„Um Kinderarmut wirklich zu bekämpfen, brauchen wir eine Kindergrundsicherung ohne kompliziertes Antragsverfahren, die den Mindestbedarf jedes Kindes deckt und sich daran orientiert, was Kinder und Jugendliche zu einem guten Aufwachsen tatsächlich brauchen.“

Arbeits- und Sozialministerkonferenz

97. Arbeits- und Sozialministerkonferenz unter dem Vorsitz Baden-Württembergs

Am Donnerstag (26. November 2020) fand die 97. Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) per Videokonferenz unter dem Vorsitz Baden-Württembergs statt. Ursprünglich wollten die diesjährigen Vorsitzenden der ASMK Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut die für Arbeit und Soziales zuständigen Landesministerinnen und -minister sowie Senatorinnen und Senatoren in Mannheim begrüßen. Das war aufgrund des Pandemiegeschehens leider nicht möglich. „Die Ergebnisse der diesjährigen digitalen ASMK sind dennoch oder vielleicht auch gerade wegen der Umstände richtungsweisend“, sagte Lucha im Anschluss an die digitalen Beratungen in Stuttgart.

Die wichtigsten Ergebnisse der 97. ASMK

Einführung einer Kindergrundsicherung
Die für Arbeit und Soziales zuständigen Landesministerinnen und -minister sowie Senatorinnen und Senatoren haben an der 97. ASMK mit großer Mehrheit beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, gemeinsam mit den Ländern konkrete Umsetzungsschritte zur Einführung einer Kindergrundsicherung einzuleiten. Der Vorsitzende der ASMK, Baden-Württembergs Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha hierzu: „Um Kinderarmut wirklich zu bekämpfen, brauchen wir eine Kindergrundsicherung ohne kompliziertes Antragsverfahren, die den Mindestbedarf jedes Kindes deckt und sich daran orientiert, was Kinder und Jugendliche zu einem guten Aufwachsen tatsächlich brauchen.“ Die Länder hätten ein Grobkonzept und zwei Gutachten vorgelegt, die alle bis jetzt entstandenen Fragen im Zusammenhang mit der Kindergrundsicherung abdeckten, auch die Schnittstellen zu anderen Bereichen wie dem Unterhaltsrecht und dem Steuerrecht. „Das ist eine gute Grundlage für die Erarbeitung einer Konzeption. Der Bund ist nun am Zug, gemeinsam mit den Ländern die nächsten Schritte zur Umsetzung einer Kindergrundsicherung im Interesse von Kindern und Jugendlichen einzuleiten“, so Lucha.

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