Von Erlangen (5.091 Euro) bis Görlitz (2.507 Euro) mittleres Bruttoentgelt von Vollzeitbeschäftigen: „Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse ?“

 

(BIAJ) Ein nach Arbeitsort (Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit) und Wohnort differenzierter Vergleich der „mittleren sozialversicherungspflichtigen Bruttomonatsentgelte der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe“ (Median) in den 16 Ländern und 400 Kreisen in 2021 (mit gesondertem Großstadtvergleich). Von Erlangen (5.091 Euro) bis Görlitz (2.507 Euro) im Vergleich der Kreise als Arbeitsort (Männer: von 5.742 Euro in Erlangen bis 2.501 Euro in Görlitz – Frauen: von 4.309 Euro in Wolfsburg bis 2.313 Euro im Saale-Orla-Kreis) und von Erlangen (4.579 Euro) bis Görlitz (2.636 Euro) im Vergleich der Kreise als Wohnort der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten. (siehe BIAJ-Tabelle 1, Seite 6 bis 18) Grundlage: Die Entgeltstatistik 2021 der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Das „mittlere sozialversicherungspflichtige Bruttomonatsentgelt der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe“ (Median) in der Bundesrepublik Deutschland (Arbeitsort) stieg 2021 im Vergleich zum Vorjahr 2020 von 3.427 Euro (31.12.2020) um nominal 89 Euro (2,6 Prozent) auf 3.516 Euro (31.12.2021). Der Anstieg lag deutlich über dem geringen nominalen Anstieg von 26 Euro (0,8 Prozent), der für das erste „Corona-Jahr“ 2020 ermittelt wurde. (siehe BIAJ-Tabelle 2, Seite 19, Spalten 1 bis 8).

Die BIAJ-Materialien vom 25. Juli 2022 finden Sie hier: Download_BIAJ20220725 (PDF: vier Text- und 25 Tabellenseiten mit zwei BIAJ-Tabellen*)
* 1 „Median der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe nach Ländern, Großstädten und Kreisen 2021“ – differenziert nach Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit (Arbeitsort) und Wohnort – sortiert nach den mittleren Bruttoarbeitsentgelten am Wohnort absteigend (Seite 5 bis 18)
* 2 „Median der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe nach Ländern, Großstädten und Kreisen 2019 bis 2021“ – differenziert nach Geschlecht (Arbeitsort) und Wohnort – sortiert nach Kreisnummer (Seite 19-29)

Vier Millionen der Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohn

Niedriglohnquoten 2021

Vollzeitbeschäftigte mit Niedriglohn in den Kreisen und kreisfreien Städten

Juli 2022 | Von gut 21,7 Millionen Vollzeitbeschäftigten Ende 2021 mussten sich knapp vier Millionen Personen oder 18 Prozent mit einem Niedriglohn begnügen – im Westen waren es knapp 3,1 Millionen Personen (17,4%), im Osten einschließlich Berlin rd. 0,8 Millionen Personen (20,9%). Auf Basis der regionalen Niedriglohnschwellen waren im Westen gut 3,1 Millionen Personen (17,7%) und im Osten knapp 0,6 Millionen Personen (15,1%) betroffen.

Datengrundlage bildet die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Das im Rahmen der Beschäftigungsstatistik abgebildete sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt umfasst alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung – einschließlich des Kurzarbeitergeldes. Die Auswertungen sind auf solche sozialversicherungspflichtig (Vollzeit-) Beschäftigte eingeschränkt, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen und für die keine gesetzlichen Sonderregelungen gelten (»sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe«).

Als Niedriglohnbeschäftigte gelten Personen, die in ihrer Beschäftigung weniger als zwei Drittel des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten erzielen (Niedriglohnschwelle). Im Folgenden werden Auswertungen unter Bezugnahme auf die bundeseinheitliche Niedriglohnschwelle (Grafik 1) sowie unter Bezugnahme auf die west- bzw. auf die ostdeutsche (einschl. Berlin) Niedriglohnschwelle (Grafik 2) dargestellt.

