Arbeitslosenversicherung muss von der Ausnahme zur Regel werden

Arbeitslosenversicherung muss von der Ausnahme zur Regel werden
NRW: 71,7% aller Erwerbslosen im HartzIV-System und 28,3% im Bereich der Arbeitslosenversicherung (2017)
Herne: 72,3% im HartzIV-System und 27,7% im Bereich der Arbeitslosenversicherung (August 2018, Arbeitsmarktreport vom 30.8.18)
Nachricht von Sabine Zimmermann (Die Linke, MdB) ,

Zwei Drittel (66,2 Prozent) der Erwerbslosen, 1.677.406, wurden im Jahr 2017 im Bereich des Hartz-IV-Systems (Rechtskreis SGB II) betreut, lediglich 33,8 Prozent (855.431) von den Agenturen für Arbeit (SGB III) im Bereich der Arbeitslosenversicherung. In Ostdeutschland waren es sogar 70,6 Prozent im SGB II (Westdeutschland 64,8 Prozent).

Den niedrigsten Anteil von Erwerbslosen im SGB II hatte im Jahr 2017 Bayern mit 47,7 Prozent, den höchsten Bremen mit 78,1 Prozent. Von Erwerbslosen ohne Berufsausbildung befanden sich bundesweit im Jahr 2017 83,2 Prozent im Bereich des SGB II, in Ostdeutschland sogar 87,7 Prozent.

Dies geht aus der offiziellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Arbeitslosen nach Rechtskreisen (PDF) hervor, die die Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann ausgewertet hat.

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag erklärt dazu:

„Die Betreuung von Erwerbslosen im Bereich der Arbeitslosenversicherung muss von der Ausnahme wieder zur Regel werden. Die gute Finanzlage der Bundesagentur für Arbeit sollte Anlass für die Bundesregierung sein, die Arbeitslosenversicherung zu stärken und auszubauen. Die Beitragssatzsenkung ist lediglich ein Geschenk an  Unternehmen. Beschäftigte werden nur marginal entlastet. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würde es sich mehr lohnen, wenn die Leistungen und der Zugang zur Arbeitslosenversicherung verbessert würden. Sie muss wieder zum Hauptinstrument der sozialen Sicherung bei Erwerbslosigkeit werden.“

Zimmermann weiter:

„Die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung sind nicht ausreichend, um die Arbeitslosenversicherung entscheidend zu stärken. Die  Rahmenfrist muss wieder von derzeit 24 Monaten auf 36 Monate ausgedehnt werden. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld sollte bereits nach 4 Monaten Beitragszeit entstehen. Für langjährige Beitragszahler muss die Anspruchsdauer erweitert werden, ebenso für ältere Erwerbslose und Menschen mit Behinderungen. Statt Hartz IV braucht es eine sanktionsfreie Mindestsicherung, die wirklich vor Armut schützt und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.“

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