Einkommensungleichheit zwischen Wohlhabenden und Habenichtsen erreicht eine nie dagewesene Dimension.

Verarmungspolitik

Bei Armut weltmeisterlich

Studie bescheinigt Deutschland rasant wachsende Verelendung. Pandemie und Preisexplosion sind dabei noch gar nicht berücksichtigt
 
Von Ralf Wurzbacher jw 25.11.2022

Flasche leer im Fußball, aber volle Pulle bei der Produktion von Elend. Laut einer aktuellen Studie ist die Zahl der Deklassierten und Abgehängten in Deutschland drastisch angestiegen. Der finanzielle Rückstand von Haushalten unter der Armutsgrenze gegenüber dem mittleren Einkommen ist demnach binnen nur zehn Jahren um ein Drittel gewachsen. Ein weiterer Befund des am Donnerstag veröffentlichten Verteilungsberichts des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung: Im Jahr 2019, bis zu dem entsprechende Daten vorliegen, erreichte auch die Einkommensungleichheit zwischen Wohlhabenden und Habenichtsen eine nie dagewesene Dimension.

Weiterlesen

4,17 Millionen Arme waren 2021 unter 25

Jugendarmut

4,17 Millionen Arme

… waren 2021 unter 25, seitdem sind es mehr geworden:
»Monitor Jugendarmut« von katholischem Sozialverein
 
Von Alexander Reich Junge Welt  24.11.2022

Die hohe Kinder- und Jugendarmut wächst. Lässt man die Sozialleistungen außen vor, waren im vergangenen Jahr 37,2 Prozent der Minderjährigen armutsgefährdet, das heißt, ihnen standen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung. Nimmt man die Sozialleistungen dazu, war von den unter 18jährigen immer noch mehr als jeder fünfte betroffen, in der Altersgruppe der 18- bis 25jährigen waren es sogar 25,5 Prozent; gegenüber 15 Prozent in der Gesamtbevölkerung,

Das sind Ergebnisse eines »Monitors Jugendarmut«, den die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BKJ) am Mittwoch in Berlin vorstellte. Seit 2010 erstellt der Verein diese Studien. Grundlage sind die jeweils neuesten Zahlen, die in diesem Fall von 2021 stammen. Seitdem hat sich die Lage sicherlich verschärft.

Weiterlesen

„Einige Politikerinnen und Politiker scheinen bewusst die Diskussion zu emotionalisieren und tragen letztlich einen politischen Machtkampf auf dem Rücken der schwächsten Mitglieder der Gesellschaft aus.“

Thomé Newsletter 46/2022 vom 20.11.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:1. Zum Stand der Energiekostenkampagne – Aufforderung zum Mitmachen
——————————————————————-
Die bundesweite Aufklärungs- und Unterstützungskampagne für Betroffene hoher Energiekosten
www.energie-hilfe.org ist jetzt zwei Wochen alt. In diesen zwei Wochen wurden bundesweit fast 70.000 Flugblätter und tausende von Plakaten verschickt und verteilt. Die Webseite wurde über 230.000 mal besucht. Die Liste der Adressat*innen unserer Infomaterialien ist wirklich beeindruckend. Selbst Wohnungsbaugesellschaften und Stadtwerke fordern unsere Materialien an. Auch wenden sich Sozialleistungsträger mit Anfragen zu Übernahmeansprüchen an uns. Auch ist die Liste der Unterstützer*innen ist größer geworden.
An der Basis ist die Kampagne ziemlich erfolgreich, medial wird sie allerdings zu wenig beachtet und von den großen Playern wie Sozial- und Verbraucherverbänden, Mietervereinen und Gewerkschaften auch noch etwas unterbelichtet.

Für zwei Wochen ist der Erfolg der Kampagne auf jeden Fall ziemlich beeindruckend. Es ist weiterhin wichtig, dass hier eine breite Aufklärung stattfindet.

Warum die Kampagne?
Neben dem sozialrechtlichen Aspekt und der unmittelbaren Aufklärung für die Betroffenen möchte ich auch mal den politischen Aspekt herausarbeiten: die armen Teile der Bevölkerung und die, die grade nur so über die Runden kommen und die massiven Belastungen für Heizung und Energie nicht tragen können, benötigen zielgerichtete Hilfen, die dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden und kein Verteilung im Gießkannenprinzip. Hier versagt die Politik deutlich.
Die in Not geratenen Menschen müssen unterstützt werden, um diese Krise zu bewältigen. Hier setzt die Kampagne an. Sie klärt auf und Informiert, wie die Menschen in Teilen ihre horrenden Abrechnungen bezahlt bekommen können. Sie zielt auf eine solidarische, zusammenstehende Gesellschaft und grenzt sich von rechten Sprüchen und rassistische Parolen ab. Denn die Bewältigung dieser Krise, der Zusammenhalt der Gesellschaft kann nur gemeinsam und in Solidarität geschehen. Konkrete Hilfen statt populistischer Scheinlösungen sind gefragt. Die Kampagne ist eine konkrete Hilfe.