Auf Basis der bundeseinheitlichen Niedriglohnschwelle (Deutschland 2021: 2.344 EUR/M) konzentrieren sich die hohen Niedriglohnquoten in den Kreisen und Städten der ostdeutschen Bundesländer. Bei Rückgriff auf die regionalen Niedriglohnschwellen – West 2021: 2.417 EUR/M, Ost mit Berlin 2021: 2.004 EUR/M – finden sich die Niedriglohn-Hotspots hingegen in westdeutschen Städten und Kreisen.

BRD-Karte mit Niedriglohnquoten:

http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=Vollzeit-Niedriglohn-Kreise-2021

Die absolute und relative rechnerische Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) (ohne Kosten der Unterkunft und Heizung) und Armutsgefährdungsschwelle ist auch 2021 gewachsen.

(BIAJ) Die absolute und relative rechnerische Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) (ohne Kosten der Unterkunft und Heizung) und Armutsgefährdungsschwelle ist auch 2021 gewachsen. (siehe BIAJ-Abbildung im PDF-Download und unten) In den BIAJ-Materialien vom 29. Juni 2022 ist dargestellt, wie sich die absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf in der „Regelbedarfsstufe 1“ und Armutsgefährdungsschwelle von 2006 bis 2021 entwickelt hat. Ein Fazit: Allein bei einem unveränderten relativen Abstand des Regelbedarfs von der Armutsgefährdungsschwelle auf dem Niveau des Jahres 2006 hätte der Regelbedarf in der „Regelbedarfsstufe 1“ bis 2021 rechnerisch auf 531 Euro statt lediglich auf 446 Euro steigen müssen. Die wachsende absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf und Armutsgefährdungsschwelle fördert die Armut (bzw. amtlich, die Armutsgefährdung).*

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 29. Juni 2022 finden Sie hier: Download_BIAJ20220629 (PDF: eine Seite)
* siehe dazu auch die BIAJ-Materialien „Armutsgefährdungsquoten im Ländervergleich von 2005 bis zu den Erstergebnissen 2021“ vom 21. Juni 2022 (hier)

2022 06 29 luecke zwischen hartz iv regelbedarf und armutsgefaehrdungsschwelle 2006 2021 biaj abbildung


Rente mit 70 gefordert – Initiative Neue SOZIALE Marktwirtschaft

Rente mit 68? … Rente mit 70? … Reicht alles nicht!

Jedenfalls nicht bei diesem gesetzlichen Mindestlohn

Johannes Steffen | Juni 2021

Die Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ist mal wieder ins Zentrum der politischen Aufmerksamkeit gerückt. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft fordert die »Rente mit 68« [1]. Das Institut der deutschen Wirtschaft plädiert in einem Auftragsgutachten für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft sogar für die »Rente mit 70«. [2] Und die FDP verspricht allen (scheinbar gegen den Trend) die »Rente mit 60« – jedenfalls sofern sie dadurch nicht dem Staat zur Last fallen, also keine Berechtigung auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung haben. [3] Ein heilloses Durcheinander? – Keineswegs: Sie alle wollen die Altersgrenze de facto weiter anheben und somit denjenigen die Rente über steigende Abschläge kürzen, die vor dem Erreichen des Ziels aufgeben müssen. – Gleichzeitig sprechen sich all die Genannten gegen eine deutliche Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns aus.

