NGG: „Wir brauchen ein Verbot der Leiharbeit !“

 

NGG: „Wir brauchen ein Verbot der Leiharbeit“

In Zukunft sollen Werkverträge im Kernbereich der Fleischwirtschaft verboten werden. Ein wichtiger Schritt, sagt Guido Zeitler von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Denn endlich werde die Verantwortlichkeit klar geklärt, nur so könnten die Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche tatsächlich verbessert werden.

Im Bundestag findet am Montag eine Öffentliche Anhörung zum geplanten Arbeitsschutzkontrollgesetz statt. Es soll die Situation in Schlachthöfen verbessern. Künftig sollen Tiere nicht mehr von betriebsfremden Beschäftigten geschlachtet werden dürfen. Außerdem sollen Werkverträge und Leiharbeit ab dem kommenden Jahr verboten sein – mit Ausnahme kleinerer Fleischerhandwerksbetriebe.

Seit vielen Jahren herrschten in der Fleischindustrie miserable Arbeitsbedingungen, sagt Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft-Nahrung-Genuss-Gaststätten. Viele politische Versuche, das Problem in den Griff zu bekommen seien bisher gescheitert. Denn im Ergebnis habe es für die Beschäftigen keine Besserung gegeben.

Ohne ein Verbot geht es nicht

Die Verantwortlichkeit werde mit solch einem Gesetz klar definiert, sagt Zeitler. „Ob der Arbeitsschutz dann auch wirklich greifen kann und umgesetzt werden kann, das bleibt abzuwarten“, so der NGG-Vorsitzende. Denn bisher hat es eine „organisierte Verantwortungslosigkeit bei den Arbeitgebern“ gegeben, wie es Zeitler nennt. „Wenn das Gesetz so beschlossen wir, wie es vorliegt, ist damit Schluss, weil geregelt wird, dass das Fleischunternehmen für die Beschäftigen verantwortlich ist, die in der ganzen Produktionskette tätig sind“, sagt er.

Zeitler warnt weiterhin vor Änderungen am geplanten Arbeitsschutzkontrollgesetz. Gerade das Thema Leiharbeit werde von den Arbeitgebern sehr scharf gestellt. „Wir brauchen ein Verbot der Leiharbei“, betont er. Ohne ein Verbot werde man eine Ausweichbewegung erleben. Dann hätte man die gleichen miserablen Arbeitsbedingungen auch in der Zukunft.

Hintergrund

Gewerkschaft NGG: Mehr Arbeitsschutz für Fleischbranche ein „Meilenstein“

Die Gewerkschaft NahrungGenussGaststätten (NGG) hat den Entwurf des Arbeitsschutzkontrollgesetzes für die Fleischindustrie als „Meilenstein“ bezeichnet. Er setze mit dem Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit endlich beim Grundproblem an, sagte der NGG-Vorsitzende, Guido Zeitler.

Eine strengere Reglementierung der Branche sei dringend nötig, so Zeitler. Das hätten die aus Sicht der Gewerkschaft gescheiterten Versuche der Politik zur Selbstverpflichtung der Fleischindustrie klar gezeigt. Auch das 2017 verabschiedete Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft sei in der Vergangenheit von den Unternehmen unterlaufen worden, betonte Zeitler. Es sei bemerkenswert und symptomatisch, wenn für eine Branche ein separates Schutzgesetz gemacht werden müsse.

Das geplante Gesetz erlaubt ab dem kommenden Jahr nur noch Betriebsangehörigen das Schlachten und Verarbeiten von Fleisch. Geplant ist, dass Werkverträge ab dem 1. Januar 2021 und Leiharbeit ab dem 1. April 2021 verboten sein sollen. Ausgenommen sind Fleischerhandwerksbetriebe mit bis zu 49 Mitarbeitern. Neu aufgeflammt war die Debatte, weil vermutet wird, dass die Arbeitsbedingungen die massenhaften Corona-Infektionen von Beschäftigten in Fleischbetrieben in den vergangenen Monaten befördert haben könnten.

In dem Gesetzespaket, das noch den Bundestag und den Bundesrat passieren muss, sind weitere Regelungen vorgesehen, die den Arbeitsschutz verbessern sollen. So sehen die Pläne von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auch eine verbesserte Unterbringung der Arbeiter, elektronische Arbeitszeiterfassung und eine Mindestquote für Arbeitsschutzkontrollen vor. Man werde in der Fleischindustrie gründlich aufräumen, bekräftige Heil im Juli.

(Quelle: dpa)

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