Wir fordern die Bundesregierung auf, die Ausstattung von Schüler*innen mit digitalen Endgeräten zur schulischen und gesellschaftlichen Teilhabe als sozialrechtlichen Bedarf anzuerkennen und diese als Bedarfe für Bildung und Teilhabe (gem. §§ 28ff SGB II, §§ 34 ff SGB XII sowie §§ 6b BKGG) gesetzlich zu garantieren.
Thomé Newsletter 29/2020 vom 24.08.2020 |
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: Kampagne zu digitalen Endgeräten aktualisiert/es wird zum Unterstützen und Mitmachen aufgefordert——————————————————- Als erstes möchte ich darauf hinweisen, dass wir unsere Kampagne zu den digitalen Endgeräten aktualisiert haben. Die Schule hat in den meisten Bundesländern wieder begonnen, es ist zu erwarten, dass es coronabedingt immer wieder zu teilweisen Schulschließungen kommen wird, zudem wird immer mehr auf digitales Lernen gesetzt. Im Rahmen des DigitalPakts Schule werden den Schulen irgendwann, vielleicht zum Jahresende, digitale Endgeräte zur Verfügung stehen. Die SchülerInnen und Schüler brauchen aber jetzt digitale Endgeräte und solange diese nicht durch das DigitalPakts zur Verfügung gestellt werden, sind sie sozialrechtlicher Bedarf. Um diesen zu untermauen haben wir unsere Kampagne aktualisiert, sie auf SGB II/SGB XII, AsylbLG und Jugendhilfeleistungen erweitert. Wir haben die Anträge aktualisiert, eigene Bescheinigungen für die Schule erstellt und, falls diese von der Schule nicht ausgefüllt wird, eine selbst zu erstellende „Eigene Digitale Endgeräte Notwendigkeitsbescheinigung“ erarbeitet. Die Texte dazu sind hier zu finden, Grundsatztext und Infos: https://t1p.de/6i91 Zur Übersichtlichkeit haben wir einen zweiten Text geschrieben: „Schulcomputer als Mehrbedarf beantragen und Leistungsanspruch durchsetzen. So geht’s!“, mit Musteranträgen, Formularen, den gibt es hier: https://t1p.de/12dv Wir wünschen uns, dass Verbände und Organisationen diese Kampagne offensiv öffentlich unterstützen und zu der Kampagne aufrufen und Leistungsbeziehende ermutigen sollen mitzumachen. Im Text zu unserer Kampagne sagen wir gleichzeitig, was notwendig ist: Wir fordern die Bundesregierung auf, die Ausstattung von Schüler*innen mit digitalen Endgeräten zur schulischen und gesellschaftlichen Teilhabe als sozialrechtlichen Bedarf anzuerkennen und diese als Bedarfe für Bildung und Teilhabe (gem. §§ 28ff SGB II, §§ 34 ff SGB XII sowie §§ 6b BKGG) gesetzlich zu garantieren. Derweilen sind die Bedarfe auf sozialrechtlichen Wege über den Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II und später über das DigitalPaktet sicherzustellen. Grundsätzlich bedarf es aber eines klar geregelten Rechtsanspruchs auf digitale Endgeräte. |