Wie die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag mitteilte, nimmt der Fiskus für das Steuerjahr 2020 1,6 Milliarden Euro durch den sogenannten Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld ein.

Kriseninstrument : Beschäftigten in Kurzarbeit drohen Steuernachforderungen

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Die Bundesregierung rechnet für 2020 mit Steuereinnahmen in Höhe von 1,6 Milliarden Euro. Grund ist der sogenannte Progressionsvorbehalt.

Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei, dennoch könnten auf Arbeitnehmer in Kurzarbeit Steuernachforderungen zukommen. Wie die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag mitteilte, nimmt der Fiskus für das Steuerjahr 2020 1,6 Milliarden Euro durch den sogenannten Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld ein. Die Antwort liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. Dieser Vorbehalt bedeutet, dass das Kurzarbeitergeld den Steuersatz für den regulären Lohn und sonstige Einkünfte der Beschäftigten erhöht.

Kurzarbeit dürfte auch an diesem Freitag bei einem gemeinsamen Auftritt von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und dem Vorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, mit im Zentrum stehen. Beide wollen eine arbeitsmarktpolitische Bilanz zu „Ein Jahr Corona“ ziehen. Nach Einschätzung Scheeles sichert die Kurzarbeit in großem Umfang Beschäftigung und verhindert Arbeitslosigkeit.

Zwischen dem 1. und dem 24. Februar waren bei der Bundesagentur Kurzarbeitsanzeigen für 500.000 Personen eingegangen. Im Dezember wurde für 2,39 Millionen Menschen Kurzarbeitergeld gezahlt. Der Höchststand war im April vergangenen Jahres mit knapp sechs Millionen Menschen erreicht worden.

Finanzministerium: Kurzarbeitergeld führt nicht automatisch zu Steuernachzahlung

Im vergangenen Jahr war monatelang darüber diskutiert worden, ob der sogenannte Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld für das Jahr 2020 ausgesetzt werden soll. Dass dies nicht geschah, wurde in der Koalition mit der Gerechtigkeit anderen Arbeitnehmern gegenüber begründet.

Die Linken-Abgeordnete Sabine Zimmermann geht davon aus, dass Kurzarbeitenden Steuernachforderungen in Höhe von mehreren hundert Euro pro Person drohen. Der Progressionsvorbehalt gilt auch für das Arbeitslosengeld. Zu den damit verbundenen Steuermehreinnahmen konnte die Bundesregierung jedoch keine Auskunft geben.

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