EU-Bürgerinnen und -Bürger zu 26,8 % atypisch beschäftigt

Weiterhin hoher Anteil von Ausländerinnen und Ausländern atypisch beschäftigt

Pressemitteilung Nr. 338 vom 3. September 2020

WIESBADEN – Mehr als ein Drittel (34,4 %) der erwerbstätigen Ausländerinnen und Ausländer aus einem Staat außerhalb der EU arbeitete 2019 in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis, das heißt entweder befristet, weniger als 20 Wochenstunden, geringfügig beschäftigt oder in Zeitarbeit. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren  demgegenüber nur 17,9 % der Kernerwerbstätigen mit deutscher Staatsangehörigkeit atypisch beschäftigt. Das waren 1,1 Millionen weniger als noch 2011. Bei Personen ohne eine EU-Staatsangehörigkeit konnte hingegen kein Rückgang festgestellt werden: Unter ihnen stieg die Zahl atypisch Beschäftigter im selben Zeitraum sogar um 240 000.

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Ein albtraumhaftes Dilemma in Zeiten von Corona: Menschen in Pflegeheimen

Ein albtraumhaftes Dilemma in Zeiten von Corona: Menschen in Pflegeheimen

Wir werden uns alle an den März und April dieses Jahres erinnern, an die Bilder aus Bergamo und aus Spanien, die sicher ganz wesentlich mit dazu beigetragen haben, dass „damals“ so gut wie alle Menschen das Abwürgen weiter Teil des ökonomischen und sozialen Lebens akzeptiert haben, dass die Verhaltensauflagen angenommen und befolgt wurden. Und auch wenn man bekanntlich hinterher immer schlauer ist – „damals“ war die Angst vor einem Kollaps des Gesundheitssystems, hierbei vor allem der im Fokus stehenden Intensivstationen in den Krankenhäusern, real und beherrschend. Und neben den steigenden Fallzahlen insgesamt wurde auch über zahlreiche an oder mit Corona gestorbenen Menschen berichtet, wobei es oftmals um ältere Menschen ging.

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„Es ist in einem reichen Land wie Deutschland ein Skandal, dass die viel zu niedrigen Regelsätze noch nicht einmal ausreichen, um sich gesund und ausgewogen zu ernähren.“(Anja Piel, DGB)

DGB fordert deutliche Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze

Bundesregierung hatte Regelsatz vor zwei Wochen um sieben Euro für alleinstehende Erwachsene ab Januar 2021 angehoben

Berlin. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert eine deutliche Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze. »Es ist in einem reichen Land wie Deutschland ein Skandal, dass die viel zu niedrigen Regelsätze noch nicht einmal ausreichen, um sich gesund und ausgewogen zu ernähren«, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch). Die vor zwei Wochen von der Regierung beschlossene monatliche Erhöhung des Regelsatzes um sieben Euro für alleinstehende Erwachsene ab Januar 2021 müsse daher »deutlich angehoben werden«.

Hartz-IV bedeute für den Alltag der Betroffenen »extremer Mangel, Entbehrung und Ausgrenzung«, kritisierte Piel. Zudem sei es »menschenunwürdig«, dass die Leistung auch in der Corona-Krise durch Sanktionen gekürzt worden seien.

Piel verwies auf eine aktuelle Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. Der am Dienstag veröffentlichten Studie zufolge bieten die derzeitigen Regelsätze keinen Schutz vor Armut. Zudem gebe es keine finanziellen Spielraum für eine ausgewogene gesunde Ernährung sowie für ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe. Der Paritätische hatte ebenfalls eine sofortige Erhöhung der Regelsätze in Hartz-IV und Altergrundsicherung um 100 Euro pro Kopf und Monat gefordert, bis die Beiträge Anfang kommenden Jahres neu festgesetzt werden. dpa/nd

Sozialgericht Köln erkennt Bedarf an digitalen Endgeräten in Höhe von 450 € für Laptop und Drucker zur notwendigen Teilhabe am Schulunterricht an.

Thomé Newsletter 30/2020 vom 01.09.2020

Sozialgericht Köln erkennt Bedarf an digitalen Endgeräten in Höhe von 450 € für Laptop und Drucker zur notwendigen Teilhabe am Schulunterricht an.

