Anhaltend hohes Armutsrisiko und wachsende Unterschiede zwischen der Bevölkerung mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit

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Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen
Anhaltend hohes Armutsrisiko und wachsende Unterschiede zwischen der Bevölkerung mit und ohne deutsche(r) Staatsangehörigkeit
In Deutschland liegt die Armutsgefährdung der Bevölkerung insgesamt im Jahr 2017 bei 15,8 %. Gegenüber dem Jahr 2006 (14,0%) ist das Armutsrisiko damit um 12,9 % angestiegen.
Unterscheidet man bei der betroffenen Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund zeigen sich große Abweichungen:
Die Menschen, die in Deutschland leben, aber (noch) keinen deutschen Pass haben, sind im besonderen Maße vom Risiko betroffen, in Armut leben zu müssen.

2017 ist mehr als ein Drittel dieser Menschen (36,2%) von Einkommensarmut betroffen. Zwischen 2012 (31,5 %) und dem aktuellen Rand ist ein starker Anstieg der Quote erkennbar – um 33,6 %.
Auch bei der Betrachtung der Bevölkerung mit Migrationshintergrund zeigt sich eine hohe
Betroffenheit. Allerdings liegen deren Armutsrisikoquoten mit 28,6 % (2017) etwas
niedriger als die der ausländischen Bevölkerung.
Das Armutsrisiko der deutschen Bevölkerung ist hingegen gesunken. Dies allerdings nur leicht – von 13,9 % im Jahr 2013 auf 13,1 % im Jahr 2017.
Die Zunahme des Armutsrisikos von Ausländern seit 2015 liegt vor allem daran, dass die im Zuge der Flüchtlingsbewegung jüngst Zugewanderten einen wachsenden Anteil an der ausländischen Bevölkerung bzw. der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Deutschland ausmachen und in der Mehrheit weit unterhalb der Armutsgrenze leben müssen.
Für das große Armutsrisiko von Ausländern sind verschiedene Faktoren verantwortlich. Flüchtlinge, Asylbewerber und Schutzsuchende haben in aller Regel keine Arbeitserlaubnis
und sind auf die niedrigen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen. Migranten mit Arbeitserlaubnis sind überproportional häufig Arbeitslosigkeit betroffen oder sind im Niedriglohnsektor des Arbeitsmarktes beschäftigt.
Daneben tragen auch z.T. niedrigere Bildungsabschlüsse, die fehlende Anerkennung von im Heimatland erworbenen Abschlüssen, die unzureichenden Sprachkenntnisse und nicht zuletzt offene und versteckte Diskriminierungen zu einer erhöhten Armutsgefährdung bei.
Das von der Verfassung abgeleitete Ziel der Grundsicherungssysteme, ein Leben führen zu können, das der Würde des Menschen entspricht, gilt für alle Einwohner. In seinem Urteil aus dem Jahr 2002 hat das Bundesverfassungsgericht festgehalten, dass das Grundgesetz die Würdedes Menschen schützt und nicht nur die des deutschen Staatsbürgers. In der Urteilsbegründung heißt es: „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“.

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