NGG: „Wir brauchen ein Verbot der Leiharbeit !“
In Zukunft sollen Werkverträge im Kernbereich der Fleischwirtschaft verboten werden. Ein wichtiger Schritt, sagt Guido Zeitler von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Denn endlich werde die Verantwortlichkeit klar geklärt, nur so könnten die Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche tatsächlich verbessert werden.
Im Bundestag findet am Montag eine Öffentliche Anhörung zum geplanten Arbeitsschutzkontrollgesetz statt. Es soll die Situation in Schlachthöfen verbessern. Künftig sollen Tiere nicht mehr von betriebsfremden Beschäftigten geschlachtet werden dürfen. Außerdem sollen Werkverträge und Leiharbeit ab dem kommenden Jahr verboten sein – mit Ausnahme kleinerer Fleischerhandwerksbetriebe.
Seit vielen Jahren herrschten in der Fleischindustrie miserable Arbeitsbedingungen, sagt Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft-Nahrung-Genuss-Gaststätten. Viele politische Versuche, das Problem in den Griff zu bekommen seien bisher gescheitert. Denn im Ergebnis habe es für die Beschäftigen keine Besserung gegeben.
Ohne ein Verbot geht es nicht
Die Verantwortlichkeit werde mit solch einem Gesetz klar definiert, sagt Zeitler. „Ob der Arbeitsschutz dann auch wirklich greifen kann und umgesetzt werden kann, das bleibt abzuwarten“, so der NGG-Vorsitzende. Denn bisher hat es eine „organisierte Verantwortungslosigkeit bei den Arbeitgebern“ gegeben, wie es Zeitler nennt. „Wenn das Gesetz so beschlossen wir, wie es vorliegt, ist damit Schluss, weil geregelt wird, dass das Fleischunternehmen für die Beschäftigen verantwortlich ist, die in der ganzen Produktionskette tätig sind“, sagt er.
Zeitler warnt weiterhin vor Änderungen am geplanten Arbeitsschutzkontrollgesetz. Gerade das Thema Leiharbeit werde von den Arbeitgebern sehr scharf gestellt. „Wir brauchen ein Verbot der Leiharbei“, betont er. Ohne ein Verbot werde man eine Ausweichbewegung erleben. Dann hätte man die gleichen miserablen Arbeitsbedingungen auch in der Zukunft.