmetik zu betreiben, bei Beibehaltung der im Prinzip gleichen Arbeitsbedingungen, würde der Glaubwürdigkeit der Branche weiteren Schaden zufügen.«

Wie sieht es heute aus mit den Werkvertragsarbeitnehmern und was würde es bedeuten, wenn die fest abgestellt werden (müssten)

»Von den ungefähr 110.000 ArbeiterInnen der deutschen Fleisch­industrie insgesamt seien etwa 30.000 bei ­Werkvertragsfirmen angestellt, schreibt der Euro­päi­sche Verband der Landwirtschafts-, Lebensmittel- und Tou­ris­musgewerkschaften ­(EFFAT) in einem … Bericht. Sie kommen meist aus armen Ländern wie Rumänien oder Polen«, so Jost Maurin in seinem Artikel Für eine Handvoll Cent.

Der angesprochene Bericht des EFFAT kann hier im Original eingesehen werden:

➔ EFFAT (2020): Covid-19 outbreaks in slaughterhouses and meat processing plants. State of affairs and proposals for policy action at EU level, Brussels: European Federation of Food, Agriculture and Tourism Trade Unions, 30.06.2020

Und weiter heißt es: »Mithilfe der Subunternehmen können die Fleischfirmen … die Kosten senken und sich vor der Verantwortung dafür drücken, dass Arbeitnehmerrechte verletzt werden, die Beschäftigten weniger als den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,35 Euro erhalten und Sozialbeiträge sowie Steuern hinterzogen werden: „Das System ist der Haupttreiber des anhaltenden Unterbietungswettbewerbs bei Löhnen und Arbeitsbedingungen.“ Dieses „Sozialdumping“ habe Tausende Arbeitsplätze in anderen EU-Ländern wie Dänemark vernichtet, wo die Arbeiter direkt angestellt und besser bezahlt werden.«

»Beschäftigte von Subunternehmen müssten im Allgemeinen 48 bis 65 Stunden pro Woche arbeiten, heißt es in dem Bericht. Die direkt von den Schlachthäusern angestellten Arbeiter dagegen kämen normalerweise auf etwa 40 Stunden, maximal 48. „Für Arbeiter von Subunternehmern kann der Arbeitstag bis zu 16 Stunden dauern, bei 6 Tagen pro Woche.“«

»Der Report kritisiert, dass oft nicht alle Arbeitsstunden notiert und damit bezahlt würden. Zudem würde den Menschen – illegalerweise – Geld vom Lohn abgezogen für Arbeitsmaterial wie Messer, Schürzen oder Handschuhe. „Auch die Wohnbedingungen sind extrem schlecht“, bemängelt EFFAT. „Arbeiter der Subunternehmer leben oft in überfüllten Wohnungen mit gemeinsamen Badezimmern und sogar mit bis zu 5 oder 6 Menschen in einem Schlafzimmer.“
Der Arbeitgeber vermiete die Unterkünfte, was die Beschäftigten noch abhängiger mache. Außerdem würden sie oft nur befristet angestellt. Deshalb hätten sich Arbeiter aus Angst vor Kündigung trotz Symptomen nicht krankgemeldet.«

Aber würde das Fleisch nicht unbezahlbar werden, wenn bei den sogenannten Werkverträgen in der Fleischindustrie die Notbremse gezogen wird?

Jost Maurin geht in seinem Artikel auch auf das immer wieder vorgetragene Argument ein, dass die vielen Einkommensarmen in unserem Land nach einer (kostensteigernden) Umstellung der Produktion Zugangsmöglichkeiten zu Fleisch verlieren. Dass sich sich das schlichtweg nicht mehr leisten können. Aber: Man müsse zur Kenntnis nehmen, dass »der Preisaufschlag für die Arbeiter ist, umgelegt auf ein Kilogramm Schweinefleisch (die in Deutschland wichtigste Fleischsorte) sehr gering: „Der Anteil der Lohnkosten bei Schlachtunternehmen liegt je nach Geschäftsmodell und je nachdem, wie viel Verarbeitung sie haben, bei 5 bis 10 Prozent“, sagt Achim Spiller, Professor für Marketing von Lebensmitteln und Agrarprodukten an der Universität Göttingen … „Wenn die Lohnkosten um ein Fünftel stiegen und die Schlachtung ein Drittel des Verbraucherpreises ausmacht, würde er sich nur um einen einstelligen Centbetrag erhöhen.“«

Anders ausgedrückt: Für das Kilo Schweinefleisch müsste man im Schnitt nicht mehr 7,27 Euro zahlen, sondern 7,37 Euro. „Diese geringen Mehrkosten allein würden nicht zu Abwanderung von Fleischwerken ins Ausland führen“, so Achim Spiller, Professor für Marketing von Lebensmitteln und Agrarprodukten an der Universität Göttingen.

Was würde eine Abschaffung der Werkverträge bringen – abgesehen von den durchaus erwartbaren positiven Effekten bei denen, die bislang gezwungen werden, unter diesen rechtlichen Restriktionen einer Erwerbsarbeit nachgehen zu müssen, die neben einer normalen Inanspruchnahme eben auch – wie viele Schlachtbetriebe in den vergangenen Jahren gezeigt haben – eine strukturelle Basis für Ausbeutung gerade ausländischer Arbeitskräfte darstellt, was man auch in anderen Bereichen, man denke hier an das Baugewerbe, beobachten muss? Neben der Tatsache, dass es für die Betriebe aufwändiger werden wird, weil sie eigenes Personal beschäftigen müssen und auch die bisherige Rekrutierung von Werkvertragsarbeitnehmern über teilweise mehr als dubiose zwischengeschaltete Subunternehmen, die im wahrsten Sinne des Wortes die personalpolitische Drecksarbeit erledigen, so nicht mehr funktionieren wird, bedeutet ein Festanstellungsmodell aufgrund der Besonderheit der Branche nicht automatisch eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Menschen in der Praxis. Das kann eine Folge sein, ist aber keine Zwangsläufigkeit.