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Das SG Köln hat mit Urteil vom 11. August 2020 – S 15 AS 456/19 einen Bedarf für einen Laptop und Drucker im Rahmen des § 21 Abs. 6 SGB II auf Zuschussbasis anerkannt. Somit bewilligt die dritte Kammer des SG Köln nunmehr digitale Endgeräte.

Das SG erklärt dazu, dass nach § 21 Abs. 6 SGB II, in Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG, ein Anspruch auf Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums für unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige Bedarfe besteht, insofern sie nicht schon vom Regelbedarf abgedeckt sind. Dazu gehören digitale Endgeräte in Vorbereitung und Nachbereitung des Unterrichts oder für diesen selbst. Diese digitalen Endgeräte seien nicht im Regelbedarf berücksichtigt. In der Referenzgruppe der Jugendlichen vom 15.- 18. Lebensjahr sieht die Abtteilung 10 für Bildung in § 6 Abs. 1 Nr. 3 RBEG lediglich 0,22 EUR monatlich (jährlich 2,64 EUR) vor. Dieser geringe Bedarf rechtfertigt sich über die gesondert zu erbringenden BuT Leistungen. Digitale Endgeräte sind aber nicht im BuT enthalten. Das SG Köln nimmt Bezug auf die Schulbuchurteile des BSG vom 08.05.2019 und erklärt, dass der atypische Umfang eines grundsätzlich einer Bedarfsposition zuzurechnenden Bedarfes, der nicht vom Regelbedarf umfasst ist, einen Anspruch auf den Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II entfalte. Weiterhin entwickelt das SG Köln, dass es sich um einen grundsicherungsrelevanten Bedarf für Bildung- und Teilhabe handele und die Anschaffung eines Laptops und Druckers, unabhängig von dem hier noch maßgeblichen Präsenzschulbetrieb, erforderlich sei. Denn selbst wenn die schulische Bildung in dieser klassischen analogen Form stattfindet, verlangten die Herausforderungen des digitalen Wandels nach einer spezifischen digitalen Bildung. Diese beinhalte sowohl die Vermittlung digitaler Kompetenz, als auch das Lernen mit digitalen Medien. Digitale Bildung vermittle dabei Schlüsselkompetenz für das selbstbestimmte Handeln in der digital geprägten Welt, schaffe die Vorrausetzungen für gesellschaftliche Teilhabe und bereite die Qualifikationsanforderung der digitalen Arbeitswelt vor.

Mit dem Urteil des SG Köln wurde eine mutige Position gegen die häufig vorherrschende   Ausgrenzung von Grundsicherungsleistungen beziehenden Kindern vorgenommen und deutlich gemacht, dass das menschenwürdiges Existenzminimum auch digitale Teilhabe, auch unabhängig von der Corona-Situation, beinhaltet.

Das Urteil des SG Köln gibt es hier zum Download: https://t1p.de/slxx

„Hartz IV schützt nicht vor Armut, sondern manifestiert sie. Millionen Menschen sind von der gesellschaftlichen Wohlstandsentwicklung abgekoppelt, ausgegrenzt und werden immer weiter abgehängt.“ (Ulrich Schneider)

Arm, abgehängt, ausgegrenzt: Studie des Paritätischen belegt akute Mangellagen eines Lebens mit Hartz IV

Pressemeldung vom 01.09.2020

Die derzeit gewährten Leistungen in Hartz IV schützen nicht vor Armut, so das Ergebnis einer aktuellen Studie der Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbands. Im Ergebnis fehlt es den Betroffenen insbesondere an Geld für eine ausgewogene, gesunde Ernährung und auch ein Mindestmaß an sozialer, politischer und kultureller Teilhabe ist entgegen der verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht gewährleistet, so die Befunde. Der Paritätische kritisiert scharf, dass die Bundesregierung bisher keinerlei Bereitschaft erkennen lässt, die finanzielle und soziale Lage von Hartz IV-Beziehenden zu verbessern. Gerade in der aktuellen Krisensituation bedeute der Alltag mit Hartz IV existenzielle Not. Neben einer grundsätzlich endlich bedarfsgerechten Anhebung der Regelsätze seien daher sofortige finanzielle Hilfsmaßnahmen erforderlich, fordert der Verband.

