Düstere Prognose: Rund die Hälfte von den aktuell 22 Millionen Vollzeitbeschäftigten erwartet eine Rente von unter 1.500 Euro!

Zur konkreten Lebenssituation armer alter Menschen – Düstere Prognose: Rund die Hälfte von den aktuell 22 Millionen Vollzeitbeschäftigten erwartet eine Rente von unter 1.500 Euro

Die Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine schriftliche Anfrage der Linksfraktion schlug Anfang September 2023 bei den 22 Millionen Vollzeitbeschäftigten in Deutschland wie ein Blitz ein. Die Hälfte von ihnen erwartet eine Rente von weniger als 1.500 Euro monatlich, wenn sie auf dem derzeitigen Lohnniveau bleiben.

Im vergangenen Jahr war noch ein Bruttomonatslohn in Höhe von 3.371 Euro bei einer Vollzeitbeschäftigung erforderlich, um auf eine Rente in Höhe von 1.500 Euro zu kommen. Zum 1. Juli dieses Jahres lag die Schwelle bereits bei 3.602 Euro brutto im Monat, was einem Stundenlohn von 20,78 Euro entspricht. Für eine künftige monatliche Rente in Höhe von 1.200 Euro ist derzeit rechnerisch ein Stundenlohn von 16,62 Euro bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden über 45 Jahre nötig, für eine Rente in Höhe von 1.300 Euro ein Stundenlohn von 18,01 Euro.

Konkret heißt das, selbst wenn der Mindestlohn zum 1. Januar 2024 von 12,00 auf 12,41 Euro ansteigt, sind die lohnabhängigen Menschen noch weit entfernt von den 16,62 Euro, die nötig sind, um eine Rente von lediglich 1.200 Euro zu erreichen.

Knapp die Hälfte der 22 Millionen aktuell vollzeitbeschäftigten Menschen kann sich schon mal mit dem Gedanken vertraut machen, sich in die Menge der derzeit drei Millionen von Altersarmut betroffenen Personen ab 65 Jahren einzureihen. Dabei ist die konkrete Lebenssituation der aktuell über drei Millionen alter und armer Menschen schon schlimm genug.

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Zum Jahresanfang 2023 trat die Wohngeldreform in Kraft: In einigen Ruhrgebietsstädten sind jeweils über 10.000 Wohngeldanträge noch nicht bewilligt!

Zum Jahresanfang 2023 trat die Wohngeldreform in Kraft: In einigen Ruhrgebietsstädten sind jeweils über 10.000 Wohngeldanträge noch nicht bewilligt

Zum Jahresanfang 2023 trat mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz eine umfangreiche Wohngeldreform in Kraft, das Wohngeld wird um durchschnittlich 190 Euro erhöht und steigt auf etwa 370 Euro pro Monat. Die Anzahl der Menschen die einen Anspruch auf Wohngeld haben, verdreifacht sich von rund 600.000 auf 2,1 Millionen in Deutschland.

Die Bundesregierung argumentiert für die Erhöhung wie schon früher mit den deutlich gestiegenen Wohnkosten und Verbraucherpreisen. Die Leistungsfähigkeit des Wohngelds nehme dadurch mit der Zeit immer mehr ab. Zusätzlich würden bereits Erhöhungen der Einkommen, die ja nur die Entwicklung der Verbraucherpreise ausgleichen, zu einer Reduktion oder zum Verlust des Wohngeldanspruchs führen, mit der Folge, dass die Zahl der Wohngeldempfänger und die Reichweite des Wohngelds sinken.

Mit dieser Argumentation setzt man weiter auf die Subjektförderung, bei der das Wohngeld durch die Mieter an die Vermieter weitergeleitet wird und damit die erhöhten Mietpreise legitimiert bzw. subventioniert werden. Die Objektförderung wird komplett ausgeblendet, was konkret heißt, auf den Bau von Sozialwohnungen wird bewußt verzichtet.

Das Wohngeld ist dabei sogar Teil des Problems.

Die personell ausgedünnte Verwaltung in den Kommunen kann die Antragsflut jedoch nicht bewältigen. In einigen Ruhrgebietsstädten liegen nun, fast 10 Monate nach der Wohngeldreform, jeweils rund 10.000 Anträge unbewilligt auf Halde und die Menschen türmen Mietschulden auf, die den Verlust ihrer Wohnung nach sich ziehen können.

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„Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass alle Studien höhere relative Inflationsraten für Haushalte mit niedrigem Einkommen aufzeigen.“

Auswirkungen der Inflation auf verschiedene Einkommensgruppen und Haushalte

Veröffentlichung der Kurzexpertise 26 „Verteilungswirkungen der aktuellen Preisniveausteigerungen“

Titelblatt des Forschungsberichts.

Seit dem Frühjahr 2022 ist die Inflationsrate in Deutschland außergewöhnlich stark angestiegen. Im Hinblick auf diese Preisentwicklungen stellt sich die Frage, wie stark einzelne Haushalte in Deutschland von den hohen Inflationsraten betroffen sind und inwieweit sich die Belastung z. B. nach Einkommenshöhe unterscheidet. Die Kurzexpertise gibt einen Überblick über aktuelle Studien zu den Verteilungswirkungen der Inflation. Ein Fokus wird dabei auf die verwendeten Datengrundlagen und Methoden gelegt. Außerdem werden Vorschläge zur Verbesserung u.a. der Datenlage unterbreitet.

Einwände der FDP gegen die Kindergrundsicherung – im Wesentlichen vorgeschoben

Sozialstaat

Die neue Kindergrundsicherung löst das Armutsproblem nicht

Hinter dem haushaltspolitischen Konflikt über die Mehrkosten der Kindergrundsicherung steckt ein unterschiedliches Armutsverständnis von FDP und Bündnisgrünen, das gegensätzlicher kaum sein könnte. Ein Beitrag von Christoph Butterwegge.

