Zum Niedriglohnbereich zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes (also 12,27 Euro brutto je Stunde im April 2021) entlohnt werden.

Weiterhin gibt es einen konstant hohen Anteil von Niedriglöhnern. Und Millionen von ihnen würden von einem Mindestlohn von 12 Euro in der Stunde profitieren

Im April 2021 lag der Medianverdienst in der Gesamtwirtschaft (ohne Auszubildende) bei 18,41 Euro brutto je Stunde. Der Median ist der mittlere Wert einer aufsteigend geordneten Datenreihe. Ober- beziehungsweise unterhalb des Medians des Bruttostundenverdienstes liegt jeweils die Hälfte der Beschäftigungsverhältnisse. Die eine Hälfte hat also mehr, die andere weniger als die genannten 18,41 Euro brutto in der Stunde. Der Median ist weniger durch (mögliche) Ausreißereffekte verzerrt als das arithmetische Mittel, was viele normalerweise verwenden, um einen Durchschnitt auszurechnen.

Wenn man also die 18,41 Euro brutto in der Stunde verdient, dann gehört man zum Durchschnitt. Aber wann ist man soweit darunter, dass man zu den immer wieder ins Feld geführten Nedriglöhnern in diesem Land gezählt wird? Auch darauf haben die offiziellen Statistiker eine Antwort, die sie sich nicht ausgedacht haben, sondern die international Anwendung findet – so verwendet die OECD wie auch die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) den folgenden Maßstab: »Zum Niedriglohnbereich zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes (also 12,27 Euro brutto je Stunde im April 2021) entlohnt werden. Auszubildende sind bei dieser Analyse nicht berücksichtigt.«

Darüber berichtet das Statistische Bundesamt unter der Überschrift 7,8 Millionen Niedriglohnjobs im April 2021: »Gut jede und jeder fünfte abhängig Beschäftigte (21 %) in Deutschland arbeitete im April 2021 im Niedriglohnsektor. Damit wurden rund 7,8 Millionen Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle von 12,27 Euro brutto je Stunde entlohnt.«

Das waren zwar knapp 250.000 Jobs weniger als im April 2018. Der Anteil der niedrigentlohnten Jobs an allen Beschäftigungsverhältnissen blieb aber mit 21 Prozent aller abhängig Beschäftigten unverändert.

Wie haben die Statistiker diese Zahlen ermittelt? Sie weisen darauf hin, dass es sich hierbei um erste Befunde aus der neuen Verdiensterhebung handelt, die im April 2021 durchgeführt worden ist. Bei der neuen Verdiensterhebung haben 58.000 Betriebe Angaben zu Verdiensten und Arbeitszeiten von rund 7,5 Millionen abhängig Beschäftigten gemacht. Allerdings weisen die Statistiker darauf hin, dass coronabedingte Sondereinflüsse (unter anderem durch Kurzarbeit sowie ein hoher Anteil an Antwortausfällen) in Rechnung gestellt werden müssen. Das hat beispielsweise Folgen für die Abschätzung der Gesamtzahl an Niedriglohnempfängern, denn: »Der leichte Rückgang der Anzahl an Niedriglohnempfängerinnen und -empfängern gegenüber 2018 lässt sich darauf zurückführen, dass im April 2021 aufgrund der Corona-Krise viele Beschäftigte zu 100 % in Kurzarbeit waren und in der Verdiensterhebung nicht berücksichtigt wurden, da sie ausschließlich Kurzarbeitergeld erhielten. Es ist davon auszugehen, dass der Anteil der Niedriglohnempfängerinnen und -empfänger in dieser Beschäftigtengruppe überproportional hoch gewesen (ist).«

»Im Koalitionsvertrag hat die neue Bundesregierung vereinbart, dass der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde angehoben werden soll. Bezogen auf die nun vorliegenden Zahlen von April 2021 bedeutet dies, dass knapp 7,2 Millionen Beschäftigte beziehungsweise 92 % der Beschäftigten im Niedriglohnsektor von dieser geplanten Mindestlohnerhöhung profitieren würden. Zu den übrigen 8 % gehören mit … Praktikanten sowie Minderjährigen auch Personengruppen, die zwar zum Niedriglohnsektor zählen, bei denen eine Mindestlohnerhöhung aber nicht unmittelbar zu einer Verdienststeigerung führen würde.«

