2019 mussten HartzIV-EmpfängerInnen im Schnitt 86 Euro im Monat aus eigener Tasche für ihre Wohnung bezahlen – mehr als in den Jahren zuvor.

Mietausgaben für eine halbe Million Hartz-IV-Empfänger stetig gestiegen

  • Bei einer halben Million Hartz-IV-Empfängern decken die Wohnkosten­zuschüsse nicht die gesamten Mietausgaben ab.
  • 2019 mussten sie im Schnitt 86 Euro im Monat aus eigener Tasche für ihre Wohnung bezahlen – mehr als in den Jahren zuvor.
  • Die Linkspartei beklagt, dies erhöhe das Armutsrisiko.

Daniela Vates 

Berlin. Gut eine halbe Million Hartz-IV-Empfänger haben trotz staatlicher Zuschüsse in den vergangenen Jahren stetig mehr für ihre Wohnung aus eigener Tasche zahlen müssen.

Zwar sank die Zahl der Bedarfs­gemeinschaften, bei denen die Mietkosten der Wohnung nicht vom Wohnkosten­zuschuss abgedeckt wurde, von 588.000 im Jahr 2017 und 546.000 im Jahr 2018 auf rund 500.000 im Jahr 2019, ergab ein Schreiben des Bundesarbeits­ministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion, das dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

Für die Betroffenen erhöhte sich nach Hochrechnung der Linksfraktion allerdings der Zuzahlungs­bedarf von 80 Euro monatlich im Jahr 2017 auf 82 Euro im Jahr 2018 und 86 Euro im Jahr 2019. Der Differenzbetrag zwischen staatlich anerkannten und tatsächlichen Mietkosten lag 2017 bei 561 Millionen Euro, 2019 bei 538 Millionen Euro und 2019 bei 518 Millionen Euro.

Laut Bundesarbeits­ministerium gab es 2019 insgesamt 2,9 Millionen Hartz-IV-Empfänger, die in sogenannten Bedarfs­gemeinschaften erfasst waren.

Linkspartei spricht von Skandal

Linkspartei-Chefin Katja Kipping bezeichnete die Zahlen als Skandal. Hartz-IV-Beziehende, die überwiegend in schlechter, ungesunder Wohnlage lebten, würden nicht nur von den zu niedrigen Regelsätzen in Armut getrieben. „Sie müssen sich auch einen Teil der Wohnkosten vom Munde absparen – oder ihre Wohnung verlassen.“

Sie forderte, die Kommunen müssten die Wohnkosten „deutlich großzügiger bemessen“. Außerdem müssten im ersten Jahr des Hartz-IV-Bezugs alle anfallenden Wohnkosten den Betroffenen komplett erstattet werden.

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