#SolidarischerHerbst: Bündnis plant Demonstrationen am 22. Oktober in mehreren Städten

Thomé Newsletter 37/2022 vom 25.09.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. #SolidarischerHerbst: Bündnis plant Demonstrationen am 22. Oktober in mehreren Städten

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Diverse Organisationen rufen zusammen mit dem Pari, campact, ver.di, BUND u.a. zum Protest auf unter dem Motto “Solidarisch durch die Krise – Soziale Sicherheit schaffen und fossile Abhängigkeiten beenden”.Mit mehreren parallelen Demonstrationen unter dem Motto “Solidarisch durch die Krise – Soziale Sicherheit schaffen und fossile Abhängigkeiten beenden” will ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis den immer lauter werdenden Protest gegen die mangelhaften Reaktionen der Bundesregierung auf die durch Putins Angriffskrieg ausgelöste Energiekrise bundesweit auf die Straße bringen.Das von campact, ver.di, BUND, dem Paritätischen Gesamtverband, der Bürgerbewegung Finanzwende und Attac initiierte Bündnis fordert neben zielgerichteten Entlastungen für dringend Unterstützungsbedürftige eine Gesamtstrategie für eine nachhaltige, bezahlbare Grundversorgung sowie massive Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien und Energieeinsparungen. Für die Finanzierung, so das Bündnis weiter, brauche es eine grundlegende Wende in der Finanz- und Haushaltspolitik, die neben der Abschöpfung von Übergewinnen und der Besteuerung von großen Vermögen auch das Aussetzen der Schuldenbremse und den Abbau klimaschädlicher Subventionen beinhaltet.Das Bündnis ruft die Zivilgesellschaft und die Menschen in Deutschland auf, mit #SolidarischerHerbst auf die Straßen zu gehen.

Mehr dazu: https://t1p.de/jp2oo

 

2. Aufrecht bestehen am 14.10.2022 Aktionstag
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Das Bündnis „AufRecht bestehen“ ruft zur Teilnahme am dezentralen bundesweiten Aktionstag am 14. Oktober auf. Der Aktionstag steht unter dem Motto:

Etikettenschwindel „Bürgergeld“ – Wir fordern eine armutsfeste und repressionsfreie Grundsicherung

Es wäre toll, wenn sich möglichst viele Gruppen an den Aktionstagen beteiligen würden: so zum Beispiel mit Infoständen vor Jobcentern, in Fußgängerzonen oder vor Supermärkten; Schautafeln mit Erfahrungsberichten, Einladungen zu eigenen Veranstaltungen… Wenn ihr weitere Aktionsideen habt, freuen wir uns über eine Mitteilung!

Mobilisierungsaufruf und weitere Infos hier: https://t1p.de/35xku

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Regelleistungen auf 678 € anheben, Herausnahme der Haushaltsenergie aus den Regelleistungen, Aufrechungs- und Kürzungsmoratorien in der Zeit der Krise

Thomé Newsletter 36/2022 vom 18.09.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:1. Wesentliche Änderungen im Bürgerhartz-Gesetz der Regierungsentwurf
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Die Bundesregierung hat nun ihren Gesetzesentwurf zum Bürgergeldgesetz verabschiedet. Da dies aber weiterhin Armut per Gesetz bedeutet, ist es nur richtig und konsequent das sog. Bürgergeld treffend Bürgerhartz zu nennen.Den Regierungsentwurf gibt es hier: https://t1p.de/4grm6

Ich habe mal die wesentlichen Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf zusammengefasst:

1. Änderung SGB II: Art 1 Nr. 11 c) (Seite 14): Einführung einer weiteren Stufe bei den Erwerbstätigenfreibeträgen, für den Bereich von 520 EUR auf 1000 EUR nunmehr 30 % Erwerbstätigenfreibetrag, vorher 20 % (Praxis: max. 48 € anrechenbares Einkommen mehr als vorher)

2. Änderung SGB II: Art 1 Nr. 12 (Seite 14): nur noch ein „angemessenes“ Kfz geschont, vorher jedes Kfz.
(Praxis: bedeutet weiterhin Kfz im Wert von 7.500 €, so wie im alten Recht)

3. Änderung SGB II: Art 1 Nr. 13 (Seite 16): Aufgabe der Zwangsverrentung nur bis zum 31.Dez. 2026, danach wieder wie jetzt. Im Referentenentwurf stand die Aufgabe jeder Zwangsverrentung ohne Laufzeit

4. Änderung SGB II: Art. 1 Nr. 23 (Seite 21): Minderung bei erster Pflichtverletzung um 20 %, bei weiterer Pflichtverletzung um 30 %, insgesamt aber nicht höher als 30%.

