SGB II-Quoten seit 2007: Bundesgebiet Abnahme – NRW Abnahme – Ruhrgebiet Zunahme

(BIAJ) Im Ruhrgebiet („Metropole Ruhr“) waren 2021 durchschnittlich 15,4 Prozent (617.605) der Menschen im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (4,017 Millionen) auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen (SGB-II-Leistungsberechtigte). In den 15 Kreisen des Ruhrgebiets (11 kreisfreie Städte und 4 Landkreise) reichten die SGB-II-Quoten (0 Jahre bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze) von 8,8 Prozent im Landkreis Wesel bis 24,4 Prozent in der Stadt Gelsenkirchen.

In Nordrhein-Westfalen ohne das Ruhrgebiet waren 2021 durchschnittlich 9,1 Prozent (933.627) der Menschen im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (10,250 Millionen) auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen. (siehe dazu BIAJ-Tabelle 1, Seite 3 und BIAJ-Tabelle 2 Seite 4 bis 6)

Im Land Bremen galt dies in 2021 für durchschnittlich 17,8 Prozent (96.350) der Bevölkerung im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (541.778). (siehe dazu Tabelle 1, Seite 3 und Tabelle 2 Seite 6). (Stadt Bremen: 17,1 Prozent, Bremerhaven: 21,3 Prozent, Bundesrepublik Deutschland: 8,1 Prozent)
Zur Entwicklung (und den Berechnungsgrundlagen) der SGB-II-Quoten im Bund, in Nordrhein-Westfalen (NRW), im Ruhrgebiet und den 11 kreisfreien Städten und vier Landkreisen des Ruhrgebiets, in NRW ohne das Ruhrgebiet, im Land Bremen und den beiden bremischen Städten von 2007 bis 2021 siehe die BIAJ-Materialien vom 02. Mai 2022: Download_BIAJ20220502 (PDF: zwei Text- und vier Tabellenseiten – Auszug: BIAJ-Tabelle 1 von 2: siehe auch unten)

 

2022 05 02 auszug aus biaj materialien vom 02052022


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