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Arbeitsminister: Bürgergeld soll etwa zehn Prozent höher sein als Hartz IV

hartziv.org » Arbeitsminister: Bürgergeld soll etwa zehn Prozent höher sein als Hartz IV

Arbeitsminister: Bürgergeld soll etwa zehn Prozent höher sein als Hartz IV

Hartz IV Bedürftige dürfen sich nach Angaben von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) beim künftigen Bürgergeld über 40 bis 50 Euro mehr pro Person und Monat freuen. Diese Zahlen verriet Heil im Rahmen eines Exklusiv-Interviews mit der „Westfälischen Allgemeinen Zeitung“. Damit erhält die grobe Zeichnung des Hartz IV Nachfolgers erste kleine Schattierungen und Farbkleckse – mehr aber auch nicht.

Dem Sozialstaat ein neues Gesicht geben

Mit dem Bürgergeld soll Hartz IV überwunden werden und der Sozialstaat ein neues Gesicht erhalten. Das geht aus dem Koalitionsvertrag hervor. Menschen sollen „besser, gezielter und schneller in Arbeit“ gebracht werden, beispielsweise indem Berufsabschlüsse nachgeholt werden. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf zum Bürgergeld will der Arbeitsminister im Sommer dieses Jahres vorlegen.

Regelsatz hält Preisentwicklung nicht stand

Während das Ziel, verstärkt auf (Weiter-)Bildung zu setzen, bereits hinlänglich bekannt ist, gab es zum Regelsatz beim Bürgergeld bislang noch keine Aussagen. Diesbezüglich scheint inzwischen Einsicht der erste Schritt der Besserung zu sein. Hubertus Heil gestand im Interview ein:

„Die bisherige Berechnung des Regelsatzes hält der Preisentwicklung nicht mehr stand.“

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„Einer der Gründe für das sinkende Interesse an der gängigen Parteienpolitik in der Kommune ist der Niedergang der Parteien selbst.“

Zur konkreten Lebenssituation armer Menschen in der Großstadt – sie beteiligen sich nicht an Wahlen, stimmen aber mit den Füßen ab

Während die Wohlhabenden mitgestalten möchten und wählen gehen, koppeln sich die Ärmeren immer mehr ab, sie stellen den übergroßen Teil der Wahlverweigerer. Dementsprechend haben die reichen Menschen deutlich mehr Einfluss auf die Zusammensetzung der Bundes- und Landtage und der Kommunalparlamente genommen, als die armen.

Die Gründe, nicht zur Wahl zu gehen, sind von ihnen schnell benannt. Sie finden keine Partei mehr, die ihnen ein Angebot macht, niemand fragt sie nach ihren Interessen und keiner setzt sich für ihre Belange ein. Sie haben eine fundamentale Enttäuschung gegenüber der Politik erfahren. Das Gefühl am Rand zu stehen mit dem ohnmächtigen Wissen, auf demokratischem Weg in ihrem Umfeld und in der Gesellschaft allgemein nichts mehr verändern zu können, macht sie immer passiver. Sie haben gemerkt, dass sie Produkt einer Politik sind, die ihnen die Lebensgrundlagen systematisch entzogen hat und dies dann ihnen auch noch als Fortschritt verkauft wird. Die gewählten Politiker selbst haben sich damit abgefunden, dass sie nicht mehr mit den sogenannten Abgehängten in den „Problemstadteilen“ als Wähler rechnen und erreichen können, weil die Kommunikation abgebrochen ist.

So entsteht ein Kreislauf, der nur den konservativen und rechten Parteien nützt und die ganze Gesellschaft weiter nach rechts ausrichtet.

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»Fast jeder dritte Lkw-Fahrer ist bereits über 55, in der Pflege liegt der Anteil noch höher. Dabei fehlt diesen Branchen schon jetzt der Nachwuchs.«

Mangelland: Millionen werden fehlen. Die Baby-Boomer und die Arbeitsmärkte der Zukunft

»Die Zahl der älteren Beschäftigten über 55 Jahre ist von 2013 bis 2020 von 4,8 Millionen auf 7,3 Millionen gestiegen. Dies entspricht einem Zuwachs von 2,5 Millionen Beschäftigten oder rund 50 Prozent. Die Zahl der Beschäftigten in den meisten anderen Altersgruppen ist hingegen nur um sechs Prozent und damit deutlich moderater gestiegen. Insgesamt ist die Zahl der Beschäftigten über alle Altersklassen hinweg in Deutschland seit dem Jahr 2013 um 3,9 Millionen Personen gestiegen. Der größte Teil dieses Zuwachses (67,7 Prozent) entfällt auf Beschäftigte, die 55 Jahre und älter sind.«

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Entlastungspaket: Mit geringfügiger Beschäftigung haben jedoch auch Rentner Anspruch auf die 300 Euro.

