Einspruch gegen die Doppelbesteuerung der Rente im Steuerbescheid einlegen

Altersvorsorge

Einspruch gegen die Doppelbesteuerung der Rente im Steuerbescheid einlegen

von Moritz Serif 16.2.2021 Frankfurter Rundschau

Rentner:innen können gegen die Doppelbesteuerung im Steuerbescheid vorgehen. Dafür müssen Sie Einspruch einlegen und dürfen diesen nicht zurückziehen.

  • Wie sieht die Rente in Deutschland in Zukunft aus?
  • Vor allem die Versteuerung der Altersvorsorge sorgt nämlich für Ärger.
  • Mit einem Mustereinspruch können Sie dagegen vorgehen.

Frankfurt/Mannheim – Die Doppelbesteuerung der Rente erhitzt weiterhin die Gemüter in ganz Deutschland. So vertritt Steuerberater Heinrich Braun die Auffassung, dass Finanzämter Seniror:innen wegen der Rentenbesteuerung arglistig täuschen, um diese zur Rücknahme der Einsprüche zu bewegen. Zudem vertritt Braun auch Rentner in zwei Verfahren vor dem saarländischen Finanzgericht (Az. 3 K 1072/20).

Wichtig ist, dass sich der Einspruch auf die anhängigen Verfahren am Bundesfinanzhof München und dem des Saarlandes stützt. Senior:innen können sich diesen Musterverfahren somit kostenlos anschließen. Eine Sammelklage wie gegen den Volkswagenkonzern im „Diesel-Skandal“ gibt es im Steuerrecht nicht. Die Finanzämter dürfen keine Gebühren erheben.

Rente: Einspruch gegen die Doppelbesteuerung – Ruhen des Verfahrens beantragen

Vorab sei allerdings noch auf einige Fallstricke hingewiesen, die Rentner:innen dringend beachten müssen. Sonst laufen sie Gefahr, dass das Verfahren nicht zum gewünschten Erfolg führt. Für den Einspruch bei Ihrem zuständigen Finanzamt gilt eine einmonatige Frist nach Bekanntgabe des jeweiligen Steuerbescheids. Außerdem sollte man das Ruhen des Verfahrens beantragen, um nicht in eine Klage abgedrängt zu werden.

Den Einspruch darf man auf keinen Fall zurücknehmen, auch wenn die Finanzämter psychologischen Druck ausüben. Ansonsten droht Rentner:innen der Verlust des Rechtsschutzes. Für das Ruhen ist die konkrete Berechnung der Doppelbesteuerung nicht erforderlich, auch wenn die Finanzämter etwas anderes behaupten.

Mustereinspruch gegen die Doppelbesteuerung der Rente kann kostenlos verwendet werden

Darauf weisen Heinrich Braun und der Finanzmathematiker Dr. Klaus Schindler in einem aktuellen Aufsatz (NWB 2021, Seite 476) hin. Auch übernehmen wir keine Haftung dafür, wenn Verfahren nicht zum gewünschten Erfolg führen. Im Zweifel wenden Sie sich an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Nachfolgend finden Sie daher einen Mustereinspruch gegen die Doppelbesteuerung der Rente. Autor ist der Steuerberater Heinrich Braun. (Moritz Serif)

Steuernummer: xx/xxx/xxxxx

Einkommensteuerbescheid 2019 vom 12.02.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Einkommensteuerbescheid für 2019 vom xx.xx.xxxx wird hiermit der Einspruch eingelegt. Es wird außerdem beantragt, das Verfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO aus Zweckmäßigkeitsgründen im Weiteren ruhen zu lassen, aber auch wegen anhängiger BFH-Verfahren.

Begründung:

In meinem zu versteuernden Einkommen sind Renteneinkünfte enthalten, die aus der Deutschen Rentenversicherung entstammen . Das Bundesverfassungsgericht (Urteil v. 6.3.2002 Az. 2 BvL 17/99; BStBl. 2002 II S.618) hatte unter anderem entschieden, dass Renteneinkünfte, soweit diese aus bereits versteuertem Einkommen stammen, in der Rentenphase nicht noch einmal der Besteuerung unterworfen werden dürfen. Dem wird der § 22 EStG in der aktuellen Fassung nicht gerecht, da es teilweise zur Doppelbesteuerung kommt.

Bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung, insbesondere wegen der Problematik der Doppelbesteuerung, sind vor dem Bundesfinanzhof zwei Verfahren unter Aktenzeichen X R 20/19 und X R 33/19 anhängig. Es tritt daher bereits gesetzliche Zwangsruhe ein. Eine konkrete Berechnung des doppelt besteuerten Anteils ist in dem derzeitigen Stand für einen Ruhensantrag nicht erforderlich, da die Methoden dazu noch nicht vom Bundesfinanzhof geklärt sind.

Beim Finanzgericht des Saarlandes ist indes ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage und der Berechnung anhängig (Aktenzeichen 3 K 1072/20), auch wegen des Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbotes und der Zuordnung der Rentenbeiträge zu den beschränkten Sonderausgaben. Der Kläger dort hat bereits eine Berechnungsmethode in die Klage eingebracht, die Schindler/Braun-Formel (NWB-Heft 11 von 2020, Seite 784 ff), nach der auch hier eine Überprüfung stattfinden kann.

Dies genügt den Ausführungen im BFH-Urteil vom 21.06.2016 (Az. X R 44/14), als Nachweis für die Doppelbesteuerung. Für das Ruhen des Verfahrens ist die Berechnung nicht vom Einspruchsführer durchzuführen, sondern vom Finanzamt selbst. In der Fachzeitung NWB sind dafür Tabellen zugänglich, nach welchen die Doppelbesteuerung der Renten bei einer normalen Verteilung des Einkommens in der Einzahlungsphase angenähert werden können. Dies ist Aufgabe der Finanzbehörde, da das Rechnen nach den Steuergesetzen ein Teil der Rechtsanwendung ist und den Rentnern nicht zumutbar.

Unter Bezugnahme auf dieses vorgenannte Verfahren im Saarland ist gemäß der Abstimmung unter den Bundesländern, den Dienstanweisungen, das Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 1 AO auch aus Zweckmäßigkeitsgründen ruhen zu lassen. Der strittige Bescheid ist im Übrigen insoweit nach den Abstimmungen der Länder im Jahre 2020 nicht nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 4 AO vorläufig ergangen, sodass der Einspruch jedes Jahr neu erforderlich ist.

Bitte bestätigen Sie mir das Ruhen des Verfahrens schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

(Eigenhändige Unterschrift/Datum)

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