Herner Sozialforum

Sozialverbände üben scharfe Kritik an der GROKO-Hartz-IV-Regelung: „Unverschämte Kleinrechnerei“

Hartz-IV-Satz: 1,67 Euro für einen Kühlschrank

Die Bundesregierung hat neu ermittelt, was Hartz-IV-Empfänger zum Leben brauchen. Die Zahlen sind umstritten.

Alle fünf Jahre wird geprüft, was ein Mensch in Deutschland zum Leben braucht. Das Ergebnis ist der Hartz-IV-Satz – jener Geldbetrag, den Hilfsempfänger vom Staat erhalten. Jetzt liegt ein Gesetzentwurf mit den neuesten Zahlen vor. 439 statt 432 Euro würde ein alleinstehender Hilfsempfänger danach im kommenden Jahr monatlich erhalten (plus Wohnkosten). Für ein Kind im Alter von 6 bis 13 Jahren bliebe es bei 308 Euro (für jüngere Kinder 278 Euro, für ältere 367 Euro).

Kritiker halten die Beträge für viel zu niedrig. Von „unverschämter Kleinrechnerei“ spricht Ulrich Schneider, der Chef des Paritätischen Gesamtverbands.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wende die gleichen Tricks an wie seine Vorgängerin Ursula von der Leyen (CDU). Auch andere Sozialverbände wie die Arbeiterwohlfahrt („enttäuschend“) oder die Diakonie („methodisch falsch“) üben Kritik.

Weil die Preissteigerung für das laufende Jahr hinzugerechnet werden muss, könnten sich die Beträge noch leicht erhöhen. Doch bei der Neuberechnung, die wir auf dieser Seite dokumentieren, geht es nicht um die jährliche Inflationsanpassung, sondern um mögliche größere Änderungen beim Existenzminimum. Das Ergebnis betrifft Millionen Hilfebezieher – und jeden Steuerzahler, weil sich daraus der Grundfreibetrag ableitet, den der Fiskus verschont.

Wird diese Schlüsselzahl des Steuer- und Sozialsystems falsch berechnet? Eigentlich soll ein statistisches Verfahren für größtmögliche Objektivität sorgen. Bis in die Achtzigerjahre diskutierten Fachleute darüber, ob Sozialhilfeempfänger einen Farbfernseher brauchen oder wie viel Gramm Schwarzbrot sie benötigen. So wurde ein Warenkorb definiert und daraus das Existenzminimum errechnet. Heute schaut die Regierung, wofür untere Einkommensgruppen tatsächlich ihr Geld ausgeben. Das ist der Maßstab, um den Bedarf für Hilfsempfänger zu definieren.

Doch völlig objektiv geht es dabei nicht zu. Aktuell dienen die Ausgaben der unteren 15 Prozent in der Einkommensverteilung als Basis für das Existenzminimum Erwachsener, vor einigen Jahren waren es die unteren 20 Prozent. Den Maßstab bilden also jetzt ärmere Menschen, was tendenziell zu geringeren Hartz-IV-Sätzen führt. „Es gibt keine objektiv richtige Einkommensgrenze“, sagt Martin Werding, Professor für Sozialpolitik an der Universität Bochum. „Das ist eine politische Entscheidung. Aber mit ihr legt man im Grunde das Niveau für das Ergebnis fest.“

Problematisch wird es, wenn in der Referenzgruppe viele Hartz-IV-Empfänger sind. Denn dann wird die Höhe der Grundsicherung zum Maßstab für die Grundsicherung – ein Zirkelschluss. Deshalb werden Menschen, die nur von Hartz IV leben, aus der Mustergruppe ausgeschlossen. Viele Kritiker monieren, dass Hilfsempfänger mit Zuverdiensten („Aufstocker“) aber nicht ausgeklammert sind. Und ebenso wenig herausgefiltert werden „verdeckt Arme“: Menschen, die einen Anspruch auf Grundsicherung hätten, ihn aber aus Scham oder Unkenntnis nicht geltend machen. Zwischen 30 und 40 Prozent der Bedürftigen, ergab vor Jahren eine vom Arbeitsministerium finanzierte Studie, beantragen keine Hilfe und haben dadurch weniger als Hartz IV.

Kritisiert wird außerdem, dass die Regierung nicht die vollen Ausgaben der unteren 15 Prozent zum Existenzminimum erklärt. Alkohol, Zigaretten oder Urlaubsreisen gehörten nicht dazu, heißt es etwa. Wie beim Warenkorb-Modell bestimmt also auch heute jemand darüber, was Hilfsempfänger wirklich brauchen. Ein rein statistisches Modell ohne Abzüge würde auf Dauer nicht funktionieren. „Wenn man immer eine Einkommensgruppe oberhalb der Grundsicherung zum neuen Maßstab erklärt, würde sich Hartz IV bei jeder Neuberechnung von selbst nach oben schrauben“, sagt der Forscher Werding. Die Frage, wie hoch Hartz IV sein soll, kann trotz aller Statistiken nur politisch entschieden werden.

Eine Übersicht in Grafiken

So wird berechnet, was Hartz-IV-Empfänger bekommen (ohne Wohnkosten)

Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren

Wo bei der Berechnung von Hartz-IV gekürzt wird: Die unteren 15 Prozent geben im Monat durchschnittlich 168,11 Euro für Essen, Trinken und Tabakwaren aus. Mit der Begründung, Rauchen sei gesundheitsgefährdend, lässt die Bundesregierung die Kosten für Tabak bei der Berechnung des existenznotwendigen Bedarfs beiseite (durchschnittliche monatliche Ausgaben der unteren 15 Prozent dafür: 10,82 Euro). Statt der Ausgaben für Alkohol (9,47 Euro) rechnet sie nur 3,13 Euro für die gleiche Menge Mineralwasser ein.

