Kinderarmut und keine Lösung in Sicht

Alleinerziehende, Kinder und Armut.

(Nichts) Neues von einer alten „unbearbeiteten Großbaustelle“

»Seit Jahren ist Kinderarmut eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland. Unsere neue Analyse zeigt, dass es im bundesweiten Durchschnitt keine grundlegende Verbesserung gab. Die Corona-Krise droht das Problem der Kinderarmut zu verschärfen.« So begann eine Mitteilung der Bertelsmann Stiftung, die am 22. Juli 2020 unter der leider passenden Überschrift Kinderarmut: Eine unbearbeitete Großbaustelle veröffentlicht wurde. Darüber wurde dann hier – wie über so viele anderen Studien aus den vergangenen Jahren zum Thema Kinderarmut auch – in dem Beitrag Kinderarmut als „unbearbeitete Großbaustelle“. Auch hier wieder bekommt die „Ein-Fünftel“-Gesellschaft viele Gesichter berichtet.

 

Vor einem Jahr hieß es: »Nach wie vor überschattet Armut den Alltag von mehr als einem Fünftel aller Kinder in Deutschland. Das sind 21,3 Prozent bzw. 2,8 Mio. Kinder und Jugendliche unter 18, die oft viele Jahre ihrer Kindheit von Armut bedroht sind. Das ist das Ergebnis eines kombinierten Messansatzes, der sowohl die Armutsgefährdungsquote als auch Kinder im Grundsicherungsbezug berücksichtigt. Die Kinder- und Jugendarmut bleibt trotz der vor der Corona-Krise jahrelang guten wirtschaftlicher Entwicklung ein ungelöstes strukturelles Problem in Deutschland. Damit verbunden sind erhebliche Folgen für das Aufwachsen, das Wohlbefinden, die Bildung und die Zukunftschancen der Kinder.«

Und auch der langjährige Hinweis auf eine ganz besondere „Risikogruppe“, deren Kinder und Jugendliche von oftmals lang anhaltenden Armutslagen betroffen sind, hat im vergangenen Jahr nicht gefehlt: »45,2 Prozent aller Kinder im SGB II-Bezug wachsen bundesweit in einer Ein-Eltern-Familie auf. Diese hohe Armutsbetroffenheit von Kindern in alleinerziehenden Familien zeigt sich in allen Bundesländern«, so die Ausführungen im Factsheet: Kinderarmut in Deutschland (2020).

Seit langem wird auf die besonders schwierige Lage vieler Alleinerziehender in unserem Land hingewiesen. »Der Anteil der alleinerziehenden Familien, die von Einkommensarmut gefährdet sind, bleibt hoch. Obwohl sie häufig einer Erwerbstätigkeit nachgehen, können viele Alleinerziehende keine gesicherte Existenz für sich selbst und ihre Kinder schaffen.« So beginnt nun eine neue Pressemitteilung der Bertelsmann Stiftung unter der Überschrift Trotz Arbeit abgehängt: Armutsrisiko von Alleinerziehenden verharrt auf hohem Niveau vom 15. Juli 2021.

»Das Risiko, in Armut zu leben, ist für alleinerziehende Familien in Deutschland von allen Familienformen am höchsten: 43 Prozent der Ein-Eltern-Familien gelten als einkommensarm, während es bei den Paarfamilien mit einem Kind 9 Prozent, mit zwei Kindern 11 Prozent und mit drei Kindern 31 Prozent sind. Frauen sind in besonderer Weise davon betroffen, denn 88 Prozent der Alleinerziehenden sind Mütter. Zwar ist der Anteil der Alleinerziehenden, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II beziehen, seit 2015 zurückgegangen: in den westdeutschen Bundesländern von 36 auf 34 Prozent, im Osten sogar von 43 auf 33 Prozent. Das deutet darauf hin, dass politische Anstrengungen – wie die Reformen von Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag – dazu beigetragen haben, alleinerziehende Familien aus dem SGB II-Bezug zu lösen. Trotzdem ist ihr Anteil unter den SGB II-Haushalten mit 34 Prozent fast fünfmal höher als bei Paarfamilien mit Kindern (7 Prozent).«

