In keinem anderen Land hängt der Bildungserfolg so stark von der sozialen Herkunft ab wie in Deutschland.

Soziale Spaltung

Bildungsmisere in BRD

Studie des DGB: Ungleichheit im Schulsystem verschärft sich. Chancen für Aufstieg von Arbeiterkindern weiter gesunken
Von Bernd Müller  Junge Welt  3. September 2021

Das deutsche Bildungssystem ist nicht bekannt dafür, allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Chancen zu geben. Ganz im Gegenteil: In kaum einem anderen OECD-Land hängt Bildung so stark vom sozialen Status der Eltern ab wie in Deutschland. Als die PISA-Studie der OECD im Jahr 2001 zu diesem Ergebnis kam, war das Staunen groß. Bis heute hat sich daran nichts geändert, stellt nun eine neue Analyse im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) fest.

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Altenpflege: Es gibt schlichtweg keinen halbwegs relevanten Tarifvertrag in diesem tariffreien Gelände.

Wenn private Pflege-Unternehmen die Altenpflege frei von einem allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag halten wollen und vor Gericht ziehen, dann gibt es auch ein Urteil. In diesem Fall für die Gewerkschaft

Man muss sie erneut in Erinnerung rufen – die schmerzhafte Erfahrung, dass es nichts wird mit einem allgemeinverbindlich erklärten flächendeckenden Tarifvertrag für die Altenpflege. Dabei war über längere Zeit alles vorbereitet worden, um das Problem, dass eine „normale“ Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags aufgrund des Widerstands der Arbeitgeber-Seite in der Altenpflege nicht darstellbar war, mit einem „Umgehungstrick“ lösen zu können. Der angedachten Trick war die Allgemeinverbindlichkeit nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG). Eine Rechtsverordnung auf Basis des Entsendegesetzes wäre in der Tat eine Alternative zum Weg über das Tarifvertragsgesetz. Der Vorteil aus Sicht der Gewerkschaft: Das Arbeitsministerium könnte die Allgemeinverbindlicherklärung auch gegen den Willen der Arbeitgeber durchsetzen.

So hatte man sich das gedacht. Der Rückgriff auf das AEntG wäre mit einigen juristischen Verrenkungen vielleicht möglich (gewesen). Aber spätestens dann stellt sich die im Fall der Altenpflege eben nicht triviale Frage: Welcher Tarifvertrag denn? Es gibt schlichtweg keinen halbwegs relevanten Tarifvertrag in diesem tariffreien Gelände (und zugleich aufgrund des „dritten Weges“: In den kirchlich gebundenen Einrichtungen und Diensten gibt es zwar Arbeitvertragsrichtlinien, aber eben keine klassischen Tarifverträge, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt werden).

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60 Prozent der Anspruchsberechtigten nehmen die „Grundsicherung“ im Alter nicht in Anspruch.

Renten und Altersarmut

Armut hat viele Gesichter und viele Gründe. Es gibt aber wenige grundsätzliche Zusammenhänge, die Armut in einer Gesellschaft begründen. Entscheidend sind vor allem die Regeln, mit denen der gesellschaftliche Reichtum verteilt wird.

Die Verteilungsregeln befinden sich in Tarifverträgen und in Gesetzen. Vor allem die Sozialgesetze beeinflussen die Armutszahlen und die Veränderung der Armut von gesellschaftlichen Gruppierungen. Knapp 60 Prozent der Erwerbslosen, rund 43 Prozent der Alleinerziehenden und mehr als 35 Prozent der Migranten sind besonders von Armut betroffen. Der Anteil der über 65jährigen Menschen, die in Altersarmut leben, scheint da mit 18 Prozent nicht so erheblich. Der erste Blick täuscht jedoch gewaltig. In keiner anderen Bevölkerungsgruppe wächst die Armut auch nur annähernd so schnell wie bei den Alten. Die Rentnerinnen und Rentner trifft es am härtesten.

