Paritätischer fordert deutliche Nachbesserungen bei der geplanten Kindergrundsicherung!
Paritätischer fordert deutliche Nachbesserungen bei der geplanten Kindergrundsicherung
* Mit der aktuellen Verwaltungsorganisation droht für die Kinder und Jugendlichen, deren Eltern im Grundsicherungsbezug sind, statt einer Vereinfachung der Verfahren und des Zugangs zu den Leistungen ein deutlicher bürokratischer Mehraufwand. Dies ist im weiteren parlamentarischen Prozess zu korrigieren. Die Verfahren müssen einfacher und nicht komplizierter werden.
* Für die Alleinerziehenden gibt es durch günstigere Anrechnungsregel zwar auf der einen Seite Verbesserungen, gleichzeitig werden diese Verbesserungen durch Schlechterstellungen an anderer Stelle wieder konterkariert.
* Die Teilhabeleistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen nach dem Gesetz als pauschale Geldleistung an die berechtigten Kinder und Jugendlichen ausgezahlt werden. Das ist zu begrüßen. Allerdings findet sich in dem Gesetz eine Nachweispflicht verankert. Die Kontrolle der konkreten Verwendung von 15 Euro ist sachlich nicht notwendig – jedes Kind hat einen Bedarf an sozialer Teilhabe – und zum anderen unangemessen bürokratisch aufwendig.
* Verschiedene Gruppen sind aus der Kindergrundsicherung ausgeschlossen, insbesondere Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, aber auch Kinder und Jugendliche in der Jugendhilfe. Die Kindergrundsicherung muss für alle Kinder und Jugendliche gelten, die in Deutschland leben. Die Abschaffung des Sofortzschlags für Kinder im AsylbLG muss zurückgenommen werden. Dies entspricht einer Kürzung in Höhe von 20 Euro pro Kind.
* Die Kindergrundsicherung soll helfen, dass Berechtigte tatsächlich zu ihren Leistungen kommen. Dafür wird ein sog. Kindergrundsicherungscheck eingeführt. Dieser Check muss verbessert und verbindlicher gestaltet werden, wenn er funktionieren soll.