Entlastungspaket: Mit geringfügiger Beschäftigung haben jedoch auch Rentner Anspruch auf die 300 Euro.
Entlastungspaket Rentner mit Minijob können Energiepauschale bekommen
Dass die Energiepauschale nur an Erwerbstätige ausgezahlt werden soll, sorgt für massive Kritik. Mit geringfügiger Beschäftigung haben jedoch auch Rentner Anspruch auf die 300 Euro.
03.05.2022, 14.35 Uhr Spiegel online
Die von der Ampelkoalition geplante Energiepauschale können auch Rentner erhalten, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Das bestätigte das Bundesfinanzministerium gegenüber der »Bild«-Zeitung: »Ein Dienstverhältnis kann auch eine geringfügige Beschäftigung sein«, hieß es dem Bericht zufolge. »Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Angehörigen ist aber in jedem Fall, dass es ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt wird.«
Angesichts der stark gestiegenen Energiepreise hatten sich die Koalitionsspitzen vor vier Wochen auf ein weiteres Entlastungspaket geeinigt. Dieses sieht unter anderem eine einmalige Pauschale von 300 Euro brutto für jeden einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in den Steuerklassen 1 bis 5 vor. Das Geld wird vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuer-Vorauszahlung gesenkt. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer.
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Weil die Energiepauschale nur an Erwerbstätige ausgezahlt werden soll, dürften die meisten Rentner bei der Entlastung leer ausgehen. Das war bei Sozialverbänden und Ökonomen auf erhebliche Kritik gestoßen.
Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU, sagte »Bild« nun, es reiche aus, »dass zum Beispiel ein Rentner einmal im Jahr 2022 eine Stunde auf seinen Enkel aufpasst und dafür von seinen Kindern 12 Euro Mindestlohn im Rahmen eines Minijobs oder aus selbständiger Tätigkeit erhält. Im Anschluss gibt er diese Einkünfte in der Steuererklärung an, bekommt die Energiepreispauschale im Mai 2023 ausbezahlt.«
dab/dpa