Die absolute und relative rechnerische Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) (ohne Kosten der Unterkunft und Heizung) und Armutsgefährdungsschwelle ist auch 2021 gewachsen.

(BIAJ) Die absolute und relative rechnerische Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) (ohne Kosten der Unterkunft und Heizung) und Armutsgefährdungsschwelle ist auch 2021 gewachsen. (siehe BIAJ-Abbildung im PDF-Download und unten) In den BIAJ-Materialien vom 29. Juni 2022 ist dargestellt, wie sich die absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf in der „Regelbedarfsstufe 1“ und Armutsgefährdungsschwelle von 2006 bis 2021 entwickelt hat. Ein Fazit: Allein bei einem unveränderten relativen Abstand des Regelbedarfs von der Armutsgefährdungsschwelle auf dem Niveau des Jahres 2006 hätte der Regelbedarf in der „Regelbedarfsstufe 1“ bis 2021 rechnerisch auf 531 Euro statt lediglich auf 446 Euro steigen müssen. Die wachsende absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf und Armutsgefährdungsschwelle fördert die Armut (bzw. amtlich, die Armutsgefährdung).*

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 29. Juni 2022 finden Sie hier: Download_BIAJ20220629 (PDF: eine Seite)
* siehe dazu auch die BIAJ-Materialien „Armutsgefährdungsquoten im Ländervergleich von 2005 bis zu den Erstergebnissen 2021“ vom 21. Juni 2022 (hier)

2022 06 29 luecke zwischen hartz iv regelbedarf und armutsgefaehrdungsschwelle 2006 2021 biaj abbildung


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