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Hartz IV: Für Kinder unter 14 soll um um zwei 2 Euro angehoben werden. Das ist der „Kampf“ von SPD/CDU/CSU gegen die Kinderarmut. Schande

Hartz IV:

Paritätischer kritisiert geplante Anpassung der Regelsätze um drei Euro als “lächerlich gering” und warnt vor realen Kaufkraftverlusten

Der Hartz IV Regelsatz soll 2022 um lediglich drei Euro angehoben werden. Das gleicht nicht einmal die Inflation aus, kritisiert der Paritätische scharf.
Die für 2022 angekündigte Hartz IV-Regelsatz-Erhöhung um zwei Euro für Kinder unter 14 und drei Euro für Jugendliche und Erwachsene kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband als “blanken Hohn”, viel zu niedrig und bitter für alle Betroffenen.

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Der größte prozentuale Anstieg im Vorjahresvergleich war mit +14,0 % auf 4,3 Milliarden Euro bei der Hilfe zur Pflege zu verzeichnen.

Sozialhilfeausgaben im Jahr 2020 um 6,5 % gestiegen

Pressemitteilung Nr. 392 vom 19. August 2021

WIESBADEN – Im Jahr 2020 haben die Sozialhilfeträger in Deutschland 14,4 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Ausgaben damit um 6,5 % gegenüber dem Vorjahr. In den Ergebnissen nicht enthalten sind die Ausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, da diese zum 1. Januar 2020 in das SGB IX überführt wurden.

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»Die wachsende Zahl von armen Rentnerinnen und Rentnern sowie von Menschen, die nicht genügend Geld für Pflegedienstleistungen haben, ist allgemein bekannt. Die Bundesregierung lässt diese Menschen dennoch seit vielen Jahren im Regen stehen.«

Niedriglohn und Tariflosigkeit (junge welt, 20.8.2021)

Armut lässt Sozialausgaben steigen

Vorwiegend alte und pflegebedürftige Menschen sind auf Hilfe angewiesen
Auch im Alter nicht vorbei: Immer mehr arme Rentner müssen Anträge auf staatliche Stütze stellen

Die Ausgaben für Sozialhilfe sind im vergangenen Jahr um 6,5 Prozent gestiegen. Die Sozialhilfeträger gaben 14,4 Milliarden Euro netto für Leistungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs aus, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte.

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Studie zeigt: Ärmere Rentnerinnen und Rentner sterben fünf Jahre früher als reichere. Verband warnt vor Verschärfung sozialer Spaltung

Rentensystem

Doppelt benachteiligt

Studie zeigt: Ärmere Rentnerinnen und Rentner sterben fünf Jahre früher als reichere. Verband warnt vor Verschärfung sozialer Spaltung
Von Raphaël Schmeller
Ungerechtes System: Geringverdiener sind im Alter deutlich schlechter gestellt als Menschen mit höheren Einkommen

Deutschland ist eine Klassengesellschaft. Das ist keine von der jungen Welt fabulierte Geschichte, sondern ein immer wieder von Forschungseinrichtungen festgestellter Sachverhalt. Auch eine vom Sozialverband VdK in Auftrag gegebenen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zum ­Thema Rente und Lebenserwartung ab 65, die am Montag veröffentlicht wurde, bestätigt das. Denn die Studienautoren Peter Haan und Maximilian Schaller haben in ihrer Untersuchung eine enorme »Lebenserwartungsdiskrepanz« je nach Beschäftigungsart, Einkommen und beruflicher Belastung feststellen können.

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In sechs Bundesländern und in fast 100 Landkreisen und kreisfreien Städten waren im Jahr 2020 die Kosten für Wohnen und Heizen zu hoch, als dass sie sich von einem Vollzeitjob auf Mindestlohnbasis decken lassen.

Neue Zahlen der Bundesregierung

In vielen Regionen reicht der Mindestlohn nicht zum Leben

Menschen, die Mindestlohn verdienen, können sich oft ihre Wohn- und Heizkosten nicht leisten. Das Problem gibt es vor allem in Westdeutschland und den Städten.

Tagesspiegel, 13.8.2021

Das Englische hat einen eingängigen Begriff dafür: „working poor“. So werden Menschen bezeichnet, die trotz Arbeit arm sind. Das Problem gibt es auch in Deutschland. In vielen Landesteilen reicht der gesetzliche Mindestlohn nicht zum Leben.

