„Ein Empfänger von Hartz IV bekommt monatlich im Schnitt 770 Euro. Damit liegt er unter der Armutsgrenze. Das muss sich ändern.“ (Ulrich Schneider)

Armut abschaffen!

  • von Ulrich Schneider  Frankfurter Rundschau

Ein Empfänger von Hartz IV bekommt monatlich im Schnitt 770 Euro. Damit liegt er unter der Armutsgrenze. Das muss sich ändern.

Leben mit Hartz IV bedeutet ein Leben in Armut und Ausgrenzung. Die Paritätische Forschungsstelle hat diesen Befund jüngst eindrücklich untermauert: Die durchschnittlichen Leistungen – 2018 etwa 770 Euro für einen Singlehaushalt – liegen weit unterhalb der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Armutsschwelle von 1035 Euro. 265 Euro fehlten Bezieherinnen und Beziehern von Hartz IV in diesem Jahr, um über diese Schwelle zu gelangen. Das bedeutet: Mangel und Entbehrung. Politische, soziale und kultureller Teilhabe ist damit unmöglich. Gesunde Ernährung auch nicht.

In diesem Jahr ist der Gesetzgeber gefordert, die Regelbedarfe neu festzulegen. Ein Gesetzentwurf liegt vor. Das Ergebnis ist eine riesige armutspolitische Enttäuschung. Der Regelbedarf für Erwachsene soll von 432 Euro auf 446 Euro ansteigen. Verbesserungen gibt es bei den Jüngsten (bis 5 Jahre) und den Jugendlichen (14 – 17 Jahre), nicht aber bei der mittleren Altersstufe der 6 bis 13-Jährigen, die leer ausgeht.

Die von der Bundesregierung derzeit geplante Erhöhung des Regelsatzes zum Jahreswechsel um lediglich 14 Euro ist viel zu niedrig, um auch nur annähernd bedarfsgerecht zu sein. Die bisherigen Pläne der Bundesregierung zur Anpassung der Regelsätze haben nichts mit Armutsbekämpfung, geschweige denn Armutsvermeidung zu tun. Der Abstand zur Armutsschwelle bleibt nahezu unverändert.

Die Bundesregierung setzt sich mit dem Gesetzentwurf erneut über die massive Kritik am bisherigen Verfahren der Regelbedarfsermittlung hinweg. Zu den Hauptkritikpunkten zählt insbesondere der Verstoß gegen die Grundidee des Verfahrens, mit dem man die Regelsätze errechnet.

Nach dem sogenannten Statistikmodell sollen die empirisch erhobenen Ausgaben von Haushalten im unteren Einkommenssegment Grundlage der Ermittlung eines menschenwürdigen Existenzminimums sein. So weit, so gut. Kann man machen. Tatsächlich jedoch wird bei den einzelnen Ausgaben dieser Bezugsgruppe, die eh schon wenig hat, gekürzt und gestrichen, wie es gerade passt.

So heißt es etwa im Gesetzentwurf, dass „auswärtige Verpflegung (…) nicht zum physischen Existenzminimum“ zähle und daher nicht „regelbedarfsrelevant“ sei. Armut wird auf die Bedrohung der physischen Existenz verkürzt nach dem Motto: Keiner muss an Armut sterben.

Soziale Teilhabe als notwendiger Bestandteil eines menschenwürdigen Existenzminimums spielt da keine Rolle mehr. Nicht einmal drei Viertel der privaten Konsumausgaben, die in der Statistik auftauchen, werden von der Bundesregierung als „regelbedarfsrelevant“ anerkannt. Die angebliche Orientierung an dem tatsächlichen Lebensstandard einer Bezugsgruppe, die mit dem Statistikmodell angeblich erreicht werden soll, verkommt zu einer Farce.

Der Paritätische Gesamtverband hat daher alternative Berechnungen vorgelegt. Die Paritätische Forschungsstelle rechnet in ihrer Expertise die umstrittenen Manipulationen des Arbeitsministeriums im Regelsatz wieder heraus. Das Ergebnis: Die Hartz-IV-Regelsätze 2021 müssten auf 644 Euro (für alleinlebende Erwachsene) angehoben werden. Das wären fast 200 Euro mehr als die Bundesregierung ansetzt. Der Betrag wäre das Resultat einer sachgerechten Ermittlung der Regelbedarfe, weil es auf einer konsequenten Umsetzung des Statistikmodells basiert.

Zudem schlagen wir vor, „weiße Ware“ (Kühlschrank, Waschmaschine etc.) und Strom nicht mehr im Regelsatz zu pauschalieren, sondern als einmalige Leistung bzw. als Bestandteil der Kosten der Unterkunft zusätzlich zu gewähren.

In Bezug auf die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sind die Fallzahlen schlicht zu klein, um sie zuverlässig hochrechnen zu können. Die Ergebnisse wirken gewürfelt. Sinnvoll wäre es, ein alternatives Verfahren zu entwerfen. Eine Expertenkommission sollte sich dem widmen.

Ganz wichtig: Mit einem Regelsatz von 644 Euro wäre Einkommensarmut, wie sie allgemein statistisch erfasst wird, faktisch abgeschafft. Zusammen mit den durchschnittlichen Wohn- und Heizkosten, die für Bezieher von Hartz IV separat übernommen werden, sowie der Erstattung für den Energiebedarf würden die Leistungen in der Summe die Armutsschwelle erreichen und auch darüber liegen.

Die Armutsquote würde praktisch in Richtung null gehen. Es fehlt zur Umsetzung nicht an belastbaren Zahlen und Modellen. Was es braucht, ist der politische Wille, Armut in diesem reichen Land abschaffen zu wollen. Die Mehrkosten zur Umsetzung des Vorschlags sind auf 14,5 Milliarden Euro zu veranschlagen. Dies ist eine bescheidene Summe im Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung und eine ausgezeichnete Investition in den sozialen Zusammenhalt.

Ulrich Schneider ist Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

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