Mindestlohn 10,45 Euro: 35 Jahre Beschäftigungszeit ergibt einen Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente in Höhe von Brutto rund 641 Euro in West- und 667 Euro in Ostdeutschland.

Neuer Mindestlohn führt weiterhin in die Altersarmut

VersicherungsJournal.de

6.7.2020 – Die Stundensätze steigen in vier Schritten bis Juli 2022 auf 10,45 Euro. Allerdings reicht dies nicht, um die Betroffenen vor der Altersarmut zu schützen. Die gesetzliche Altersrente eines Arbeitnehmers bleibt nämlich selbst nach 35 Jahren Erwerbstätigkeit auf Mindestlohnniveau und trotz der neuen zusätzlichen Grundrente unter der Armutsgrenze.

Am 30. Juni hat die Mindestlohnkommission beschlossen, die Höhe des Mindestlohns in vier Stufen auf insgesamt 10,45 Euro anzuheben. Seit dem 1. Januar 2020 liegt er bei 9,35 Euro. Nun steigt er am 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro, am 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, am 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und schließlich am 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.

Doch selbst wer einen Stundenlohn von 10,45 Euro hat und auf dem Niveau 35 oder 45 Jahre erwerbstätig ist, kann mit der damit erworbenen gesetzlichen Altersrente nicht der Altersarmut entgehen. Das zeigen Musterberechnungen des VersicherungsJournals.

Monatliches Gehalt bei rund 1.811 Euro

Grundlage der nachfolgenden Berechnungen sind die Rentenberechnungsformel, die aktuellen Rentenwerte, das aktuelle Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherten zur Berechnung der Entgeltpunkte sowie ein Mindestlohn von 10,45 Euro pro Arbeitsstunde. Wobei davon ausgegangen werden kann, dass sich diese Werte, wie bisher auch, künftig noch ändern werden. So ist beispielsweise von einem steigenden Durchschnittsentgelt und höheren Rentenwerten auszugehen. Auch der Mindestlohn wird voraussichtlich weiter steigen.

Ein Arbeitnehmer mit einem Mindestlohn von 10,45 Euro pro Arbeitsstunde hat bei einer 40-Stundenwoche ein Jahresbruttoeinkommen von rund 21.736 Euro beziehungsweise 1.811 Euro im Monat.

Das Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherten, das zur Berechnung der jährlich erreichten Entgeltpunkte zugrunde liegt, beträgt im Jahr 2020 vorläufig 40.551 Euro in den alten und 37.898 Euro in den neuen Bundesländern.

Rentenhöhe nach 35 oder 45 Jahren Erwerbstätigkeit mit Mindestlohn

Dem genannten Arbeitnehmer mit einem Mindestlohn von 10,45 Euro würden somit pro Jahr rund 0,536 Entgeltpunkte in West- beziehungsweise knapp 0,574 Entgeltpunkte in Ostdeutschland auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben.

Daraus ergibt sich nach 35 Jahren Erwerbstätigkeit auf Grundlage des aktuellen Rentenwerts (34,19 Euro West und 33,23 Euro Ost) ein Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente in Höhe von Brutto rund 641 Euro in West- und 667 Euro in Ostdeutschland.

Nach 45 Jahren mit einem Mindestlohn von 10,45 Euro pro Arbeitsstunde beläuft sich die gesetzliche Altersrente auf etwa 825 Euro in West- und 858 Euro in Ostdeutschland.

Altersrente für Mindestlohnverdiener nach 35 und 45 Jahren (Bild: Zwick)

Trotz Mindestlohn und Grundrente droht Altersarmut

Nach einem aktuellen Beschluss der Bundesregierung hat ein Geringverdiener, der im Durchschnitt pro Jahr mindestens 0,3 und maximal 0,8 Entgeltpunkte erreicht, nach 35 Jahren einen Anspruch auf eine zusätzliche Grundrente im vollen Umfang bis maximal 404,86 Euro. Hierbei werden die erreichten Entgeltpunkte verdoppelt, jedoch maximal auf 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr angehoben – davon werden 12,5 Prozent abgezogen.

Aktuell würde sich damit die Grundrente auf Basis des genannten Mindestlohnbeispiels auf circa 267 Euro in West- und 230 Euro in Ostdeutschland belaufen. Insgesamt bekäme der Arbeitnehmer damit eine gesetzliche Gesamtrente, also gesetzliche Altersrente plus Grundrente von rund 918 Euro in West- und 898 Euro in Ostdeutschland.

Altersrente für Mindestlohnverdiener mit un d ohne grundrente (Bild: Zwick)

Trotz Mindestlohn und Grundrente droht Altersarmut

Diese Rentenleistung inklusive Grundrente wäre damit zwar deutlich höher als die Altersrente ohne Grundrente, die dem Arbeitnehmer mit Mindestlohn selbst nach 45 Jahren Erwerbstätigkeit zustehen würde, sie liegt aber immer noch unter der Armutsgrenze.

Zumal die genannten Rentenhöhen Bruttowerte sind. Hiervon sind noch die Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.

Die Armuts(gefährdungs)-Schwelle (Armutsgrenze) lag nämlich laut dem Statistischen Bundesamt bereits 2018 hierzulande bei 1.035 Euro Nettoeinkünfte. Aktuellere Daten liegen noch nicht vor, allerdings kann in 2020 von einer noch höheren Armutsgrenze ausgegangen werden.

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