Der Bund muss die Leistungen für Bildung und Teilhabe von bedürftigen Kindern und Jugendlichen neu regeln- eine unendliche Geschichte…

Bundesverfassungsgericht Urteil: Kosten für Bildung und Teilhabe neu ordnen

Der Bund muss die Leistungen für Bildung und Teilhabe von bedürftigen Kindern und Jugendlichen neu regeln.

Das entschied das Bundesverfassungsgericht und entsprach damit einer Klage mehrerer kreisfreier Städte in Nordrhein-Westfalen. Sie hatten sich dagegen gewehrt, dass sie im Bereich der Sozialhilfe nun auch für diese Leistungen zuständig sind. Durch die Mehrbelastung werde das Recht der Kommunen auf ihre Selbstverwaltung verletzt, hieß es zur Begründung.

Zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen gehören etwa Kosten für Klassenfahrten, der Zuschuss zum Schulbedarf, zur Lernförderung oder auch die Mittagsverpflegung. Zuletzt waren die Mittel durch das sogenannte „Starke-Familien-Gesetz“ noch einmal aufgestockt worden. Der Bund hat nun bis Ende nächsten Jahres Zeit, die Finanzierung der Leistungen neu zu regeln.

(Az. 2 BvR 696/12)

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