Altersarmut erreicht neuen Höchststand.

Grundrente

Angeblich nicht bedürftig

Altersarmut erreicht neuen Höchststand. Mehr als 564.000 Menschen im Jahr 2020 auf Grundsicherung im Alter angewiesen.
 
Von Bernd Müller   jw vom 26.Mai 2021

Im vergangenen Jahr stieg die Zahl derer auf einen neuen Rekordwert, die nicht von ihrer Rente leben können und auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind. Mehr als 564.000 Menschen waren davon betroffen. Das ging aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag hervor.

Der Abgeordnete Matthias W. Birkwald hatte wissen wollen, wie hoch der gesetzliche Mindestlohn sein müsste, damit man nach 45 Arbeitsjahren eine Rente ausgezahlt bekommt, die über dem durchschnittlichen Sozialhilfesatz liegt. Zur Antwort bekam er: 12,21 Euro pro Stunde brutto bei einer Arbeitswoche mit 39 Stunden. Dann bekäme man eine Rente von 835 Euro netto.

Birkwald erklärte, der gesetzliche Mindestlohn sei schon bei seiner Einführung 2015 viel zu niedrig gewesen. Damals betrug er 8,50 Euro je Stunde. In der Zwischenzeit ist er zwar gestiegen. Aber mit einer Höhe von 9,50 Euro schütze er noch immer nicht vor Altersarmut, so Birkwald am Sonntag. Es sei zwar sinnvoll, dass sich die Erhöhungen an den Tarifsteigerungen orientieren. Doch wegen des niedrigen Ausgangsniveaus erreicht er immer noch nicht die notwendige Höhe.

Die Bundesregierung hatte darauf reagiert und die »Grundrente« beschlossen, die Anfang 2021 eingeführt wurde. Rechnerisch sinkt dadurch der nötige Stundenlohn auf 7,27 Euro. Sie gleiche zwar die Rentenlücke aus, sagte Birkwald, aber zu viele Menschen würden von ihrem Bezug ausgeschlossen. Ein Anrecht auf sie hat nur, wer mindestens 33 Jahre Beiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege aufweist und mehr als nur ein ergänzendes Einkommen etwa durch Minijobs hatte.

Weil trotz »Grundrente« immer noch Menschen auf Grundsicherung angewiesen sind, hatte die Bundesregierung einen Freibetrag von 223 Euro beschlossen, der nicht als Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet wird. Zusammen mit dem Grundbedarf ergibt sich eine Summe von 1.058 Euro, und um eine solche Nettorente im Alter zu erreichen, müsste man rechnerisch ein Stundenentgelt von 14,37 Euro erhalten.

Einen Ausweg aus der Sackgasse zeige der Entwurf für eine EU-Mindestlohnrichtlinie, so Birkwald. Dieser definiere angemessene Mindestlöhne in Höhe von 60 Prozent des Bruttomedianlohnes oder von 50 Prozent des Bruttodurchschnittslohnes. Die Bundesregierung verweigere aber noch Aussagen auf dieser Basis, und das Statistische Bundesamt stelle erst für Anfang 2022 entsprechende Angaben in Aussicht.

Das Bundesarbeitsministerium von Hubertus Heil (SPD) spielte das Problem herunter. In der Antwort an Die Linke betonte es, »dass aus der Höhe einer Rentenanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nicht auf eine Bedürftigkeit in der Grundsicherung im Alter geschlossen werden kann«. Berücksichtigt seien schließlich keine weiteren Alterseinkommen, etwa durch private Vorsorge.

Wie bei niedrigen Löhnen noch ein Notgroschen für das Alter zurückgelegt werden kann, darauf ging das Ministerium allerdings nicht ein. Viele werden wohl weiterhin ihren kargen Lebensabend mit Flaschenpfand etwas erträglicher zu gestalten versuchen.

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