Herner Sozialforum

Das Erlaubnis-Amt hat vor Gericht verloren: Hartz IV-Bezieher können auch ohne vorherige Genehmigung in eine andere Wohnung ziehen

Das Erlaubnis-Amt hat vor Gericht verloren: Hartz IV-Bezieher können auch ohne vorherige Genehmigung in eine andere Wohnung ziehen

Neben den Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts, also der Regelbedarf nach § 20 SGB II, werden auch die Kosten der Unterkunft und Heizung im Hartz IV-System übernommen – dazu gehört die Miete sowie Nebenkosten inklusive der Heizkosten. Strom müssen Betroffene hingegen aus dem Hartz IV-Regelsatz selbst zahlen.
Dass die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter übernommen werden, gilt nur dem Grunde nach. Denn der § 22 Absatz 1 S. 1 SGB II ist nur auf den ersten Blick eindeutig, um möglicherweise überhöhten Mieten, die dann mit Steuergeldern bezahlt werden müssen, einen Riegel vorzuschieben: »Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.« Wobei ein einziges Wort eine Unmenge an Folgefragen und auch an Streitereien auslöst: „angemessen“. Das ist einer dieser unbestimmten Rechtsbegriffe, die dann mit Leben gefüllt werden müssen – und die Infragestellung der seitens des Staates und seiner Organe getroffenen Festlegungen, was noch angemessen ist oder eben nicht mehr, ist eine der sprudelnden Quellen zahlreicher Widersprüche und auch Klagen vor den Sozialgerichten.

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Regelsätze endlich existenzsichernd ausgestalten – Kindergrundsicherung einführen!

 

Pressemitteilung

Mehr als ein Minimum: Regelsätze endlich existenzsichernd ausgestalten – Kindergrundsicherung einführen!

 

Berlin, 23.06.2020 – Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Positionspapiers der Grünen-Bundestagsfraktion „Grüne Garantiesicherung statt Hartz IV“ begrüßt das Zukunftsforum Familie e.V. den Vorstoß und fordert eine schnelle Umsetzung.

Schon lange bemängelt das ZFF die Methode zur Berechnung der Hartz IV Regelsätze, da u. a. einzelne Ausgabenpositionen willkürlich herausgestrichen und verdeckt arme Haushalte in die Berechnungen einbezogen werden. Die Bundestagsfraktion der Grünen hat diese Kritik nun aufgegriffen und ein methodisch konsistentes Modell vorgelegt, auf dessen Basis Regelsätze besser und nachvollziehbarer als bisher berechnet werden. Damit wird auch die Höhe der Grünen Kindergrundsicherung festgelegt.

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Bündnis90-Die Grünen, Bundestagsfraktion: Regelsätze, die wirklich existenzsichernd sind und Teilhabe ermöglichen !

Grundsicherung Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis90-Die Grünen

Grüne Garantiesicherung statt Hartz IV

Die Grundsicherung muss allen Menschen Teilhabe ermöglichen.

23.06.2020

  • Seit langem stehen die Hartz IV-Regelsätze in der Kritik. Vor allem die Methode zur Berechnung der Regelsatzhöhe hat zahlreiche Mängel, da die Bundesregierung etwa willkürlich einzelne Ausgabenpositionen herausstreicht und verdeckt arme Haushalte in die Berechnungen einbezieht.
  • Wir Grüne im Bundestag haben als erste Fraktion ein methodisch konsistentes Modell erarbeitet, auf dessen Basis Regelsätze berechnet werden, die tatsächlich existenzsichernd sind und Teilhabe für alle garantieren.
  • Für die Zeit der aktuellen Krise fordern wir einen Aufschlag auf die Regelsätze. Mittelfristig müssen die Regelsätze deutlich steigen.

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Armutsfeste Erhöhung der Zuwendung und Verzicht auf Sanktionen

Grünen-Modell zur Berechnung der Regelsätze: Paritätischer lobt Grünes Konzept als wichtigen Schritt zur Überwindung von Hartz IV

Pressemeldung 23.06.2020

Als einen guten und wichtigen Schritt nach vorn bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband das heute von der Bundestagsfraktion der Grünen vorgestellte Modell für eine Neuberechnung der Regelsätze in Hartz IV und Altersgrundsicherung. Mit der Forderung nach einer armutsfesten Erhöhung der Zuwendung und dem gänzlichen Verzicht auf Sanktionen sei der Weg zur Überwindung von Hartz IV hin zu einer echten Grundsicherung beschritten.