Mitmachen!
Ihr/Sie könnt und sollt bei dieser mitmachen. Das kann getan werden, indem Eure/Ihre Organisation oder Verband die Kampagne offiziell unterstützt. Die bisherigen Unterstützenden gibt es hier: https://t1p.de/49l5s Da ist noch Luft nach oben. Bitte werbt in Euren/Ihren Strukturen und Organisationen dafür! Wenn viele darüber informieren, gewinnt sie weitere Tiefe.

Die Kampagne baut darauf auf, dass Infomaterial in Beratungsstellen, Stadtteilzentren, Gewerkschaftsbüros, Jugendzentren, Kindergärten, Kneipen, Kinos, Unis, Stadtbibliotheken ausgelegt und aufgehängt werden soll. Diese Materialien versenden wir kostenfrei.

– Daher liebe Leute: Material ist noch genug da, bestellt und verteilt, hier geht es direkt zur Seite mit den Materialien und zur Bestellung: https://www.energie-hilfe.org/infomaterial.html

Dann noch eine Info: der Soli-Topf von Sanktionsfrei e.V. bekommt derzeit viele Anfragen. Die Bearbeitung dauert und es können nicht alle bedient werden können. Die Aktion läuft aber weiter. Gerne können hier aber auch Menschen ihre staatlichen Energiepauschalen spenden:  https://sanktionsfrei.de/energie

2. Zur Diskussion um das Bürgergeld: DIW schaltet sich ein – Die falschen Behauptungen über das Bürgergeld sind gefährlich
Hier ein lesenswerter Beitrag von Marcel Fratzscher (DIW) zum Bürgergeld.
Einige Kritiker des Bürgergelds schüren eine Neiddebatte und haben teilweise ein deprimierendes Menschenbild. Drei Missverständnisse befeuern den Streit.

Der Streit um das Bürgergeld spaltet das Land. Die Diskussion wird jedoch mit vielen falschen Informationen oder fragwürdigen Behauptungen geführt. Schlimmer noch: Einige Politikerinnen und Politiker scheinen bewusst die Diskussion zu emotionalisieren und tragen letztlich einen politischen Machtkampf auf dem Rücken der schwächsten Mitglieder der Gesellschaft aus. Dies ist problematisch, da es die soziale Polarisierung weiter verschärft, eine emotionale Neiddebatte schürt und von den tatsächlichen Problemen ablenkt. Mehr auf der Seite des DIW: https://t1p.de/zo0bw

Hier noch mal eine gute Überblickseite zu den geplanten Änderungen im Bürgergeld im Netzwerk Sozialrecht:  https://t1p.de/thblq

Sie suchen eine echte und anspruchsvolle Herausforderung? Sie trauen sich zu, Menschen in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen, für ein friedliches Miteinander zu sorgen und sind bereit, für sich und andere Verantwortung zu übernehmen?
Sie wollen in einem dynamischen, sympathischen Team mit flachen Hierarchien arbeiten?Komplette Stellenanzeige unter:www.betreuungsverein-tf.de
3. Hinweise zum Umgang mit Strompreissteigerungen – Sozialgerichte sind gefordert
——————————-
ZUSAMMENFASSUNG: Die Strompreise erhöhen sich im nächsten Jahre drastisch, ich will hier eine sozialrechtliche Lösung skizzieren, wie damit umgegangen werden kann und werden muss. Als Erstes ist die Politik im Rahmen der Einigung um das Bürgergeld gefragt und wenn es da zu keiner Lösung kommt, dann die Sozialgerichte. Diese haben dazu ein Ticket vom BVerfG bekommen, das muss jetzt umgesetzt werden.

Die Stromkosten werden sich im Jahr 2023 um durchschnittlich 61 % erhöhen, so https://t1p.de/1e4nc, in einzelnen Fällen gibt es Erhöhungen von über 100 %. Im SGB II/SGB XII Regelsatz sind für Alleinstehende im Jahr 2022 derzeit 36,43 € Stromkosten enthalten. Wenn die geplanten Regelsätze des Bürgerhartzgeld durchkommen, beträgt der Betrag für Stromkosten dann im kommenden Jahr 40,73 €, das ist eine Erhöhung von 11,8 %.
Abgesehen davon, dass der Anteil für Stromkosten schon seit Jahren nicht mehr bedarfsdeckend war, ist mit dieser geplanten Erhöhung der Stromkosten im Regelsatz die reale Preissteigerung der Stromkosten nicht im Ansatz ausgeglichen. Eine Vielzahl von Grundsicherungsleistungen beziehenden Haushalte hat deutlich höhere Stromkosten. Zudem sind die bei dezentraler Warmwasserversorgung die zu übernehmenden Kosten gedeckelt, eine Erhöhung der dort vorgesehenen Beträge ist wegen der Erfordernis eine separate Zähleinrichtung zu besitzen ausgeschlossen (§ 21 Abs. 7 S. 3 SGB II).Das BVerfG hat zu etwaig zu erwartenden Energiesteigerungen im Jahr 2014 geurteilt: „Ergibt sich eine offensichtliche und erhebliche Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Preisentwicklung und der bei der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen berücksichtigten Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter, muss der Gesetzgeber zeitnah darauf reagieren. So muss die Entwicklung der Preise für Haushaltsstrom berücksichtigt werden [… ]. Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten“ (BVerfG 23.7.2014 – 1 BvL 10/12; 1 BvL 12/12; 1 BvR 1691/13; Rn 144).Dann führt das BVerfG weiter aus: „Auf die Gefahr einer Unterdeckung kann der Gesetzgeber durch zusätzliche Ansprüche auf Zuschüsse zur Sicherung des existenznotwendigen Bedarfs reagieren. Fehlt es aufgrund der vorliegend zugrunde gelegten Berechnung des Regelbedarfs an einer Deckung der existenzsichernden Bedarfe, haben die Sozialgerichte Regelungen wie § 24 SGB II über gesondert neben dem Regelbedarf zu erbringende einmalige, als Zuschuss gewährte Leistungen verfassungskonform auszulegen“, (BVerfG 23.7.2014 – 1 BvL 10/12; 1 BvL 12/12; 1 BvR 1691/13; Rn 116). Siehe dazu: https://t1p.de/oomu7