5. Änderung SGB II: Art 1 Nr. 36 (Seite 23): Streichung der ursprünglich geplanten Sippenhaftgemeinschaft bei fehlender Mitwirkung anderer BG-Mitglieder (im Referentenentwurf unter Art. 1 Nr. 37 b), wegen offensichtlicher Verfassungswidrigkeit.

6. Änderung SGB II: Art 1 Nr. 38 (Seite 23): Begrenzung der Aufrechnung von 30 % auf 20 %, wenn eine Aufrechnung aus § 42a und 43 SGB II kombiniert wird. Vorher waren hier 30 % möglich

7. Änderung SGB II/SG B XII: Art 5 Nr. 5 + 15 (Seite 33/38 ff): Regelungen zur Fortschreibung der Regelbedarfe und Höhe der Regelleistungen und Festsetzung des persönlichen Schulbedarfes im Rahmen von BuT auf 116 € und 58 € = 174 € gesamt für das Jahr.

8. Änderung SGB XII: Art 5 Nr. 6, Änderung im SGB XII in § 35 Abs. 5 SGB XII (Seite 35): Berücksichtigung von „Alter und Gesundheitszustand“ bei den KdU.

9. Änderung SGB XII: Art 5 Nr. 13 a. (Seite 38): Ehrenamt und Übungsleitereinkünften als Jahrespauschalen, vorher Monatsbeträge

Bewertung: Insgesamt sind das lediglich kleine Änderungen, hier wäre nach der Kritik der Wohlfahrtsverbände von der Regierung mehr zu erwarten gewesen! Bei der Anpassung der Regelleistungen wurde lediglich der Inflationsausgleich berücksichtigt und das erst ab Januar 2023. Die Kosten sind aber schon seit Längerem immens gestiegen. Qualitativ bewegen sich die Änderungen nur auf dem Niveau, die Regelleistungen nicht offen verfassungswidrig werden zu lassen. Mit „mehr Respekt“ oder  „mehr Zusammenhalt“, wie Herr Heil das versucht in der Öffentlichkeit zu verkaufen haben diese Änderungen nichts zu tun.

Was notwendig ist, dazu liegen Vorschläge zuhauf auf dem Tisch: Regelleistungen auf 678 € anheben, Herausnahme der Haushaltsenergie aus den Regelleistungen, Aufrechungs- und Kürzungsmoratorien in der Zeit der Krise.

Die Ungleichbehandlung der Menschen im Bezug von SGB XII Leistungen gegenüber den im SGB II hat mitnichten etwas mit „mehr Respekt“ zu tun, es handelt sich hier vielmehr um massivste Alten-, Kranken- und Behindertendiskriminierung.

2. Zur Info: es muss zum 1. Januar 2023 kein neuer Antrag gestellt werden / Hartz IV wird nur umbenannt
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Es erreicht Tacheles und auch mich die Frage, ob zum 01. Januar 2023 ein neuer Antrag gestellt werden muss. Díes ist nicht nötig, da die Hartz IV-Leistung von der Bundesregierung lediglich in Bürgergeld umbenannt wird. Inhaltlich handelt es sich bei den umbenannten Hartz IV Leistungen um Leistungen nach dem SGB II, dafür muss kein neuer Antrag gestellt werden. Der alte Bewilligungszeitraum wirkt fort.

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Neue Hungerleistungen geplant !

Jetzt sind sie raus, die neuen Regelsätze für 2023

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Gestern sind die für 2023 geplanten Regelsätze bekannt geworden, diese sollen folgende Beträge beinhalten:

RB – Stufe 1 (Alleinstehende)
502 € / vorher 449 €

RB – Stufe 2 (volljährige Partner innerhalb Bedarfsgemeinschaft)
451 € / vorher 404 €

RB – Stufe 3 (Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern)
402 € / vorher 360 € (die Höhe ist nicht genannt, aber errechnet)

RB – Stufe 4 (Jugendliche zwischen 14 bis 17 Jahren)
420 € / vorher 376 €

RB – Stufe 5 (Kinder zwischen 6 – 13 Jahren)
348 € / vorher 311 €

RB – Stufe 6 (Kinder von 0 bis 5 Jahren) 
318 € / vorher 285 €

Quelle: https://t1p.de/czyeg

Kurzbewertung: Auch wenn es 53 EUR mehr gibt, bleiben die Regelleistungen Hungerleistungen. Weit unter dem Existenzminimum, weit hinter der Preisentwicklung. Würdevolles Leben und gesellschaftliche Teilhabe ist damit nicht möglich. Besonders nicht für Alte, Kranke und Behinderte, für die die Regelleistungen ein „lebenslang“ mit diesen Hungerleistungen bedeuten. Indikator dafür dürften die hunderttausenden Stromsperren und die überlaufenen Tafeln sein. Die Regelleistungen müssen höher sein! Die 678 EUR, die der Paritätische fordert, sind da realistisch.