„Die Grünen sind sichtlich dabei, die Menschen und ihre Bedürfnisse wieder in den Mittelpunkt der Diskussion zu rücken“, lobt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. Mit der deutlichen Erhöhung der Regelsätze und der Sanktionsfreiheit würden langjährige Forderungen des Paritätischen aufgegriffen. Schneider: “Wir freuen uns, dass die Diskussion um die menschenunwürdigen Regelsätze neuen Aufwind bekommt. Denn gerade in Corona-Zeiten hat sich die prekäre Lage bei vielen Armen noch einmal verschärft.“

Als besonders positiv hebt der Verband Die „Überwindung“ des Hartz IV-Sanktionssystems im Konzept der Grünen hervor: „Hier wurde erkannt, dass der immense Druck, der auf die Ärmsten ausgeübt wurde, nichts gebracht hat Deswegen ist es mehr als überfällig, die überlebenswichtigen Regelsätze ohne Zwang auszuzahlen.“ Hier gingen Bündnis 90/Die Grünen in Richtung eines Grundeinkommens, was nur zu begrüßen sei.

Insgesamt sei das vorgelegte Konzept viel stärker an der Lebensrealität der Menschen als die amtliche Berechnungsweise, weil es die Grundlagen für die Regelsatzberechnung auf eine deutlich breitere Basis stelle. Schneider „Es wird nicht nur vom existentiell Nötigsten ausgegangen, wie es die Bundesregierung tut, sondern es wird auch berücksichtigt, dass auch mal ein Eis oder ein Schwimmbadbesuch mit den Kindern zu einem vollwertigen Leben dazugehört und nicht nur, halbwegs satt werden.“ Auch Kinder sollen nach Vorstellung der Grünen deutlich mehr Geld erhalten können.

„Wir sagen seit Monaten: 100 Euro mehr sofort für die Ärmsten! Die Lebenshaltungskosten steigen, gerade in der Corona-Zeit,“ so Schneider. Er freue sich, dass auch die Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckhardt dies gegenüber der Presse aufgegriffen hat. „Die Grünen haben die Zeichen der Zeit und die Notwendigkeit, in dieser Krise gerade etwas für die Ärmsten zu tun, erkannt.“

Hartz-IV-Bezieher dürfen Wohnung ohne Erlaubnis wechseln

Jobcenter muss höhere Miete zahlen

Prozess wegen monatlicher Mehrkosten von 30,14 Euro

Endgültig entschieden:

Hartz-IV-Bezieher dürfen Wohnung ohne Erlaubnis wechseln

Empfänger von staatlichen Hartz-IV-Leistungen haben zahlreiche Auflagen einzuhalten. Doch vor dem Wechsel ihrer Wohnung müssen sie keine Genehmigung des Jobcenters einholen.

Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Bei dem verhandelten Fall hatte sich das Jobcenter geweigert, nach dem Umzug einer 1997 geborenen Leistungsbezieherin die kompletten Mietkosten der neuen Unterkunft zu übernehmen. Die Begründung der Behörde: Der Umzug sei nicht ausdrücklich genehmigt worden. Das Jobcenter zahlte infolge seiner Ablehnung weiterhin nur die alte Miete.

Hartz-IV-Empfängerin zieht gegen Jobcenter vor Gericht

Die neue Wohnung war etwas größer als die alte und kostete monatlich 349,14 Euro. Die Miete für die vorherige Wohnung hatte bei 319,00 Euro gelegen. Das Jobcenter weigerte sich also, die monatlichen Mehrkosten von 30,14 Euro für die neue Bleibe zu übernehmen.

Fazit: In der Corona-Krise werden die Trennlinien zwischen Armen und Bessergestellten in unserer Gesellschaft deutlich sichtbar.

