Herner Sozialforum

Grundrente im Fokus: Wer es genau wissen will

Rente / 14.10.2020

Grundrente im Fokus: Wer es genau wissen will

Expertinnen der DRV Berlin-Brandenburg erläutern detailliert und mit vielen Beispielen, wie sich der neue Rentenzuschlag im Einzelfall auswirken kann.

Bild zum Beitrag "Grundrente im Fokus: Wer es genau wissen will". Das Bild zeigt mehrere Euro-Geldscheine aufgefächert in zwei Händen.

Bad Homburg (sth). Anfang Juli hat der Bundestag nach vielen Debatten und regierungsinternem Streit das Grundrentengesetz verabschiedet. Doch bevor ab dem Sommer des kommenden Jahres die ersten von schätzungsweise 1,3 Millionen anspruchsberechtigten Rentnerinnen und Rentnern den sogenannten Grundrentenzuschlag auf ihrem Konto vorfinden, müssen Rentenversicherungsträger und Finanzämter noch erhebliche Arbeit leisten. Beide Seiten seien dabei, „das Verfahren soweit wie möglich automatisiert durchzuführen“, heißt es in einem jetzt in der Fachzeitschrift „Deutsche Rentenversicherung“ (DRV) veröffentlichten Beitrag von drei Expertinnen der DRV Berlin-Brandenburg (Heft 3).

Aber auch dann werde die Umsetzung der vorgesehenen Neuregelungen weiterhin „an vielen Stellen manuelle Sachbearbeitung erfordern“, begründen die Chefin der DRV Berlin-Brandenburg, Sylvia Dünn, sowie Claudia Bilgen und Sophie-Charlotte Heckenberger den verspäteten Auszahlungsbeginn – denn das Gesetz zur Grundrente tritt bereits am 1. Januar 2021 in Kraft. Insbesondere müssten „Auslandssachverhalte in erheblichem Umfang manuell bearbeitet werden“, so die Autorinnen des Beitrags. Deshalb werde die Grundrente rentenversicherungsintern auch „in den nächsten Jahren ein Fokusthema bleiben“.

Interessante Beispielberechnungen

Für Laien besonders interessant sind die zahlreichen Beispielberechnungen zum Grundrentenanspruch, die der Beitrag enthält. Auch wenn diese aus Gründen der Vereinfachung auf die – vielfach rentenmindernd wirkende – Einkommensanrechnung verzichten, erklären sie die individuelle Grundrentenhöhe sehr anschaulich. Um nur ein Beispiel herauszugreifen: Für einen Versicherten in den alten Ländern, der 35 Jahre mit sogenannten Grundrenten-Bewertungszeiten vorweisen kann und pro Arbeitsjahr durchschnittlich die Hälfte des Durchschnittslohns verdient hat (d.h. einen jährlichen Rentenanspruch von 0,5 Entgeltpunkten erworben hat, d. Red.), erhöht sich die Summe aus selbst erworbener Rente von 598 Euro und dem Grundrentenzuschlag von knapp 315 Euro auf insgesamt 913 Euro.

Auch die gesetzlich eingeräumten Freibeträge erläutern die ostdeutschen Rentenexpertinnen gut nachvollziehbar. In einem weiteren Beispiel heißt es dazu: „Ein Versicherter bezieht eine Regelaltersrente in Höhe von 800 Euro monatlich. Vor Einkommensprüfung ergibt sich ein Grundrentenanspruch in Höhe von 150 Euro. Das Finanzamt übermittelt ein zu versteuerndes Einkommen aus dem vorvergangenen Kalenderjahr in Höhe von 1.350 Euro monatlich. Das übermittelte Einkommen übersteigt den Freibetrag in Höhe von 1.250 Euro um 100 Euro. Der Grundrentenanspruch wird daher um 60 Euro (= 100 Euro x 0,6) gekürzt. Die Rente erhöht sich damit um einen Grundrentenzuschlag in Höhe von 90 Euro auf 890 Euro.“

Fazit: Wer die Auswirkungen des Grundrentengesetzes besser verstehen will, bekommt in diesem lesenswerten Beitrag einen präzisen Überblick geboten. Leichte Kost ist die 22 Seiten umfassende Studie allerdings nicht.

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Ein Kommentar

  • Norbert Kozicki

    Ich kann mir diesen Kommentar nicht verkneifen: die Holländer mit ihrem Grundrentenmodell können das Ganze im reichen Deutschland nicht nachvollziehen (Grundrente für alle über 1.200 Euro, die 50 Jahre in Holland GELEBT haben!)

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