Diese vom BVerfG beschriebene Situation trifft derzeit zu. Entweder wird die Haushaltsenergie jetzt im Rahmen der Verhandlungen um das Bürgergeld kurzfristig aus den Regelleistungen rausgenommen, oder die Stromkosten, die sich oberhalb der Beträge die dafür im Regelsatz vorgesehen sind, sind im Rahmen des Härtefallmehrbedarfs nach § 21 Abs. 6 SGB II bzw. abweichende Regelleistungen nach § 27a Abs. 4 SGB XII zu übernehmen.

Sollte der Gesetzgeber nicht ausreichend reagieren, müssen die Gerichte in verfassungskonformer Auslegung reagieren“ (BVerfG, 23.7.2014 – 1 BvL 10/12; 1 BvL 12/12; 1 BvR 1691/13; Rn 116). Die Möglichkeit verfassungskonform auszulegen besteht im SGB II über den Härtefallmehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II. Dieser Anspruch besteht unter anderem bei laufenden, unabweisbaren Bedarfen, Haushaltsenergie dürfte unzweifelhaft unabweisbare Bedarfe sein.

Das BSG hat im Jan. 2022 klargestellt, dass bei 7,52 € monatlich kein unabweisbarer Bedarf vorliegt (BSG, 26.1.2022 – B 4 AS 81/20 R). In Bezug auf das SGB XII hat das BSG einen Anspruch auf Übernahme monatlicher Aufwendungen für Hygienekosten in Höhe von 20,45 € als „unabweisbaren Bedarf“ nach § 73 SG B XII gesehen (BSG,19.8.2010 − B 14 AS 13/10 R; LPK-SGB II, 7. Aufl., § 21 Rn 44). Das LSG Hamburg hat „keine Zweifel, dass bei einem regelmäßigen monatlichen Aufwand von – mindestens – 20 Euro ein erhebliches Abweichen von dem durchschnittlichen Bedarf besteht“ (LSG Hamburg, 5.8.2021 – L 4 AS 25/20, Rn 58). In einem anderen Fall den das BSG entscheiden hat, dass die Unabweisbarkeit bei 27,20 € pro Monat erreicht sei (BSG, 4.6.2014 – B 14 AS 30/13 R).

Daraus könnte die Position vertreten werden, dass spätestens dann, wenn die Kosten mehr als 20 EUR/mtl. den Betrag übersteigen, der für Haushaltsenergie im Regelsatz vorgesehen ist, dass dann ein Mehrbedarfsanspruch nach § 21 Abs. 6 SGB II in voller Höhe für den Betrag besteht, der den im Regelsatz dafür vorgesehen übersteigt. Bei derart eklatanten Preissteigerungen und selbst mit den für 2023 geplanten Erhöhungen der Regelleistungen im Bürgerhartz-Gesetz, ist es nicht mehr zumutbar, einen höheren Bedarf in einem Lebensbereich durch geringere Ausgaben in einem anderen Lebensbereich auszugleichen. Entsprechend bedarf es einer individuellen Regelsatzerhöhung nach § 27a Abs. 4 SGB XII oder Anpassung der Regelbedarfe entsprechend des für das SGB XII geplanten Einführung einer Härtefallregelung nach § 30 Abs. 9 SGB XII – E.
Höhe der in den Regelleistungen vorgesehenen Beträge für Haushaltsenergie 2018 – 2023: https://t1p.de/0n1d1

Hier sind jetzt mal die Sozialgerichte gefordert, nicht ständig alle Anträge auf höhere Regelleistungen aus formellen Gründen abzulehnen, sondern im Zweifel den Sachverhalt von Gerichtswegen zu ermitteln und den Arbeitsauftrag des BVerfG zur verfassungskonformen Auslegung erst zu nehmen.