Was realpolitisch sofort getan werden kann, soll und muss, ist hier zu finden: Herausnahme der Haushaltsenergie aus den Regelleistungen, Moratorium zu Wohnkostenlücken, Aufrechnungsmoratorium und Moratorium zur Eintreibung von Schulden. Zusammengefasst hier: https://t1p.de/s7h34

Um das auch zu sagen: auch wenn die Bundesregierung dem Existenzsicherungssystem nun den neuen Namen Bürgergeld verpassen will, das System bleibt Hartz IV und zwar solange, wie Sanktionen weiter laufen dürfen, damit meine ich auch die 100 % Sanktionen wegen fehlender Mitwirkung und die vorläufige Leistungsversagung und solange die Regelleistungen einen konstanten Menschenwürdeverstoß darstellen.

„Das Entlastungspaket verfestigt weiter soziale Ungerechtigkeit.“ (Harald Thomé)

Zum sog. „3. Entlastungspaket“ der Bundesregierung

von Harald Thomé

Gestern hat die Bundesregierung ihr drittes von ihr genanntes „wuchtiges“ Entlastungspaket bekannt gegeben. Das Ganze wurde mit „You’ll never walk alone, wir werden niemanden alleine lassen“ verkauft. Mit diesem Entlastungspaket werden in erster Linie Fehler und Ungerechtigkeiten aus dem letzten Paket korrigiert, aber keine zusätzliche zielgerichteten Hilfen auf den Weg gebracht, die auch den Ärmsten in der Grundsicherung in diesem Herbst substantiell Unterstützung und Entlastung bringen würden.
Die angekündigten „zielgenauen“ Hilfen für Arme sind in dem Paket deutlich zu vermissen, das Paket ist in weiten Teilen so zu bewerten: Wer arm ist, wird und soll alleine gelassen werden.

Hier die Vereinbarung aus dem Koalitionsausschuss: https://t1p.de/pxg2u
und eine kompakte Zusammenfassung der Regelungen: https://t1p.de/bzn4r

 

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Welche Möglichkeiten der Kostenübernahme stehen im Sozialrecht zur Verfügung? Eine kleine Arbeitshilfe

Was tun bei steigenden Energiepreisen? Eine Handreichung des Bündnisses „Auf Recht Bestehen“

  1. August 2022 Paritätischer Wohlfahrtsverband

Die steigenden Energiepreise sind aktuell ein zentrales Thema. Welche Möglichkeiten gibt es im Sozialrecht, wenn die Energiekosten nicht mehr getragen werden können? Zu diesem Thema hat das Bündnis „Auf Recht Bestehen“ eine hilfreiche Handreichung für die Beratung erstellt.

„Explodierende Energiepreise. Welche Möglichkeiten der Kostenübernahme stehen im Sozialrecht zur Verfügung?“ Unter dieser Überschrift hat das Bündnis AufRecht bestehen eine kleine Arbeitshilfe für die Beratungspraxis erstellt. Im Bündnis AufRecht bestehen sind bundesweit gewerkschaftliche und unabhängige Beratungsstellen und Gruppen aus der Selbstorganisation zusammengeschlossen.

Das vierseitige Papier liefert Anregungen zum Umgang mit steigenden Preisen bei den Heiz- und Stromkosten. Welche sozialrechtlichen Schritte können geprüft werden, wenn höhere Abschlagszahlungen kommen oder Nachforderungen nicht finanziert werden können?

Zum Runterladen:

Explodierende Energiepreise!
Welche Möglichkeiten der Kostenübernahme
stehen im Sozialrecht zur Verfügung?
Eine kleine Arbeitshilfe

https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Handreichung_%C3%9Cbernahme-Energiekosten_19.08.2022.pdf

 

Wer im Jahr 2021 in einem Einpersonenhaushalt zur Miete wohnte, hatte durchschnittlich die höchste Wohnkostenbelastung.