Mindestens 7,2 Millionen Arbeitnehmer, die von der geplanten Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro brutto pro Stunde profitieren würden – das wird dem einen oder anderen schon als eine große Hausnummer daherkommen. Und wenn man das weiterdenkt, dann müsste man natürlich berücksichtigen, dass die wahre Betroffenheitszahl noch deutlich größer sein wird, denn wenn man den Stundenverdienst für die vielen, die zu dem derzeitigen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,60 Euro arbeiten (müssen), auf 12 Euro anheben würde, dann wird das in zahlreichen, besonders in den mindestlohnrelevanten Branchen, dazu führen (müssen), dass man den vielen, die derzeit knapp oberhalb der gesetzlichen Lohnuntergrenze unterwegs sind, entsprechend auch eine Lohnerhöhung zukommen lassen muss, damit das vorhandene Lohngefälle stabilisiert werden kann.

»Wir werden den gesetzlichen Mindestlohn in einer einmaligen Anpassung auf zwölf Euro pro Stunde erhöhen. Im Anschluss daran wird die unabhängige Mindestlohnkommission über die etwaigen weiteren Erhöhungsschritte befinden.«

Quelle: SPD/Grüne/FDP (2021): Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP), Berlin, 24.11.2021, S. 69

Schauen wir uns an dieser Stelle einmal an, was diese Vereinbarung der Ampel-Koalition (die laut dem zuständigen Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Jahr 2022 umgesetzt werden soll) vor dem Hintergrund der bisherigen Anhebungen des gesetzlichen Mindestlohnes, die bis einschließlich Juli 2022 von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen und vom BMAS auch festgeschrieben wurden, bedeutet:

Und wenn man sich die bisherigen Veränderungsraten anschaut, dann wird deutlich, welchen Sprung man im kommenden Jahr machen würde, wenn die Vereinbarung einer einmaligen Anhebung auf 12 Euro brutto pro Stunde realisiert wird:

Selbst wenn die vereinbarte Anhebung auf 12 Euro brutto pro Stunden beim Mindestlohn vollzogen wird, wovon man angesichts der Bedeutung dieser Maßnahme für die SPD (und unterstützend bei den Grünen) gesichert ausgehen kann: die Betroffenen verbleiben im Niedriglohnsegment des Arbeitsmarktes. Und man kann ebenfalls gesichert davon ausgehen, dass in den kommenden Monaten bei der Umsetzung dieses „einmaligen“ Eingriffs (auch in Verbindung mit der anstehenden Neufassung der Regularien der Arbeit der Mindestlohnkommission, was seitens der SPD in Aussicht gestellt wurde), das „ewige“ Dilemma der gesetzlichen Lohnuntergrenze für (fast) alle wird erneut in den Ring der öffentlichen Auseinandersetzung gezogen: Für die einen ist selbst die Anhebung auf 12 Euro pro Stunde zu wenig, während andere hingegen angesichts des dargestellten Sprungs um mehr als 22 Prozent eine Überforderung der Unternehmen, die davon besonders betroffen sind, herausstellen werden.

Das kann man beispielsweise bereits nachlesen in dieser Sammlung unterschiedlicher Beiträge im Dezember-Heft der Zeitschrift „Wirtschaftsdienst“, die unter der Sammelüberschrift Was bedeuten 12 Euro Mindestlohn für den Arbeitsmarkt? veröffentlicht worden sind: »Bereits bei der Einführung des Mindestlohns zum 1.1.2015 ist eine Debatte über Tarifautonomie und Beschäftigungseffekte vorausgegangen. In der Ex-post-Betrachtung lässt sich feststellen, dass die negativen Beschäftigungsverhältnisse im Wesentlichen ausgeblieben sind. Nun hat die Ampelregierung die politisch bestimmte Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro beschlossen. Es stellt sich die Frage, ob diese deutliche Anhebung den Mindestlohn auf eine Höhe setzt, die sozialpolitische Risiken in sich birgt und zu Arbeitsplatzverlusten im Niedriglohnbereich führen wird.«

teilen mit …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

+ 18 = 21