»Im Jahr 2021 hatten 4,9 Millionen Rentnerinnen und Rentner ein persönliches monatliches Nettoeinkommen von unter 1.000 Euro.«

Altersarmut: Diesseits und jenseits der Grundsicherung im Alter nach SGB XII

Blickt man die vergangenen Jahre zurück, dann steigt sie kontinuierlich an, die Zahl der Empfänger der Sozialhilfeleistung Grundsicherung im Alter (und bei Erwerbsminderung für Menschen vor dem Erreichen der Altersgrenze) nach § 41 ff. SGV XII.

»Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine bedarfsorientierte und bedürftigkeitsgeprüfte Fürsorgeleistung. Zugang zu den Leistungen haben erwachsene Personen, deren (anrechenbares) Einkommen, (verwertbares) Vermögen und/oder (realisierbare) Unterhaltsansprüche nicht ausreichen, um den individuellen Bedarf zu decken. Hierbei bleiben Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern bzw. Eltern unberücksichtigt, sofern das jährliche Gesamteinkommen des Unterhaltspflichtigen 100.000 Euro nicht übersteigt«, so die Kurzbeschreibung von Johannes Steffen.

Er weist zugleich darauf hin: »Hilfebedürftige Bezieher einer (vollen) Altersrente haben erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung« – und die steigt im Zuge der sukzessiven Einführung der „Rente mit 67“. 2021 lag die Altersgrenze bei 65 Jahre und zehn Monate und die 67 Jahre werden für das Baujahr 1964 erreicht. Auch zu bedenken: »Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, ist bei Bedürftigkeit zunächst auf Leistungen nach dem dritten Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) verwiesen; hier aber ist vor allem der Unterhaltsrückgriff sehr viel rigider ausgestaltet. Und bedürftige Erwerbsgeminderte haben nur dann Zugang zu Leistungen der Grundsicherung nach SGB XII, sofern sie voll und dauerhaft erwerbsgemindert sind; andernfalls sind auch sie auf Leistungen nach dem dritten Kapitel SGB XII bzw. nach dem SGB II („Hartz IV“) verwiesen.«

Im Dezember 2021 wurden bundesweit 588.780 Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter ausgewiesen. Damit lag die „Grundsicherungsquote“ (also die Zahl der Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter in Prozent der Bevölkerung entsprechenden Alters) deutschlandweit bei 3,35 Prozent – wobei die Stadtstaaten Hamburg mit 9,02 Prozent, Bremen 7,34 Prozent und Berlin mit 6,64 Prozent der Älteren mit Abstand die Spitzenpositionen belegt haben.

Weiterlesen

Paritätischer fordert armutsfesten Regelsatz von 725 Euro!

Bürgergeld zu niedrig: Paritätischer fordert armutsfesten Regelsatz von 725 Euro

9. November 2022

Neue Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle liegen vor.

Laut einer aktuellen Expertise des Paritätischen Wohlfahrtsverbands ist die zum Januar 2023 geplante Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung auf 502 Euro, über die der Deutsche Bundestag am morgigen Donnerstag im Zusammenhang mit einer Reform von Hartz IV und der Einführung eines sogenannten “Bürgergeldes” berät, viel zu niedrig. Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müssten die Leistungen auf mindestens 725 Euro angehoben werden, um wirksam vor Armut zu schützen. Der Verband fordert eine entsprechende Erhöhung des Regelsatzes um 276 Euro plus die vollständige Übernahme der Stromkosten und mahnt die Politik zur Eile: Angesichts der Notlage der Betroffenen sei keine Zeit zu verlieren.

 

Weiterlesen

Thomé Newsletter 43/2022 vom 06.11.2022

Thomé Newsletter 43/2022 vom 06.11.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:1. Bürger(hartz)geld-Gesetz I: Blockade des Gesetzes durch die Union
———————————————————————
Die Union droht zwei Monate vor der geplanten Einführung des Bürger(hartz)geldes am 1. Januar mit einer Blockade im Bundesrat. So bekommen die gesamten Desinformations- und Hetzkampagnen von Unionspolitiker*innen, Arbeitgeber*innen und deren Medien auf Trump – Niveau nun ihren Sinn. Damit wird die Blockade vorbereitet und propagandistisch untermauert. Ziel ist es natürlich, eigene Positionen maximal durchzudrücken oder sogar die Ampel ein paar Monate zappeln zu lassen, um dann eine bessere Verhandlungsposition zu haben. Am Bürgergeldgesetz hängen auch die neuen Regelleistungen, blockiert die Union das Gesetz gibt es diese nicht. Das wäre dramatisch für die Betroffenen.