 

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»Die Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung belief sich im gesamten Jahr 2020 in Deutschland auf 474 Millionen Euro.«

Die „Wohnkostenlücke“ im Hartz IV-System

Seit Jahren wird hier immer wieder über das Wohnkostenproblem im Grundsicherungssystem berichtet – vgl. nur als ein Beispiel den Beitrag Und wieder einmal grüßt täglich das Murmeltier: Hartz IV und die Wohnungsfrage vom 20. Dezember 2015. Dort wurde darauf hingewiesen, dass es neben dem „Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts“ nach § 20 SGB II als zweite Säule die Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung gibt. Wobei man immer genau lesen muss, denn im hier relevanten § 22 SGB II heißt es im ersten Satz: »Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.« In dem Beitrag aus dem Jahr 2015 wurde genau an dieser Stelle angemerkt: »Und da fängt der Ärger an, denn es handelt sich bei der Formulierung „angemessen“ um einen der im Sozialrecht weit verbreiteten unbestimmten Rechtsbegriffe, deren Auslegung und Infragestellung Lohn und Brot für einen ganzen Zweig der Juristerei sicherzustellen vermag.«

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Im Jahr 2019 lebten knapp 14 Prozent der Bevölkerung (rund 11,4 Millionen Personen) in Haushalten, die von hohen Wohnkosten finanziell überlastet waren.

Fast 1,1 Millionen Haushalten in Deutschland bleibt einer Studie zufolge nach Abzug der Miete weniger als das Existenzminimum zum Leben. Damit seien fast 13 Prozent der Mieterhaushalte in deutschen Großstädten in einer prekären wirtschaftlichen Lage, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten, von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung geförderten Untersuchung der Humboldt-Universität zu Berlin. Insgesamt leben in den betroffenen Haushalten rund 2,1 Millionen Menschen.

Besonders stark betroffen sind der Studie zufolge Haushalte von Alleinerziehenden. In dieser Gruppe bleibe einem guten Viertel nur ein Resteinkommen unterhalb des Existenzminimums. »Die Wohnverhältnisse sind nicht nur Ausdruck, sondern selbst Faktor der sozialen Ungleichheit in unseren Städten. Die ohnehin schon bestehende Einkommenspolarisierung wird durch die Mietzahlung verstärkt«, urteilten die Forscher. Mieterhaushalte der höchsten Einkommensklasse hätten vor Abzug von Warmmiete und Nebenkosten im Mittel 4,4mal soviel monatliches Nettoeinkommen wie die Haushalte der niedrigsten Klasse. Nach Zahlung der Bruttowarmmiete steige der Faktor auf das 6,7fache. Denn ärmere Haushalte müssten einen weit überdurchschnittlichen Anteil ihres Einkommens fürs Wohnen aufwenden, obwohl sie auf deutlich weniger Wohnraum in schlechter ausgestatteten Wohnungen lebten. »Wohnen kann arm machen«, resümierten die Forscher.

Der Sozialverband VdK kritisierte: »Wer verwitwet ist, fällt oft in die Armut.« Alleinlebende ältere Frauen seien von den steigenden Mieten finanziell überfordert. Sie könnten aber auch nicht in eine andere Wohnung umziehen, weil es eben keinen bezahlbaren Wohnraum gebe. »Aus Scham beantragen sie keine Grundsicherung, die Armutsspirale dreht sich weiter. Wir reden hier von alten Menschen, die wegen der hohen Wohnkosten am Essen und an Medikamenten sparen müssen.«

Auch das Statistische Bundesamt hatte die Belastung der Haushalte mit den Wohnkosten analysiert. Demnach lebten im Jahr 2019 knapp 14 Prozent der Bevölkerung (rund 11,4 Millionen Personen) in Haushalten, die von hohen Wohnkosten finanziell überlastet waren. Eine Überbelastung bei Wohnkosten sieht die Behörde, wenn ein Haushalt mehr als 40 Prozent des verfügbaren Einkommens für das Wohnen ausgibt. (dpa/jW)

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