Im Ruhrgebiet lebten im Dezember 2021 insgesamt 214.592 Kinder und Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften, 25,5 Prozent der altersgleichen Kinder und Jugendlichen.

Kinder und Jugendliche in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften – Bund, Länder, Großstädte, Ruhrgebiet – 2011 bis 2021

(BIAJ) Im Dezember 2021 lebten insgesamt 1,764 Millionen Kinder und Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren in sog. SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV), 12,8 Prozent der altersgleichen Kinder und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland. Dies waren 121.983 (6,5 Prozent) weniger als im Dezember 2011 bzw. 90.722 (4,9 Prozent) weniger als im Dezember 2020. Im Vorjahresvergleich (Dezember 2020 – Dezember 2021) reichten die Veränderungsraten in den Ländern von -8,4 Prozent in Thüringen (TH) bis ‑2,7 Prozent in Bremen (HB). Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften an der altersgleichen Bevölkerung (hier kurz: SGB-II-Quote u18) reichte in den Ländern im Dezember 2021 von 6,0 Prozent in Bayern (BY) bis 30,4 Prozent im Land Bremen (HB). (vorläufig; siehe dazu die BIAJ-Tabellen 1, 3 und 5)

 

Ein Blick auf die 15 Großstädte (GS) mit mehr als 400.000 EW (hier immer incl. Region Hannover) zeigt u.a.: In diesen 15 Großstädten lebten im Dezember 2021 nahezu 29,5 Prozent (520.220) der insgesamt 1,764 Millionen Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften – zehn Jahre zuvor, im Dezember 2011, etwa 27,5 Prozent (519.547 der insgesamt 1,886 Millionen). Nur im übrigen Bundesgebiet ohne die 15 Großstädte (DEoGS) lebten im Dezember 2021 weniger Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften als zehn Jahr zuvor. (GS: +673; DEoGS: -122.656) Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften an der altersgleichen Bevölkerung in diesen 15 Großstädten betrug 20,8 Prozent – im übrigen Bundesgebiet ohne diese Großstädte (DEoGS) 11,1 Prozent. In den 15 Großstädten reichte die SGB-II-Quote u18 im Dezember 2021 von 10,3 Prozent in München (M) bis 31,0 Prozent in Essen (E). (siehe dazu die BIAJ-Tabellen 2, 4 und 6)

Ein ergänzender Blick auf das Ruhrgebiet (siehe dazu die BIAJ-Tabellen 1 bis 3 auf Seite 7 bis 9): Im Ruhrgebiet lebten im Dezember 2021 insgesamt 214.592 Kinder und Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften, 25,5 Prozent der altersgleichen Kinder und Jugendlichen. In den 11 kreisfreien Städten und vier Landkreisen des Ruhrgebiets reichte diese SGB-II-Quote u18 im Dezember 2021 von 14,4 Prozent im Landkreis Wesel bis 41,2 Prozent in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen. (NRW 12/2021: 17,6 Prozent; NRW ohne Ruhrgebiet: 14,6 Prozent)

Die insgesamt neun unkommentierten BIAJ-Tabellen vom 02. April 2022 (davon drei zum Ruhrgebiet) finden Sie hier: Download_BIAJ20220402 (PDF, neun Seiten; Ruhrgebiet: Seite 7 bis 9)

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