Johannes Steffen hat diese gezielte Desinformationskampagne in einem Interview herausgearbeitet, das gibt es hier zum Nachlesen:  https://t1p.de/w4el3 Auf der Tacheleswebseite haben wir auch die Desinformationen deutlich widerlegt:   https://t1p.de/7qpq5

Was möchte denn eigentlich die Union?
Eine der schärfsten gewünschten Änderungen ist:  Es soll ein neuer “§ 8a Mitwirkungsbereitschaft” eingefügt werden, der einen vollständigen Entzug der Leistungen nach dem SGB II ermöglichen soll. Abs. 2 des Entwurfs: “Wer durch ausdrückliche Erklärung oder durch sein Verhalten eindeutig zu erkennen gibt, nachhaltig nicht bereit zu sein, den Verpflichtungen zur Annahme zumutbarer und existenzsichernder Arbeit nachzukommen (…) hat keinen Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetzbuch;” Quelle: https://t1p.de/mq27s
Damit möchte die Union ein neues verschärftes Sanktionsrecht einführen, entgegen dem Urteil des BVerfG soll hier wieder die 100 % Sanktionen bis zur Obdachlosigkeit, Existenzvernichtung und bis zur kompletten Unterwerfung eingeführt werden. Getreu dem Motto: wer nicht arbeitet, soll auch nichts zu essen bekommen.

Fazit: kommt das Bürgergeldgesetz nicht und damit auch nicht die Regelleistungen für 2023, haben wir spätestens dann verfassungswidrige Regelleistungen. Bei einer derartigen Blockade durch die Union, könnten dann höhere Regelleistungen gerichtlich erstritten werden. Es ist davon auszugehen, dass für diesen Fall des parteipolitischen Gezänks das ein oder andere Sozialgericht die Messer wetzen wird.

Klagen gegen diese offen verfassungswidrigen Regelleistungen, dürften bei einer (voraussichtlichen) Inflationsrate von 10,4 % im Oktober 2022 ohne Probleme begründbar sein (Quelle Destatis: https://t1p.de/t4d6p). Das Bundesamt hat eine wertvolles Begründungsinstrument für solche Klagen entwickelt, nämlich einen persönlichen Inflationsrechner, mit dem diese sich auf einfach und konkret begründen ließen: https://service.destatis.de/inflationsrechner/

2. Bürger(hartz)geld-Gesetz II: Anhörung und BT-Entscheidung
—————————————————————–
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales befasst sich in einer öffentlichen Anhörung mit der Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zur Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz, 20/3873).

Die Sitzung beginnt am Montag, 7. November 2022, um 12.45 Uhr und dauert voraussichtlich zwei Stunden. Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und auf mobilen Endgeräten übertragen. Sachverständigenliste und auch die schon vorliegenden Stellungnahmen finden sich hier.

Die finale Abstimmung soll dann schon drei Tage später am Donnerstag, 10. November 2022, 9 Uhr nach knapp 70-minütiger Debatte erfolgen.

Schon in der letzten Woche war das Vorhaben Thema im Bundesrat. Die dortige Ausschuss-Empfehlung (BR-Drucksache 456/1/22) enthält viele Änderungen/Ergänzungen, die noch der kritischen Betrachtung bedürfen.
Für Tacheles wird der Kollege Frank Jäger auftreten. Dabei geht es nicht nur um den Gesetzentwurf, sondern auch um die Anträge der LINKEN (und der NoAfD).

Die Anhörung findet von 12.45 Uhr bis 14.45 Uhr statt und wird live auf www.bundestag.de übertragen. Weitere Infos dazu: https://t1p.de/hfxz1

Materialien auf dem Bundestagsserver: https://t1p.de/ixkk5 Einschließlich der Stellungnahmen

NomosWebinar: Das neue Bürgergeld 
Bereiten Sie sich rechtzeitig vor.

Prägnant, praxisbezogen und rechtzeitig vor dem 1.1. 2023 erläutern die Experten Prof. Dr. Daniel Herbe und Prof. Dr. Ingo Palsherm »Das neue Bürgergeld« in einem 1,5-stündigen Webinar. Konzentriert auf die Schwerpunkte des neuen Rechts lernen Sie, wo die Knackpunkte liegen und wie Kolleginnen und Kollegen damit umzugehen planen.

 

Die erwartete Einführung des Bürgergelds stellt eine Zeitenwende dar: Das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld werden abgelöst, Qualifizierung und Weiterbildung sollen im Vordergrund stehen. Die Eingliederungsvereinbarung wird durch den Kooperationsplan ersetzt. Der Vermittlungsvorrang wird von der Regel zur Ausnahme.

 

TIPP:

Bezieher des Einführungsbuchs „Das neue Bürgergeld“  sparen 19,- € bei Buchung des Webinars.

 

Jetzt informieren und direkt buchen. Die Anzahl der Teilnehmer:innen ist je Webinartermin begrenzt. Die Zusage erfolgt nach zeitlichem Eingang!