„Hartz IV schützt nicht vor Armut, sondern manifestiert sie. Millionen Menschen sind von der gesellschaftlichen Wohlstandsentwicklung abgekoppelt, ausgegrenzt und werden immer weiter abgehängt“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

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„Bis zu 197 Euro müssen Haushalte im kommenden Jahr an anderer Stelle einsparen, um ihre Stromkosten zu begleichen. Das ist so viel wie nie zuvor.«

Von Jahr zu Jahr wird der Fehlbetrag größer: Hartz IV und die Stromkosten

Wenn über Hartz IV diskutiert wird, dann gibt es oftmals eine Verengung auf den Regelsatz, der im laufenden Jahr für einen Alleinstehenden bei 432 Euro im Monat liegt. Aber man muss schon genau sein, den neben dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt nach § 20 SGB II kennt die Grundsicherung auch noch die „Bedarfe der Unterkunft und Heizung“ nach § 22 SGB II: »Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.« Das Schlüsselwort bei dieser Vorschrift ist der Terminus „angemessene Kosten“ – denn Kosten, die über der lokal festgelegten Angemessenheit liegen, müssen von den Hartz IV-Empfängern aus dem Regelsatz für den Lebensunterhalt finanziert, also abgezweigt werden. In den zurückliegenden Jahren waren das jährlich mehr als 600 Mio. Euro.
Im Durchschnitt werden 397 Euro für die Kosten der Unterkunft und Heizung zu den 432 Euro gezahlt und außerdem als dritter Posten sei noch auf die Krankenversicherungsbeiträge hingewiesen, die ebenfalls zum Leistungspaket gehören.

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Daten zum Herner Arbeitsmarkt: 16,8 % der Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohn – seit 2008 8% weniger Vollzeitstellen

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten DIE LINKE zum Thema „Niedriglöhne in der Bundesrepublik Deutschland“ beinhaltet auch wichtige Zahlen für  Herne:

Entwicklung der Anzahl der Zweit- und Mehrfachjobber in der geringfügigen Beschäftigung

31.12.2003     1.482

31.12.2009     2.326

31.12.2019     2.999

D.h. von 2003 bis 2019 stieg die Anzahl der Nebenjobber in Herne um 102,4 Prozent !

In den Jahren von 2009 bis 2019 stieg die Anzahl der Nebenjobber in Herne um 28,9 Prozent !

Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten

Die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten verringerte sich vom 31.12.1999 bis zum 31.12.2019 von 31.397 auf 29.882 Vollzeitbeschäftigte. Das bedeutet bei dieser langfristigen Betrachtung eine Verringung um 4,8 Prozent, trotz der guten langanhaltenen Konjunktur nach 2008. Per 31.12.2008 verzeichnete Herne mit 32.480 Vollzeitbeschäftigten das Jahr mit den meisten Vollzeitbeschäftigten.

Bezogen auf dieses Datum verlor Herne bis zum Jahresende 2019 rund 2.600 Vollzeitbeschäftigte oder rund 8 Prozent, wie gesagt, trotz der guten langanhaltenden Konjunktur nach der Finanzkrise.

Entwicklung der Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohnbereich

Zum 31.12.2019 arbeiteten in Herne 16,8 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohnbereich (weniger als 2.267 Euro Brutto) oder 4.765 Vollzeitbeschäftigte. Zum 31.12.1999 zählte die Stadt 4.062 Vollzeitbeschäftigte oder 13,8 Prozent aller Vollbeschäftigten (weniger als 1.551 Euro Brutto). Das entspricht einer Zunahme in den vergangenen 20 Jahren um 17,3 Prozent.

 

Ein „Bündnis gegen Kinderarmut in Mülheim“ soll gegründet werden – das fordern jetzt SPD, CDU und Grüne gemeinsam.

Soziales

Annette Lehmann

Mülheim.  Ein „Bündnis gegen Kinderarmut in Mülheim“ soll gegründet werden – das fordern jetzt SPD, CDU und Grüne gemeinsam. Noch eine Arbeitsgruppe?

Kinderarmut ist ein Thema, das der Stadt Mülheim regelmäßig negative Schlagzeilen beschert. Und das seit Jahren. Jetzt wollen die drei großen Fraktionen SPD, CDU und Grüne ein „Bündnis gegen Kinderarmut in Mülheim an der Ruhr“ gründen. Der Antrag ist formuliert, der Rat soll am 3. September darüber entscheiden.

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