Armut: „Kein Politiker kann sagen, er habe von nichts gewusst“

Obdachlose, Hartz-IV-Empfänger, Geflüchtete: Die Corona-Krise hat auch diese Menschen vor besondere Herausforderungen gestellt. Der Mainzer Mediziner Gerhard Trabert, der seit vielen Jahren durch seine Arbeit den Armen vor Ort hilft und sie medizinisch betreut, zeigt im NachDenkSeiten-Interview auf, wie es den Armen in der Pandemie ergeht. Trabert kommt zu dem Fazit, dass auch in der Corona-Krise die Trennlinien zwischen Armen und Bessergestellten in unserer Gesellschaft deutlich sichtbar werden. Der Professor für Sozialmedizin kritisiert im Interview auch die Politik: „Gegenüber den Armen verhält Politik sich oft mit großer Distanz. Politiker kümmern sich mehr um die Lobbyisten dieser kapitalistischen Demokratie.“ Von Marcus Klöckne

Herr Trabert, Sie sind Arzt, setzen sich schon seit langem aktiv für die Armen, die Benachteiligten in unserer Gesellschaft ein. Wie erleben Sie die Auswirkungen der Pandemie auf die Armen?

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Gewerkschaft fordert sofortiges Verbot von Werkverträgen !

Fleischindustrie: Gewerkschaft fordert sofortiges Verbot von Werkverträgen

Ab 2021 sollen Werkverträge in der Fleischindustrie verboten werden. Der NGG geht das angesichts des erneuten Corona-Ausbruchs in einem Schlachthof zu langsam.
Fleischindustrie: Arbeiter in einem Schlachthof in Mannheim (Archiv)
Arbeiter in einem Schlachthof in Mannheim (Archiv) © Ralph Orlowski/​Getty Images

Nach dem Ausbruch des Coronavirus in einem Tönnies-Schlachthof im Kreis Gütersloh in Nordrhein-Westfalen fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ein umgehendes Verbot von Werkverträgen für Beschäftigte. Er erwarte von der Politik, „dass diesem kranken System nun endlich ein Ende gemacht wird und der Beschluss der Bundesregierung mit dem Verbot von Werkverträgen ohne Abstriche im Gesetzgebungsverfahren umgesetzt wird“, sagte der stellvertretende NGG-Bundesvorsitzende, Freddy Adjan, der Funke Mediengruppe. Die Fleischwarenindustrie sieht die Umsetzung des von der Bundesregierung angekündigten Verbots von Werkverträgen dagegen skeptisch.

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„Zwei-Klassen-System“ in der Grundsicherung: Es gilt befristet: Ein vereinfachtes Antragsverfahren und die Anlagen für selbständig Tätige sind deutlich vereinfacht worden.

Der „vereinfachte Zugang“ zur Grundsicherung nach SGB II wird verlängert – (vorerst) bis zum 30. September 2020

»Der Zugang zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Hilfe zum Lebensunterhalt und zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie zur existenzsichernden Leistung nach dem Bundesversorgungsgesetz wurde bereits mit dem Sozialschutz-Paket I erleichtert. Ursprünglich waren diese Regelungen bis 30. Juni 2020 begrenzt. Doch die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sind weiterhin erheblich. Deshalb hat das Bundeskabinett heute die entsprechenden Regelungen bis zum 30. September 2020 verlängert«, so das zuständige Bundesarbeitsministerium in einer Pressemitteilung vom 17. Juni 2020 unter der Überschrift Kabinett verlängert vereinfachten Zugang zur Grundsicherung.

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Corona-Prämie Altenpflege: Das Verfahren für diese Beschäftigten muss über diese Arbeitgeber abgewickelt werden und nicht über die Pflegeeinrichtungen.

Umsetzung der Corona-Prämie für Beschäftigte in der Altenpflege

 

In § 150a SGB XI wird geregelt, dass Beschäftigte in der Altenpflege im Jahr 2020 eine einmalige Corona-Prämie in Höhe von bis zu 1000 Euro erhalten. Bundesländer und Arbeitgeber in der Pflege können den Bonus ergänzend bis zur Höhe der steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Summe von 1500 Euro aufstocken. Fast alle Bundesländer haben zwischenzeitlich signalisiert oder festgelegt, dass eine entsprechende Aufstockung durch das jeweilige Land erfolgt. Der GKV-SV hat nun die Festlegungen nach § 150a Abs. 7 SGB XI über die Finanzierung von Sonderleistungen während der Coronavirus SARS-CoV 2-Pandemie für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen (Prämien-Festlegungen) Teil 1 und Teil 2 veröffentlicht.

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