Wohnkosten: 10,7 % der Bevölkerung galten 2021 als überbelastet

Pressemitteilung Nr. N 054 vom 26. August 2022 Destatis

 

  • Besonders hohe Überbelastung der Bevölkerung in Mieterhaushalten mit einem Anteil von 12,8 %
  • Belastung durch Wohnkosten für Mieterhaushalte in Städten sowie in unterster Einkommensgruppe überdurchschnittlich hoch
  • Nettokaltmieten im Juli 2022 um 1,7 % gegenüber Juli 2021 gestiegen

WIESBADEN – Für viele Millionen Menschen in Deutschland machen die monatlichen Ausgaben für Wohnen einen großen Teil der Lebenshaltungskosten aus. In aller Regel sind Ausgaben für Wohnen und vor allem Mieten monatliche Fixkosten, bei denen kaum oder nur wenig Einsparpotenzial besteht. Durchschnittlich 23,3 % ihres verfügbaren Einkommens mussten Haushalte im Jahr 2021 für die Wohnkosten aufbringen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Liegt die Wohnkostenbelastung, also der Anteil des für die Wohnkosten aufgewendeten verfügbaren Haushaltseinkommens, bei mehr als 40 %, gelten Haushalte als überbelastet. Im vergangenen Jahr traf dies auf 10,7 % der Bevölkerung zu.

Bevölkerung in Mieterhaushalten muss größeren Teil ihres verfügbaren Einkommens für Wohnkosten aufwenden als Eigentümerhaushalte

Betrachtet man nur die Bevölkerung in Haushalten, die zur Miete wohnen, ist die Belastung durch Wohnkosten noch größer. Im Jahr 2021 galten 12,8 % der Bevölkerung in Mieterhaushalten als überbelastet. Der durchschnittliche Anteil des verfügbaren Haushaltseinkommens, der in dieser Gruppe für Wohnkosten aufgewendet werden musste, lag bei 27,6 %.

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Betriebliche Altersvorsorge keine Garantie für den Erhalt des Lebensstandards

Das (vorbildliche?) Modell der betrieblichen Altersvorsorge in Großbritannien und erste Auswirkungen der rasant gestiegenen Inflationsrate

Das deutsche Alterssicherungssystem (wenn wir von Sondersystemen wie den Pensionen für die Beamten absehen) basiert auf drei – allerdings sehr unterschiedlich großen – Säulen: Auf der umlagefinanzierten und bis auf definierte Ausnahmen obligatorischen gesetzlichen Rentenversicherung, ergänzt für einige um betriebliche Altersvorsorge sowie die partiell staatlich subventionierte private Altersvorsorge (Stichwort Riester-Rente). In den beiden kapitalgedeckten Welten der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge gibt es anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung für die dort Pflichtversicherten keinen Versicherungszwang, es ist eine Frage der individuellen Entscheidung (im Zusammenspiel mit der Landschaft an vorhandenen oder eben nicht vorhandenen Angeboten), ob man sich ergänzend absichert, wobei das in der betrieblichen Altersvorsorge schon teilweise durchlöchert wurde.

 

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Sinkende Lohnquote- steigende Profite

Tarifpolitik und Lohnentwicklung sind keine Rechenübungen

von Ralf Krämer

Datum: 15. August 2022

Die momentanen Preissteigerungen sind auch in den Gewerkschaften ein heiß debattiertes Thema. Fordert man höhere Löhne oder wären vielleicht auch Einmalzahlungen ein geeigneter Weg, die Preisschocks aufzufangen, ohne über die Lohn-Preisspirale die Inflation anzutreiben? Dazu hatte sich auch Heiner Flassbeck zu Wort gemeldet – die NachDenkSeiten hatten auf seine Texte in den Hinweisen des Tages verwiesen.

Ralf Krämer, Gewerkschaftssekretär bei ver.di im Bereich Wirtschaftspolitik, widerspricht Flassbeck in einem Gastartikel für die NachDenkSeiten, mit dem wir die Debatte auch unseren Lesern nahebringen wollen.

In seinem Text „Woran die Demokratie schließlich scheitern wird“ vom 11.08.2022 stellt Heiner Flassbeck zunächst zutreffend fest, dass die gegenwärtigen starken Preissteigerungen auf temporäre Preisschocks durch Lieferprobleme, Knappheiten und Spekulation mit Rohstoffen (v.a. Energie) zurückzuführen sind und nicht auf die Geldpolitik der Zentralbanken mit Niedrigzinsen und Wertpapieraufkäufen. Es ist auch zutreffend, dass die sehr niedrigen Inflationsraten der vergangenen zwei Jahrzehnte mit der schlechten Lohnentwicklung zu tun haben, die den Beschäftigten und den Gewerkschaften durch die Arbeitsmarktlage und neoliberale „Flexibilisierung“ der Arbeitsmärkte (und der damit verbundenen Schwächung der Lohnabhängigen in den Lohnauseinandersetzungen) aufgezwungen wurde.

