Mit der Neuberechnung des Regelsatzes in HartzIV und Altersgrundsicherung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales setzt sich DER SPIEGEL heute auseinander. Hier am Beispiel der Jugendlichen. Es bleibt eine eines Sozialstaates unwürdige, zynische Kleinrechnerei. Menschen werden in die Armut gedrückt. (Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer Paritätischer Wohlfahrtsverband)
Regelbedarfe für das Jahr 2021
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Das BMAS hat das Regelbedarfsermittlungsgesetz für das Jahr 2021 als Entwurf vorgelegt, demnach sollen die Regelbedarfe wie folgt festgesetzt werden:
Regelbedarfsstufe 1 / Alleinstehende von 432 € auf 439 € / + 7 €
Regelbedarfsstufe 2 / Partner innerhalb BG von 389 € auf 395 € / + 6 €
Regelbedarfsstufe 3 / U 25 im Haushalt der Eltern von 345 € auf 361 € / + 6 €
Regelbedarfsstufe 4 / Jugendliche von 15 bis 17 J. von 328 € auf 367 € / + 39 €
Regelbedarfsstufe 5 / Kinder von 6-14 Jahren 308 € / keine Änderung
Regelbedarfsstufe 6 / Kinder von 0 bis unter 6 Jahren von 250 € auf 279 € / + 29 €
Infos dazu hier: https://t1p.de/pnhq
Kurze Position dazu: die Regelbedarfe sind in jeder Form unzureichend und nicht bedarfsdeckend, alleine für das Jahr 2021 steht eine Stromkostensteigerung in Höhe von 10 – 15 % an. Das BVerfG sagt: liegen solche Preissteigerungen vor, hat der Gesetzgeber auch kurzfristig Anpassungen vorzunehmen. Für Alleinstehende haben die Regelleistungen mind. 600 € zu betragen, für die anderen Personengruppen modifiziert angepasst.