Und woher wissen die das? Wo kommen die Zahlen her? Die Stiftung hat eine Studie in Auftrag gegeben und veröffentlicht:

➔ Anne Lenze (2021): Alleinerziehende weiter unter Druck. Bedarfe, rechtliche Regelungen und Reformansätze, Gütersloh: Bertelsmann Stiftung, Juli 2021

In dieser Studie geht es, wie der Titel offenbart, nicht nur um die Diagnose dessen, was ist, sondern auch um den Blick auf Reformoptionen im politischen Raum:

»Anne Lenze knüpft mit der Studie an ihre Vorgängerstudie „Alleinerziehende unter Druck“ aus dem Jahr 2014 (aktualisiert 2016) an und nimmt zunächst die seitdem erfolgten Reformen für Alleinerziehende in den Blick. Danach werden aktuelle Daten und wissenschaftliche Befunde zur sozioökonomischen Lage alleinerziehender Familien präsentiert. Die nach wie vor hohe Armutsbetroffenheit zeigt, dass weitere Reformen notwendig sind. Daher werden in einem ersten Schritt die besonderen Bedarfe von Alleinerziehenden analysiert und der Alleinerziehenden-Mehrbedarf im Sozialrecht sowie der Entlastungsbetrag im Steuerrecht kritisch bewertet. Einen Schwerpunkt der Studie bildet darauf aufbauend die Frage: Können die Einführung einer Kindergrundsicherung bzw. des Teilhabegeldes für Kinder und Jugendliche, das die Bertelsmann Stiftung gemeinsam mit einem wissenschaftlichen Expert:innenbeirat entwickelt hat, die Lebenssituation Alleinerziehender und ihrer Familien verbessern? Dazu werden konkrete Vorschläge entwickelt, wie das Teilhabegeld ausgestaltet werden sollte, damit es die Armutsbetroffenheit Alleinerziehender und ihrer Kinder deutlich verringert.«

Das höhere Armutsrisiko alleinerziehender Familien ist dabei nicht auf mangelnde Erwerbstätigkeit zurückzuführen. So gehen alleinerziehende Mütter häufiger einer Beschäftigung nach als andere Mütter und arbeiten öfter in Vollzeit. Zudem üben auch 40 Prozent der Alleinerziehenden im SGB II-Bezug eine Erwerbstätigkeit aus – häufiger als der Durchschnitt der Leistungsempfänger.

Und im Jahr 2021 muss man natürlich auch das berücksichtigen: Alleinerziehende »Familien (haben) die Folgen der Covid-19-Pandemie in besonderer Weise zu spüren bekommen. Denn häufig arbeiten Alleinerziehende im Niedriglohnbereich und in systemrelevanten Berufen, und leben in beengten Wohnungen. Durch geschlossene Schulen, Kitas und Vereine fehlten den Eltern Entlastungsangebote in der Betreuung und den Kindern die wichtigen sozialen Kontakte.«

Und parallel wurde eine weitere traurige Zahlensammlung veröffentlicht: Studie des Paritätischen belegt gewachsene Kinderarmut: »In der aktuellen Studie der Paritätischen Forschungsstelle wird die Entwicklung der Kinderarmut in Deutschland über einen Zehn-Jahres-Zeitraum untersucht. Während weniger Kinder und Jugendliche Hartz IV-Leistungen bekommen, ist die Einkommensarmut gestiegen, so ein zentraler Befund: Rund 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche (20,5 Prozent) lebten inzwischen in Armut. Besonders hart und häufig treffe es unverändert Alleinerziehende und kinderreiche Familien. Insgesamt seien die Leistungen der Grundsicherung deutlich zu niedrig bemessen und ergänzende familienpolitische Maßnahmen nicht ausreichend, um Familien und Kinder effektiv vor Armut zu schützen, so die Kritik.« Der Autor der Studie, Andreas Aust von der Paritätischen Forschungsstelle, wird mit diesen Worten zitiert: „Jüngere Reformen bei Leistungen wie Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss holen zwar verstärkt Familien mit Kindern aus dem SGB-II-Bezug, aber sind mitnichten armutsfest.”