Allerdings ist schon das zu differenzieren, weil es gilt vor allem für die 2000er Jahre, die durch sinkende Reallöhne (also preisbereinigt) und eine stark fallende Lohnquote (Anteil der Löhne am Volkseinkommen) gekennzeichnet waren. In den 2010er Jahren waren durchgehend Reallohnzuwächse zu verzeichnen, die sogar die gesamtwirtschaftlichen Produktivitätszuwächse überstiegen und zu einem Wiederanstieg der Lohnquote führten. Dabei war die Zunahme der effektiven Löhne in den meisten Jahren sogar höher als die der Tarifabschlüsse (sog. positive Lohndrift). In den 2000er Jahren war die Lohndrift negativ gewesen, es sanken die realen Effektivlöhne, während die reale Tarifentwicklung zumeist noch minimal positiv war (aber dennoch erheblich zu niedrig, unter den Produktivitätssteigerungen). Das war v.a. eine Folge der Ausweitung des Niedriglohnsektors und der abnehmenden Tarifbindung. Wirksame Tarife stabilisieren die Lohnentwicklung und damit auch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung.

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„Armut wird stark verharmlost“

Christoph Butterwegge über Sozialstatistik:

„Armut wird stark verharmlost“

Die offiziellen Zahlen des statistischen Bundesamts seien geschönt, sagt der Armutsforscher Christoph Butterwegge. Von der Politik fordert er höhere Entlastungen für Arme.

taz: Herr Butterwegge, das Statistische Bundesamt hat Zahlen zu Armut in Deutschland 2021 veröffentlicht. Wie schätzen Sie diese ein?

Christoph Butterwegge: Die Zahlen stellen die Armut eher verharmlosend dar. So wird nur die relative Einkommensarmut berücksichtigt und nicht die absolute Armut. Besonders finanzschwache Gruppen sind in der Statistik gar nicht enthalten, denn es geht bloß um Armut im Haushaltskontext. Obdachlose oder Menschen, die in Notunterkünften leben, bleiben zum Beispiel außen vor.

Anhand der vorliegenden Zahlen sollen 13 Millionen Menschen in Deutschland, also 15,8 Prozent der Bevölkerung, im Jahr 2020 armutsgefährdet gewesen sein, auf die sich die Erhebung bezieht, das heißt 200.000 Menschen weniger als vor der Pandemie.

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Ein Riesenskandal in Herne – Gibt es in Herne keine Jugendhilfeplanung, die gesetzlich vorgeschrieben ist ?

Kitas

Herne: 1159 ohne Kita-Platz – Eltern verzweifelt

 

Aktualisiert: 02.08.2022, 12:46

Kathrin Meinke

WAZ Herne

Fast 1160 Kinder haben in Herne zum neuen Kita-Jahr keinen Platz bekommen. Sie hoffen, noch irgendwo einen Platz zu bekommen.

Herne.  Zum Start des neuen Kita-Jahres stehen Hunderte Familien in Herne ohne Betreuungsplatz da. Die Stadt prüft, wo Überbelegungen möglich sind.

Zum Beginn des neuen Kita-Jahres bleiben in Herne Hunderte Kinder ohne einen Betreuungsplatz. Laut Angaben der Stadt konnten Eltern von 1159 Kindern keinen Vertrag in einer Kindertageseinrichtung unterzeichnen. Damit fehlen noch mehr Betreuungsplätze, als aus der geplanten Angebotsstruktur hervorging, die im Ausschuss Kinder-Jugend-Familie im Februar vorgestellt wurde, und wonach zum neuen Kita-Jahr mit einem Minus von 700 Plätzen gerechnet wurde.

„Laut Kita-Navigator sind derzeit 1159 Herner Kinder im System vorgemerkt, für die bis einschließlich 30. September dieses Jahres ein Kita-Platz gewünscht wird, darunter 538 u3-Kinder und 621 ü3-Kinder“, so Stadtsprecher Christoph Hüsken. Sie sind bei der Platz-Vergabe bisher leer ausgegangen.

Herne: Verzweifelte Eltern warten auf Kita-Platz

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