AWO enttäuscht – keine durchgreifende Verbesserung bei der Ermittlung der Regelbedarfe
AWO enttäuscht – keine durchgreifende Verbesserung
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes
Insgesamt knüpft der vorliegende Referentenentwurf weitgehend an die beiden vorangegangenen Regelbedarfsneuberechnungen in den Jahren 2011 und 2016 an. Obgleich der Gesetzgeber gehalten ist, seine Berechnungen stetig zu überprüfen und weiterzuentwickeln, setzt der vorliegende Referentenentwurf kaum neue, innovative Impulse.
Die Lebenssituation derjenigen, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind, wird sich mit der hier vorgeschlagenen Neuberechnung nicht durchgreifend verbessern.
Dies ist aus Sicht der AWO enttäuschend.
Hier die komplette Stellungnahme der AWO:
https://www.awo.org/sites/default/files/2020-07/RBEG%202021_Referentenentwurf_SN_AWO-final_0.pdf