 

Alle Informationen unter: www.nomos.de/buergergeld

3. Zur „Inflationsprämie“ durch Arbeitgeber in Höhe von 3000 €
———————————————————————————————-
Im Rahmen des 3. Entlastungspakets wurde eine freiwillige „Inflationsprämie“ durch Arbeitgeber eingeführt, diese ist für Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei in kann in Höhe von bis zu 3000 € pro Arbeitsnehmer gezahlt werden (§3 Nr. 11b EstG). Im SGB II ist diese Prämie anrechnungsfrei (§ 1 Abs. 1 Nr. 7 ALG II –V). Es gibt allerdings auch Arbeitnehmer*innen, die Leistungen nach SGB XII bekommen, dort ist diese voll anzurechnen.Weitere Infos: https://t1p.de/hnbpc 

4. Tafeln verzeichnen Anstieg um 50 Prozent: Rund zwei Millionen Bedürftige
—————————————————————————-
Das sind die aktuelles Meldungen: Die Tafeln in Deutschland haben noch nie so vielen bedürftigen Menschen geholfen wie zurzeit. „Seit Jahresbeginn verzeichnen wir einen Anstieg der Kundinnen und Kunden von 50 Prozent“, sagte der Vorsitzende des Dachverbands Tafel Deutschland, Jochen Brühl, der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ am Samstag. Insgesamt kämen etwa zwei Millionen Menschen (Quelle: https://t1p.de/us78h)

Diese Meldung ist ein Alarmruf, dass die Regelleistungen im SGB II/SGB XII/AsylbLG zu gering sind. Denn weil sie zu gering sind und nicht auf die Inflation angepasst wurden, müssen die Menschen zu den Tafeln.
Tafeln sind eine Ergänzung zu staatlichen Leistungen, es darf auf diese nicht statt staatlichen Leistungen verwiesen werden. Das dies materiell nicht möglich, belegen auch die Aufnahmestopps der Tafeln.
Der Kern ist: die Regelleistungen müssen dringend erhöht werden. Wie der Paritätische schon vor längerem ermittelt hat, sollten diese auf 678 Euro erhöht werden. Durch die Inflation sollten diese sogar eher noch höher sein. Zudem müssen Stromkosten aus den Regelleistungen raus und in die Unterkunftskosten rein genommen werden. Das sind die Eckpunkte derzeit.

5. Aktuelle Weisungen zum Wohngeld
—————————————–
Zum 1.1.2023 kommt die große Wohngeldreform, hier werden sich die Wohngeldbeträge deutlich erhöhen, in der Folge auch die Mietobergrenzen im SGB II/SGB XII, insofern sie sich am Wohngeld orientieren. Für NRW gibt es schon die dahingehende Weisung vom Ministerium: https://t1p.de/1mbzx Und es gibt die Vollzugshinweise des BMWSB zum Heizkostenzuschussgesetz für WoGG-Empfänger: https://t1p.de/l3l2n

6. Kurzposition zum 49 € – Ticket
——————————————–
Natürlich ist das 49 € – Ticket der Weg in die richtige Richtung. Es fehlen aber noch ein paar Schritte um diesen Weg geeignet auszugestalten. Denn 49 € kann sich kein SGB II-, SGB XII- und AsylbLG- beziehender Mensch leisten. Es sind lange noch nicht mal so viel Fahrtkosten im Regelsatz enthalten. Richtig wäre ein 20 € Ticket für arme Menschen. Laut Statistischem Bundesamt sind das rund 13 Millionen Personen, darin enthalten sind auch die Sozialleistungsbeziehenden.  Das wäre gerecht verteilt. Niedrige und bezahlbare Kosten für die Armen, höhere Kosten für die reicheren Menschen.
Der zweite Kritikpunkt ist: Es sind nicht nur die Kosten, sondern auch die Infrastruktur. Ständig fallen Busse, Züge und sogar Schwebebahnen aus, die Technik funktioniert nicht oder es fehlt an Personal. Jeder Winter und jeder Sommer kommt immer völlig unerwartet für die DB und die Technik streikt. Hier muss dringend ganz viel getan werden, denn da nützt auch kein 49 € Ticket, wenn nichts fährt.

7. BSG: Begleitung durch Vertrauensperson bei Untersuchung durch medizinischen Sachverständigen grundsätzlich zulässig
————————————————————-
Das BSG hat am 27. Okt. darüber entschieden, ob es zulässig ist Vertrauensperson bzw. einen Beistand  bei Untersuchung durch medizinischen Sachverständigen mitzubringen.
Das hat das BSG jetzt endlich bejaht (BSG 27.10.2022- B 9 SB 1/20 R).
Eine richtige und erfreuliche Position; mehr dazu: https://t1p.de/56oc6

Positionspapier der Nationalen Armutskonferenz: Menschenwürdiges Auskommen statt Naturalien!

Thomé Newsletter 41/2022 vom 23.10.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

 

1. Positionspapier der Nationalen Armutskonferenz: Menschenwürdiges Auskommen statt Naturalien!
———————————————-
Nationale Armutskonferenz: Der Staat darf die Verantwortung für die Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums nicht länger auf Tafeln u.a. verschieben!Lebensmittel, Kleidung, Energie, Wohnen, Mobilität, Gesundheit sind grundlegend für das Leben eines Menschen. Ein Verweis auf Initiativen und hier auf Tafeln und Lebensmittelausgaben zur Deckung des täglichen Bedarfs steht nicht im Einklang mit dem Bundesverfassungsgericht.

Die Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG) ist ureigene Aufgabe des Staates.

