Entlastungspaket: Mit geringfügiger Beschäftigung haben jedoch auch Rentner Anspruch auf die 300 Euro.

Entlastungspaket Rentner mit Minijob können Energiepauschale bekommen

Dass die Energiepauschale nur an Erwerbstätige ausgezahlt werden soll, sorgt für massive Kritik. Mit geringfügiger Beschäftigung haben jedoch auch Rentner Anspruch auf die 300 Euro.
03.05.2022, 14.35 Uhr Spiegel online

Die von der Ampelkoalition geplante Energiepauschale können auch Rentner erhalten, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Das bestätigte das Bundesfinanzministerium gegenüber der »Bild«-Zeitung: »Ein Dienst­ver­hält­nis kann auch eine ge­ring­fü­gige Be­schäf­ti­gung sein«, hieß es dem Bericht zufolge. »Vor­aus­set­zung für die steu­er­li­che An­er­ken­nung eines Ar­beits­ver­hält­nis­ses zwi­schen An­ge­hö­ri­gen ist aber in jedem Fall, dass es ernst­haft ver­ein­bart und ent­spre­chend der Ver­ein­ba­rung tat­säch­lich durch­ge­führt wird.«

Angesichts der stark gestiegenen Energiepreise hatten sich die Koalitionsspitzen vor vier Wochen auf ein weiteres Entlastungspaket geeinigt. Dieses sieht unter anderem eine einmalige Pauschale von 300 Euro brutto für jeden einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in den Steuerklassen 1 bis 5 vor. Das Geld wird vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuer-Vorauszahlung gesenkt. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer.
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Weil die Energiepauschale nur an Erwerbstätige ausgezahlt werden soll, dürften die meisten Rentner bei der Entlastung leer ausgehen. Das war bei Sozialverbänden und Ökonomen auf erhebliche Kritik gestoßen.

Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU, sagte »Bild« nun, es reiche aus, »dass zum Bei­spiel ein Rent­ner ein­mal im Jahr 2022 eine Stunde auf sei­nen Enkel auf­passt und dafür von sei­nen Kin­dern 12 Euro Min­dest­lohn im Rah­men eines Mi­ni­jobs oder aus selb­stän­di­ger Tä­tig­keit er­hält. Im An­schluss gibt er diese Ein­künfte in der Steu­er­er­klä­rung an, be­kommt die Ener­gie­preis­pau­schale im Mai 2023 aus­be­zahl­t.«

dab/dpa

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