➔ Andreas Aust (2021): Kein Kind zurücklassen. Warum es wirksame Maßnahmen gegen Kinderarmut braucht, Berlin: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband, Paritätische Forschungsstelle, Juli 2021

»Die Studie, die auch Länder-Trends untersucht, belegt dabei eine konträre Entwicklung zwischen Ost- und Westdeutschland, bei starker regionaler Differenzierung. Während sich die Lage der Kinder und Jugendlichen in den neuen Bundesländern (ausgehend von sehr hohem Niveau) positiv entwickelt, wachsen die Probleme in verschiedenen westdeutschen Ländern wie Bremen, Hessen, Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen teilweise dramatisch. Gewarnt wird in der Studie zudem vor einer aktuellen Verschärfung der Lage, die sich (noch) nicht in den amtlichen Daten abbildet: Die Folgen der Corona-Pandemie belasteten gerade einkommensarme Familien zusätzlich.«

Wie könnte man denn Leben auf die „unbearbeitete Großbaustelle“ bringen?

Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass in der Studie von Lenze (2021) auf der Frage nachgegangen wird: Können die Einführung einer Kindergrundsicherung bzw. des Teilhabegeldes für Kinder und Jugendliche die Lebenssituation Alleinerziehender und ihrer Familien verbessern?

Die Bertelsmann Stiftung als Auftraggeberin der Studie von Anne Lenze hat sich schon in der Vergangenheit positioniert und trägt das nun erneut vor: »Zur Vermeidung von Kinderarmut empfiehlt die Bertelsmann Stiftung die Einführung eines Teilhabegeldes, das finanzielle Leistungen für Kinder bündelt, einfach zu beantragen ist und gerade Alleinerziehende erreicht. Die Politik sollte außerdem die Mehrbedarfe von getrennten Familien empirisch erfassen und absichern. Das betrifft zum Beispiel zusätzliche Anschaffungs- oder Wohnkosten, wenn Kinder in zwei Haushalten leben. Weiterer Handlungsbedarf entsteht aus dem häufigen Ausfall von Unterhaltszahlungen, die nur in etwa einem Viertel der Fälle in Höhe des Mindestunterhalts ankommen. Um alleinerziehende Mütter und Väter zu entlasten, schlägt die Bertelsmann Stiftung vor, die Unterhaltsansprüche auf den Staat zu übertragen, damit dieser sie einfordern kann. Außerdem sollte das Unterhaltsrecht stärker die innerfamiliäre Aufgabenteilung vor der Trennung berücksichtigen. Denn es sind überwiegend die Mütter, die ihre Arbeitszeit zugunsten der Kinderbetreuung reduzieren. Im Falle einer Trennung drohen ihnen somit empfindliche Einbußen beim Lebenserwerbseinkommen.«

Sowohl die Kindergrundsicherung wie auch das Teilhabegeld werden detailliert in der Studie von Lenze (2021) geprüft.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat die neuen alten Zahlen ebenfalls genutzt, um eine bereits in der Vergangenheit entwickelte Forderungskulisse aufzurufen: »Der Verband fordert die Einführung einer bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung und einen Rechtsanspruch auf Angebote der Jugendarbeit. Um Armut von Kindern und ihren Eltern wirksam zu beseitigen, müsse darüber hinaus sowohl am Arbeitsmarkt als auch bei der Grundsicherung angesetzt werden«, heißt es in der Pressemitteilung des Verbandes.

Theoretisch eröffnet die anstehende Bundestagswahl und die sich anschließende Regierungsbildung die Chance, die Ansätze einer kinderarmutsreduzierenden Weiterentwicklung auf die Bühne der politischen Entscheidungen zu heben. Ob das passieren wird, bleibt offen. Sicher ist dann die nächste Aktualisierung des Themas in einem Jahr.

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