Die ganze Kette muss in den Blick genommen und bearbeitet werden

Wenn man insgesamt eine Bilanz ziehen muss, dann müsste die ganze Kette in den Blick genommen und bearbeitet werden. Also von der Produktion der Tiere bei den Landwirten über die Organisation des Schlachtens, Zerlegens und der Weiterverarbeitung bis auf die Absatzseite, hier also vor allem bei den großen Vier, die den Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland beherrschen. Die sind die Quelle der betriebswirtschaftlich zwangsläufigen Effizienzsteigerungsmaßnahmen und Konzentrationsprozesse bei den Produzenten, die der Marktmacht der großen Ketten, die sich untereinander in einem harten oligopolistischen Wettbewerb befinden und einen enormen Preisdruck auf ihre Lieferanten ausüben. Und die Big Four benutzen die Fleischpreise (auch aufgrund einer angenommenen bzw. vorhandenen Präferenz vieler Verbraucher in Deutschland für möglichst billige Lebensmittel) aufgrund des Charakters von Fleisch als Ankerprodukt aus ihrer verengten betriebswirtschaftlichen Sicht vor allem dafür, Käufer in ihre Läden zu ziehen, da man sich in einem gesättigten Markt bewegt mit hartem Wettbewerb über Preise und sehr niedrigen Margen, was dann ja auch spiegelbildlich die sich sicher nicht als vorbildhaft und gut zu bezeichnenden Arbeitsbedingungen innerhalb des Lebensmitteleinzelhandels selbst mit erklären kann.

Wenn wir von der Vision ausgehen, dass wir Fleisch zu halbwegs ordentlichen Bedingungen, also sowohl auf der Tier- wie auch auf der Menschenseite, produzieren und verkaufen wollen, dann geht das aufgrund der damit unauflösbar verbundenen Effekte wie einer Entschleunigung des Produktionsprozesses bei den Landwirten und der Prozesse in der sich anschließenden Fleischindustrie (dort verbunden mit einem Rückbau der Skaleneffekte, die man durch gigantisches Größenwachstum erreicht hat) nur über höhere Preise. Zumindest nach den Bekundungen in den zahlreichen Umfragen sind auch viele Verbraucher (angeblich) bereit, für bessere Qualität einen höheren Preis zu zahlen. Geht man von den kontinuierlich weniger werdenden handwerklich tätigen Metzgern aus, die auch noch selbst schlachten und das Fleisch verarbeiten, dann müssten die Preise, die heute in den Kühlregalen der Discounter aufgerufen werden, im Minimum verdoppelt werden. Das wären aber angesichts des Tiefstpreisniveaus, das wir heute haben, aber immer noch vertretbare Preise. Aber sofort stellt sich dann auf dem Weg in eine bessere Gesellschaft die Aufgabe, dass man dafür sorgen muss, dass die Verbraucher auch die Transparenz bekommen, eine wohlbedachte Kaufentscheidung überhaupt treffen zu können, in dem der Lebensmitteleinzelhandel gezwungen wird, eine klare Kennzeichnungspflicht die Herkunft und den Schlachtungs- und Verarbeitungsort betreffend einzuführen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Optimierungshandwerker auf Seiten der gewaltigen Einkaufsmacht, die Edeka, Lidl & Co. darstellen, auch weiterhin Billigstfleisch im Angebot halten, indem man das entsprechende Material aus anderen Ländern holt. Das wird nicht automatisch garantieren, dass durch bewusste Kaufentscheidungen seitens einer kritischen Nachfragemenge die Anbieter ihr Sortiment entsprechend umgestalten, aber es wäre eine Voraussetzung für eine wirkliche und substanzielle Veränderung.

Man kann erkennen, an wie vielen Stellschrauben man drehen und wie viele – in der heutigen Welt der durchoptimierten Produktion von Lebensmitteln kontrafaktische, weil – systemverändernde Eingriffe man vornehmen muss (vgl. zu den damit verbundenen Tiefen und Untiefen beispielsweise das Interview mit Maja Göpel, der Generalsekretärin des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung für Globale Umweltveränderungen: Forscherin fordert Systemwandel in der Landwirtschaft). Das soll auf keinen Fall gegen eine Abschaffung von Werkverträgen in einer – von lobenswerten Unternehmensbeispielen abgesehen – Branche sprechen, die sich rückblickend als ausgesprochen veränderungsresistent erwiesen hat. Aber man muss davor warnen, wenn der Eindruck erweckt wird, wenn der Staat die Werkverträge hier abschaffen würde, dann wird das Ausgangsproblem beseitigt. Dazu müssten wie skizziert viel weitreichendere Veränderungen in der Fleischindustrie, aber auch in den vor- und nachgelagerten Bereichen vorgenommen werden. Und auch der Staat müsste endlich die notwendige Verantwortung übernehmen und das offensichtliche Staatsversagen in seinem hoheitlichen Kernbereich, also beim Arbeitsschutz, angehen und für eine effektive und deutlich ausgeweitete Kontrolle der Arbeitsbedingungen sorgen.

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