Der Staat hat laut Bundesverfassungsgericht sicherzustellen, dass jedem Hilfebedürftigem diejenigen materiellen Voraussetzung zur Verfügung stehen, die für seine / ihre physische Existenz und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Es ist unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat (BVerfG 9.2.2010 – 1 BvL 1/09 ua, Rn.136).

Forderungen:

Der Staat muss der Verantwortung aus dem Grundgesetz nachkommen. Die Verschiebung auf andere gesellschaftliche Akteure ist zu unterlassen.

Lebensmittelausgaben und Tafeln sind keine Instrumente der Armutsbekämpfung. Die Tafeln sind keine Sozialleistungsträger, sondern dienen der Verhinderung von Lebensmittelverschwendung. Deshalb sollten finanzielle Unterstützungen aus den Bundes- und Landeshaushalten der Umwelt-/Klima-/oder Agrarministerien geleistet werden.

Für die Ermittlung eines angemessenen und realistischen Regelsatzes ist die gesetzliche Grundlage für die Feststellung der Bedarfe zu verändern.

Ebenfalls ist über eine Gesetzesänderung, die gegebenenfalls notwendige unterjährige Anpassung der Regelsätze an die Inflation sicherzustellen.

Um die Härten durch die Strom- und Lebensmittelpreise abzufangen, hat eine sofortige Erhöhung des Regelsatzes in Höhe der Preissteigerung zu erfolgen.

Direkt zum nak-Papier: https://t1p.de/5lpj9

Kommentar zum nak-Papier: Die Position ist absolut zutreffend, die Lage der Menschen, die auf SGB II/SGB XII und erst recht AsylbLG-Leistungen angewiesen sind, ist dramatisch. Massivste steigende Preise bei den Lebenshaltungskosten, in der Energie, kein Wohnraum und Verdrängung und Spekulation mit Wohnraum und eine Bundesregierung die davon schwafelt Hartz IV und Armut überwinden zu wollen. Das Gegenteil ist der Fall, die Armut und das Elend verfestigen sich weiter, Millionen von Menschen werden systematisch unterfinanziert und verlieren dauerhaft jede Hoffnung, von dieser Gesellschaft solidarisch aufgefangen zu werden.
Hier muss viel passieren. Die Regelleistungen müssen angehoben, die Energie aus den Regelleistungen rausgenommen, die legalen Kürzungen des Existenzminimums mit den Kürzungen bei Miete und Heizungen, die Aufrechnungen von Darlehen und Ersatz- und Erstattungsansprüchen muss ausgesetzt werden!

Am vergangenen Samstag waren rd. 25.000 Menschen für einen solidarischen Herbst auf fünf bundesweiten Demos auf der Straße, das war gut, nur haben da eigentlich zwei Nullen bei den Teilnehmenden gefehlt.
Um es klar zu sagen: durch nichts tun verändert sich nichts. Nur wenn wir zeigen, dass wir die Schnauze voll haben, dann wird sich was ändern. Dann wären auch noch weitere Änderungen im Pokern rund um das Bürgerhartz-Gesetz möglich. Aber dafür müsste mehr Protest sichtbar sein.

Daher: Also lasst uns auf die Straße gehen! Macht Aktionen, werdet laut. Es liegt an uns allen, wenn wir wollen, dass sich etwas ändert.

Allerdings: Ein No-Go ist es, mit Rechten auf die Straße zu gehen. Denen liegt nicht am Wohl der Menschen, diese versuchen lediglich ihre Ziele zu verfolgen und wollen Sozialproteste dafür nutzen.

2. Das Narrativ von der nicht lohnenden Arbeit – Daten und Erläuterungen vor dem Hintergrund des geplanten Bürgergeld-Gesetzes
————————————————-
Johannes Steffen vom Portal Sozialpolitik: Mitte September passierte der Entwurf eines Bürgergeld-Gesetzes das Bundeskabinett und wurde unmittelbar danach ins parlamentarische Verfahren eingebracht. [1] Die seitherige Kritik am Entwurf lässt sich vereinfachend in zwei Lager aufteilen: Den Betroffenen-Organisationen, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden wie auch Gewerkschaften geht v.a. die Fortschreibung der Regelsätze zum 01.01.2023 (laut SGB XII Regelbedarfsstufen) nicht weit genug; gefordert wird eine deutlich stärkere Anhebung. – Ein anderes, recht bunt und argumentativ »turbulent« bestücktes Lager, sieht das genau anders und beklagt zudem, dass Hilfebedürftige den Planungen zufolge kaum noch gefordert seien; es fehle die »harte Hand« des fördernden Sozialstaats (Stichwort: Sanktionen). Seine Zuspitzung findet die Argumentation dieses Lagers häufig in der seither wieder verstärkt vorgetragenen Behauptung, dass sich Arbeit vor dem Hintergrund des neuen Bürgergeldes nicht mehr lohne. Vor allem in den »Sozialen Medien« kursieren diverse Beispiele, die dies belegen oder nahelegen sollen. Das Narrativ von der nicht lohnenden Arbeit ist Gegenstand der folgenden Ausführungen.

