Pflegekräfte müssen 53 Jahre für Rente auf Niveau der Grundsicherung arbeiten.

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Pflegekräfte müssen 53 Jahre für Rente auf Niveau der Grundsicherung arbeiten

  • In der Altenpflege sind die Löhne sehr niedrig.
  • Der im vergangenen Jahr erhöhte Mindestlohn verbessert die Situation zwar.
  • Aber Berechnungen des Arbeitsministeriums zeigen, wie schlecht die Situation weiterhin ist. Entlastung könnte ein flächendeckender Tarifvertrag bringen.

Tim Szent-Ivanyi

17.02.2021

Berlin. Wer als ungelernte oder gering qualifizierte Altenpflegekraft lediglich den Mindestlohn bekommt, schafft es in seinem Berufsleben nicht, sich eine Rente in Höhe der Grundsicherung von aktuell 832 Euro zu erarbeiten. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Danach muss eine Pflegehilfskraft auf Basis des ab 1. April gültigen Mindestlohnes von 11,80 Euro pro Stunde ununterbrochen 53 Jahre arbeiten, um eine Rente in Höhe der Grundsicherung zu erreichen.

Bei einer Pflegehilfskraft mit mindestens einjähriger Ausbildung (Mindeststundenlohn 12,50 Euro) sind bei einer 35-Stunden-Woche 50 Arbeitsjahre notwendig. Examinierte Pflegefachkräfte, für die ab Juli bundesweit ein Stundenlohn von mindestens 15 Euro gilt, müssen den Berechnungen zufolge 42 Jahre tätig sein, um eine Rente auf Höhe der Grundsicherung zu erreichen.

Verbesserung durch Tarifvertrag

Die Ausweitung des von der Gewerkschaft Verdi mit dem neuen Pflege-Arbeitgeberverband BVAP ausgehandelten Tarifvertrags auf die gesamte Branche würde die notwendigen Arbeitsjahre bis zum Erreichen einer Rente auf Grundsicherungsniveau bei allen Beschäftigten reduzieren. Pflegehilfskräfte bräuchten den Berechnungen zufolge mit dem dort vereinbarten Stundenlohn von zunächst 12,40 Euro noch 51 Jahre, Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung (Stundenlohn 13,10 Euro) noch 48 Jahre und Pflegefachkräfte (Stundenlohn 16,10 Euro) noch 39 Jahre.

„Das ist die Höhe“

Der Linken-Pflegeexpertin Pia Zimmermann kritisierte die Ablehnung eines flächendeckenden Tarifvertrags durch die privaten Heimbetreiber. „Mit der aus Sozialabgaben finanzierten Pflege älterer Menschen Gewinne machen, aber ihren Beschäftigten mit aller Kraft einen flächendeckenden Tarifvertrag verweigern wollen. Diese Haltung der privaten Pflegeunternehmen ist die Höhe und zeigt einmal mehr: Pflege muss in die öffentliche Hand“, sagte sie dem RND.

Die Finanzierung der Pflege müsse so reformiert werden, dass zusätzliche finanzielle Lasten der Menschen mit Pflegebedarf nicht nur vermieden, sondern diese Lasten gesenkt und schließlich ganz abgebaut würden. „Kurz gesagt: Der allgemeinverbindliche Tarifvertrag muss kommen – und er muss mit der Einführung der Pflegevollversicherung verknüpft werden“, forderte die Linken-Bundestagsabgeordnete.

Derzeit beraten die kirchlichen Träger Diakonie und Caritas über den Tarifvertrag von Verdi und BVAP. Sollten sie zustimmen, kann Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den Vertrag für allgemeinverbindlich erklären. Er würde dann flächendeckend gelten – trotz des Widerstandes der privaten Arbeitgeber.

 

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