Entlastungspaket Rentner mit Minijob können Energiepauschale bekommen

Dass die Energiepauschale nur an Erwerbstätige ausgezahlt werden soll, sorgt für massive Kritik. Mit geringfügiger Beschäftigung haben jedoch auch Rentner Anspruch auf die 300 Euro.
03.05.2022, 14.35 Uhr Spiegel online

Die von der Ampelkoalition geplante Energiepauschale können auch Rentner erhalten, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Das bestätigte das Bundesfinanzministerium gegenüber der »Bild«-Zeitung: »Ein Dienst­ver­hält­nis kann auch eine ge­ring­fü­gige Be­schäf­ti­gung sein«, hieß es dem Bericht zufolge. »Vor­aus­set­zung für die steu­er­li­che An­er­ken­nung eines Ar­beits­ver­hält­nis­ses zwi­schen An­ge­hö­ri­gen ist aber in jedem Fall, dass es ernst­haft ver­ein­bart und ent­spre­chend der Ver­ein­ba­rung tat­säch­lich durch­ge­führt wird.«

Angesichts der stark gestiegenen Energiepreise hatten sich die Koalitionsspitzen vor vier Wochen auf ein weiteres Entlastungspaket geeinigt. Dieses sieht unter anderem eine einmalige Pauschale von 300 Euro brutto für jeden einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in den Steuerklassen 1 bis 5 vor. Das Geld wird vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuer-Vorauszahlung gesenkt. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer.
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Weil die Energiepauschale nur an Erwerbstätige ausgezahlt werden soll, dürften die meisten Rentner bei der Entlastung leer ausgehen. Das war bei Sozialverbänden und Ökonomen auf erhebliche Kritik gestoßen.

Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU, sagte »Bild« nun, es reiche aus, »dass zum Bei­spiel ein Rent­ner ein­mal im Jahr 2022 eine Stunde auf sei­nen Enkel auf­passt und dafür von sei­nen Kin­dern 12 Euro Min­dest­lohn im Rah­men eines Mi­ni­jobs oder aus selb­stän­di­ger Tä­tig­keit er­hält. Im An­schluss gibt er diese Ein­künfte in der Steu­er­er­klä­rung an, be­kommt die Ener­gie­preis­pau­schale im Mai 2023 aus­be­zahl­t.«

dab/dpa

SGB-II-Quoten-Vergleich 2007 bis 2021: Bund, NRW, Ruhrgebiet, Land Bremen und bremische Städte

(BIAJ) Im Ruhrgebiet („Metropole Ruhr“) waren 2021 durchschnittlich 15,4 Prozent (617.605) der Menschen im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (4,017 Millionen) auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen (SGB-II-Leistungsberechtigte). In den 15 Kreisen des Ruhrgebiets (11 kreisfreie Städte und 4 Landkreise) reichten die SGB-II-Quoten (0 Jahre bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze) von 8,8 Prozent im Landkreis Wesel bis 24,4 Prozent in der Stadt Gelsenkirchen.

In Nordrhein-Westfalen ohne das Ruhrgebiet waren 2021 durchschnittlich 9,1 Prozent (933.627) der Menschen im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (10,250 Millionen) auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen. (siehe dazu BIAJ-Tabelle 1, Seite 3 und BIAJ-Tabelle 2 Seite 4 bis 6)

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