Mehr und konkret: https://t1p.de/ih27n

Weiterlesen

Das Narrativ von der nicht lohnenden Arbeit

Das Narrativ von der nicht lohnenden Arbeit

Daten und Erläuterungen vor dem Hintergrund des geplanten Bürgergeld-Gesetzes

Das Narrativ von der nicht lohnenden Arbeit

Johannes Steffen | Oktober 2022

Mitte September passierte der Entwurf eines Bürgergeld-Gesetzes das Bundeskabinett und wurde unmittelbar danach ins parlamentarische Verfahren eingebracht. [1] Die seitherige Kritik am Entwurf lässt sich vereinfachend in zwei Lager aufteilen: Den Betroffenen-Organisationen, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden wie auch Gewerkschaften geht v.a. die Fortschreibung der Regelsätze zum 01.01.2023 (laut SGB XII Regelbedarfsstufen) nicht weit genug; gefordert wird eine deutlich stärkere Anhebung. – Ein anderes, recht bunt und argumentativ »turbulent« bestücktes Lager, sieht das genau anders und beklagt zudem, dass Hilfebedürftige den Planungen zufolge kaum noch gefordert seien; es fehle die »harte Hand« des fördernden Sozialstaats (Stichwort: Sanktionen). Seine Zuspitzung findet die Argumentation dieses Lagers häufig in der seither wieder verstärkt vorgetragenen Behauptung, dass sich Arbeit vor dem Hintergrund des neuen Bürgergeldes nicht mehr lohne. Vor allem in den »Sozialen Medien« kursieren diverse Beispiele, die dies belegen oder nahelegen sollen. Das Narrativ von der nicht lohnenden Arbeit ist Gegenstand der folgenden Ausführungen.

Weiterlesen

Armut in Deutschland auf dramatischem Höchststand: Zahl der Tafel-Kundinnen und -Kunden um Hälfte erhöht.

Lange Schlangen, leere Regale – und schon 2020 sollen es 1,1 Millionen Menschen gewesen sein, die sie nutzen, 2022 zwei Millionen.

Die Tafeln im Spagat zwischen fragiler Zusätzlichkeit und übergriffiger Funktionalisierung

Eine schnelle Recherche im Netz fördert tonnenweise solche Meldungen zu Tage: „Man muss oft teilen, damit jeder etwas bekommt“: »Mehr Bedürftige melden sich, aber die Zahl der Lebensmittelspenden ist rückläufig. Die Tafeln im Landkreis Ebersberg stoßen an ihre Grenzen.« Und weiter: »Etwa 20 bis 30 Haushalte haben vor dem Ukraine-Krieg wöchentlich Hilfe bei der Tafel gesucht. Mit den Geflüchteten aus der Ukraine ist die Zahl auf mehr als 65 Haushalte gestiegen, sagt Liane Spiegelberg. Damit bei der Ausgabe alles rund und fair läuft, erhält jeder Kunde einen Tafelausweis. Darauf zu lesen ist neben dem Namen auch die Zusammensetzung der Familie. Dementsprechend werden die Lebensmittel verteilt. Am Ausgabetag erhält jeder eine Losnummer. In der Reihenfolge dieser Nummern ist dann der Zugang zur Tafel geregelt.«

 

Weiterlesen

Einem Fünftel der Bevölkerung in Deutschland steht ein jährliches Nettoäquivalenzeinkommen von unter 16 300 Euro zur Verfügung.

Pressemitteilung Nr. N 062 vom 5. Oktober 2022 Destatis

 

  • Hoher Anteil von Personen aus Alleinerziehenden-Haushalten und Alleinlebenden in den unteren Einkommensgruppen
  • Rund die Hälfte aller Personen im Ruhestand mit Nettoäquivalenzeinkommen unter 22 000 Euro im Jahr
  • Fast ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland konnte 2021 größere, unerwartet anfallende Ausgaben nicht bestreiten.

WIESBADEN – Die Einführung einer Strompreisbremse, die Erhöhung des Kindergeldes, Einmalzahlungen für Studierende sowie Rentnerinnen und Rentner und ein höheres Wohngeld für mehr Berechtigte – die Bundesregierung hat im Rahmen des dritten Entlastungspaketes eine Vielzahl von Maßnahmen beschlossen. Profitieren sollen davon insbesondere Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stand nach Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2021 einem Fünftel der Bevölkerung in Deutschland ein jährliches Nettoäquivalenzeinkommen von unter 16 300 Euro zur Verfügung. Beim Äquivalenzeinkommen handelt es sich um ein um Einspareffekte in Mehrpersonenhaushalten bereinigtes Pro-Kopf-Einkommen. Einkommensreferenzjahr ist das Vorjahr der Erhebung. So hatten zwei Fünftel (40 %) der Bevölkerung ein Nettoäquivalenzeinkommen von unter 22 000 Euro im Jahr. Auf der anderen Seite hatten zwei Fünftel (40 %) der Bevölkerung ein Einkommen von 28 400 Euro und mehr.

 

Weiterlesen

1 11 12 13 14 15 143