Für ein Rentenniveau von 53 Prozent !

„Erschreckende Zahlen“ – Altersarmut trotz Vollzeitbeschäftigung?

von Daniel Pontzen

Datum:

14.02.2021 08:00 Uhr ZDF

Eine Anfrage der Linken-Fraktion ergibt: Selbst nach 45 Jahren Vollbeschäftigung könnte fast drei Millionen Menschen eine Rente auf Grundsicherungsniveau drohen.  

Wie viele Beschäftigte verdienen derzeit zu wenig, um nach 45 Jahren Vollzeitbeschäftigung eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erhalten? Mit dieser Anfrage wandte sich die Bundestagsfraktion der Linken an die Bundesregierung – und findet die Antwort „skandalös“.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit, heißt es im Schreiben des Arbeitsministeriums, das dem ZDF vorliegt, „gab es im Jahr 2019 insgesamt rund 2,9 Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte mit einem Entgelt unterhalb des Schwellenwertes von monatlich 2.050 Euro“. Das sei „nahezu jeder siebente“, klagt Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch, der die Anfrage gestellt hatte:

Es kann nicht sein, dass diejenigen, die ein Leben lang arbeiten, am Ende in Grundsicherung landen. Und wenn es gerade diejenigen sind, die vielfach in den letzten Monaten beklatscht worden sind, dann ist der Skandal besonders sichtbar.

Am stärksten betroffen sind Beschäftigte in den Branchen Verkehr und Logistik, Einzelhandel, Gastronomie und Baugewerbe.

Umsonst geschuftet? Viele Rentner in Deutschland stellen sich diese Frage. Da trotz eines langen Arbeitslebens nur wenig für sie übrig bleibt, kämpfen sie gegen die Altersarmut. Der Film ist der zweite von vier Teilen der Reihe „Armes reiches …

Grundrente soll zu „besserer Stellung“ verhelfen

Das Haus von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verweist darauf, dass sich „Aussagen zum Einkommen der Beschäftigten über die gesamte Erwerbskarriere hinweg“ auf Basis der vorliegenden Zahlen jedoch nicht treffen ließen. Sprich: Es könnte sein, dass ein Teil der genannten 2,9 Millionen Beschäftigten künftig mehr verdienen würde.

„Wenn jemand wirklich trotzdem ein Leben lang in diesem niedrigen Einkommenssegment bleibt, dann schaffen wir ja mit dem neuen Rentenrecht, das seit Anfang diesen Jahres gilt, eine bessere Stellung bei der Rente“, ergänzt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Peter Weiß (CDU) mit Blick auf die Grundrente.

Sie stelle sicher, dass Menschen mit langer Erwerbsbiografie im Alter mehr hätten als jene, die nicht oder wenig gearbeitet haben. Zudem verweist Weiß auf den eingeführten, rein arbeitgeberfinanzierten Zuschuss zu einer betrieblichen Altersversicherung für Geringverdiener: „Ich persönlich würde das sogar gerne verpflichtend einführen.“

Die deutsche Politik ist stolz auf die anhaltend niedrigen Arbeitslosenzahlen. Die Kritik wird aber lauter, dass sich dahinter nur ein wachsender Niedriglohnsektor verbirgt.

Paritätischer Wohlfahrtsverband fürchtet „Lawine der Altersarmut“

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hält die jetzt vorgelegten Zahlen dennoch für „wirklich erschreckend“, so Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. Selbst nach 45 Jahren Vollbeschäftigung fürchten zu müssen, auf Sozialleistungen angewiesen zu sein, sei ein Armutszeugnis. Zumal sehr viele Beschäftigte weder 45 Versicherungsjahre zusammenbekämen noch in Vollzeit arbeiten könnten.

In Summe führe dies dazu, „dass auf uns eine Lawine der Altersarmut zurollt“, so Schneider. Um gegenzusteuern seien drei Dinge notwendig: „Wir müssen das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent hochsetzen, wir brauchen eine Mindestrente unabhängig davon, wie lange jemand eingezahlt hat – und eine Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro.“

Bartsch: Anhebung des Mindestlohns „viel zu wenig“

Zum Jahreswechsel stieg der gesetzliche Mindestlohn von 9,35 Euro auf 9,50 Euro je Stunde, Mitte 2022 wird er auf 10,45 Euro angehoben. „Das ist viel zu wenig“, sagt Linken-Fraktionschef Bartsch. Es könne nicht sein, „dass wir auf der einen Seite in Deutschland eine Wahnsinnsentwicklung bei den Vermögen haben und auf der anderen Seite Menschen, die hart arbeiten, die systemrelevant sind – und abgespeist werden mit einem Hungerlohn“.

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