Freizeit, Unterhaltung und Kultur

Wo bei der Berechnung von Hartz-IV gekürzt wird: Als nicht nötig betrachtet die Bundesregierung unter anderem Ausgaben für Haustiere (6,19 Euro), Schnittblumen (2,95 Euro) oder die Teilnahme an Glücksspielen (3,61 Euro).

Verkehr

Wo bei der Berechnung von Hartz-IV gekürzt wird: Ein Auto ist für Hartz-IV-Empfänger nicht vorgesehen, deshalb werden damit zusammenhängende Kosten (31,80 Euro) nicht anerkannt. Wer einen Pkw für die Arbeit benötige, könne das aber als Werbungskosten absetzen, heißt es.

Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen

Wo bei der Berechnung von Hartz-IV gekürzt wird: Cafébesuche oder Pizza-Lieferungen (insgesamt 31,61 Euro) werden nicht zum Notwendigen gezählt, ebenso wenig wie Hotelübernachtungen (12,55 Euro). Bei Verwandtenbesuchen gehe man von kostenlosen Schlafmöglichkeiten aus.

Post und Telekommunikation

Wo bei der Berechnung von Hartz-IV gekürzt wird: Ab dem Jahr 2021 sollen Handys zum soziokulturellen Existenzminimum zählen. Deshalb werden die Ausgaben dafür (Gebühren: 5,59 Euro, Anschaffung: 2,89 Euro) erstmals berücksichtigt, ebenso wie alles andere in dieser Kategorie.

Andere Waren und Dienstleistungen

Wo bei der Berechnung von Hartz-IV gekürzt wird: Hier werden unter anderem Friseurbesuche und Körperpflege erfasst. Von Ausgaben für „sonstige Dienstleistungen“ (3,94 Euro) werden nur 0,25 Euro für die Ausstellung eines Personalausweises als nötig angesehen (28,80 Euro verteilt auf 10 Jahre).

Bekleidung und Schuhe

Wo bei der Berechnung von Hartz-IV gekürzt wird: Saubere Wäsche gehöre zwar zum Existenzminimum, erklärt die Bundesregierung, aber nicht die chemische Reinigung. Deshalb gehen die Ausgaben dafür (0,52 Euro) nicht in die Berechnung des Hartz-IV-Satzes mit ein.

Energie und Wohnungsinstandhaltung

Wo bei der Berechnung von Hartz-IV gekürzt wird: Die Posten in dieser Kategorie gelten vollständig als existenznotwendig. Dazu zählen vor allem die Aufwendungen für Strom (35,30 Euro) und für kleinere Reparaturen (0,92 Euro).

Innenausstattung, Haushaltsgeräte, laufende Haushaltsführung

Wo bei der Berechnung von Hartz-IV gekürzt wird: Hier sind unter anderem 1,67 Euro für Kühlschränke enthalten. Das Arbeitsministerium rechtfertigt den niedrigen Betrag damit, dass ein Kühlschrank für 250 Euro, der zehn Jahre halte, im Monat nur zwei Euro koste.

Gesundheitspflege

Wo bei der Berechnung von Hartz-IV gekürzt wird: Die Materialkosten für Zahnersatz (1,47 Euro) oder die Ausgaben für orthopädische Schuhe (0,47 Euro) bleiben unberücksichtigt, weil die Krankenversicherung diese Ausgaben für Hilfsempfänger übernehme, erklärt die Regierung.

Bildungswesen

Wo bei der Berechnung von Hartz-IV gekürzt wird: Die Statistik enthält an dieser Stelle Gebühren für Kinderbetreuung (8,86 Euro), die laut Regierung bei Ein-Personen-Haushalten nicht anfallen. Nur die Ausgaben für Volkshochschulkurse (1,57 Euro) werden berücksichtigt.

Das kommt dabei heraus

In der Summe sind nach Rechnung der Bundesregierung 434,90 Euro im Monat nötig, um den existenznotwendigen Konsumbedarf zu decken. Weil die statistischen Daten im Jahr 2018 erhoben wurden, kommt ein Inflationszuschlag hinzu, der bis Ende des Jahres noch leicht steigen kann. So ergibt sich nach derzeitigem Stand ein Regelsatz von 439 Euro, den alleinstehende Hilfsbedürftige ab Januar 2021 erhalten sollen.

Geld für die Miete und weitere Leistungen

Das Jobcenter übernimmt die Kosten für „angemessenen“ Wohnraum (Miete, Betriebs- kosten, Heizung). Was angemessen ist, kann die jeweilige Gemeinde regeln. Zuletzt erhielten Alleinstehende durchschnittlich 394,02 Euro. Außerdem übernommen werden
Beiträge zur Krankenversicherung. Schwangere erhalten einen Zuschlag (17 Prozent auf den Regelsatz). Das Amt trägt die Kosten für eine medizinisch notwendige Diät und andere „unabweisbare, besondere“ Kosten.

So viel erhalten Eltern für ihre Kinder

Der Bedarf von Kindern wird in einem ähnlichen Verfahren wie bei den Erwachsenen festgelegt. Als Maßstab dienen die Ausgaben von Familien aus den unteren 20 Prozent der Einkommensverteilung. Zu dem Regelsatz kommen auch hier zusätzliche Leistungen, etwa Geld für Klassenfahrten oder Nachhilfe, das jedoch einzeln beantragt werden muss.

Quellen:
  • Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
  • Paritätischer Gesamtverband

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