Eigentlich wollte das Bundeskabinett bei einer Klausurtagung auf Schloss Meseberg nach monatelangem Streit zwischen FDP und Bündnis 90/Die Grünen über die Ausgestaltung der im Koalitionsvertrag angekündigten Kindergrundsicherung (KGS) einen Gesetzentwurf verabschieden. Nun haben sich Familienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) trotz intensiver Vermittlungsbemühungen von Kanzler Olaf Scholz (SPD) nur auf Eckpunkte für die Reform geeinigt. Ob diese geeignet sind, das Problem der Kinderarmut zu lösen, die mit 21,3 Prozent betroffenen Minderjährigen, d.h. über drei Millionen jungen Menschen unter 18 Jahren einen Rekordstand im vereinten Deutschland erreicht hat, ist aber mehr als fraglich.

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Armutsfester Regelsatz müsste 813 Euro betragen.

Regelsätze bleiben Armutssätze: Paritätischer kritisiert geplante Anhebung der Regelsätze als viel zu niedrig

Pressemitteilung

Armutsfester Regelsatz müsste 813 Euro betragen.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die heute von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) angekündigte Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung (“Bürgergeld”) auf 563 Euro zum 1.1.2024 als viel zu niedrig. Nach eigenen Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste der Regelsatz für Erwachsene mindestens 813 Euro betragen, um wirksam vor Armut zu schützen.“Diese Regelsätze sind und bleiben Armutssätze und gehen an der Lebensrealität der Menschen vorbei. Ausgeglichen wird gerade einmal knapp der aktuelle Kaufkraftverlust.Von einer Leistungsverbesserung kann keine Rede sein. Es bleibt bei willkürlicher Kleinrechnerei und im Ergebnis bei Leistungen, die vorne und hinten nicht reichen. Es ist bitter, dass diese Bundesregierung einkommensarmen Menschen weiter echte Teilhabe verwehrt und sie in Armut belässt”, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

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3,495 Millionen bzw. 24,0 Prozent der Kinder und Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren galten 2022 laut Eurostat in der Bundesrepublik Deutschland als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht

* In der BIAJ-Tabelle vom 29. August 2023 mit kurzem Textteil auf Seite 1 (PDF, DIN A4 quer) werden die beiden in der Tabelle „Relevante Indikatoren zu Armut und sozialer Ausgrenzung in Deutschland …“ (NAP, Seite 13) genannten Quoten (hier immer die Altersruppe 0 bis unter 18 Jahre) mit den entsprechenden Quoten in den anderen 26 EU-Mitgliedstaaten verglichen. Bremen, 29.08.2023

(1) Anmerkung: Der für die Bundesregierung offensichtlich „wichtigste Abschnitt“ im NAP: „Mit dem Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ (NAP) setzt Deutschland die Empfehlungen des Rates um. Die öffentlichen Haushalte beziehungsweise Sozialleistungssysteme werden durch diesen Aktionsplan nicht präjudiziert. Im Aktionsplan aufgeführte Maßnahmen oder daran anzuknüpfende zukünftige Maßnahmen, die finanzielle Belastungen oder personelle Mehrbedarfe für den Bundeshaushalt zur Folge haben, präjudizieren weder die laufenden noch künftige Haushaltsverhandlungen. Im Bundeshaushalt und Finanzplanungszeitraum bis 2027 nicht finanzierte Maßnahmen stehen insoweit sämtlich unter Finanzierungsvorbehalt. Der von der Verfassung vorgegebenen Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern ist bei der Umsetzung des NAP Rechnung zu tragen.“ (NAP, Seite 8)

„Ohne höhere Leistungen kann eine Kindergrundsicherung Kinderarmut nicht bekämpfen, denn auch hier gilt: Gegen Armut hilft Geld.“

Der Paritätische zeigt sich enttäuscht von den vorgestellten Eckpunkten zur Kindergrundsicherung

Die Bundesregierung kündigte an, mit den Eckpunkten zur Kindergrundsicherung einen „Neustart der Familienförderung“ vorzulegen, bezeichnet die Kindergrundsicherung gar als „belastbares“ Fundament. In den nun öffentlichen Eckpunkten genannt wird jedoch das, was schon hinlänglich bekannt ist.
Die Kindergrundsicherung wird künftig lediglich die verschiedenen staatlichen Finanzhilfen für Kinder und Jugendliche bündeln: Kindergeld, der Kinderzuschlag, Leistungen aus dem Bürgergeld und der Sozialhilfe für Kinder sollen zusammengefasst werden. Das Bildungs- und Teilhabepaket wird modernisiert, indem es aber kein integraler Bestandteil wird, sondern weiterhin zusätzlich beantragt werden muss. Was fehlt, ist das Bekenntnis zu höheren Leistungen für die einkommensarmen Familien.

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»Fortschrittskoalition«: Kindergrundsicherung wird zur Farce!

jW  29.08.2023  Inland     von David Maiwald

»Fortschrittskoalition«

Kindergrundsicherung wird zur Farce

Minister stellen Einigung der Ampelkoalition gegen Kinderarmut vor

Man muss zum eigenen Witz stehen – auch wenn es nicht mehr zum Lachen ist. »Es ist diese Bundesregierung, die eine Antwort auf Kinderarmut gefunden hat und darauf können wir stolz sein«, erklärte Bundesfamilienministerin Elisabeth Paus (Grüne) am Montag in der Bundespressekonferenz in Berlin. Eine Ampelentourage aus Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) stellte mit der Familienministerin gemeinsam die Einigung der Bundesregierung zur Kindergrundsicherung vor.

Oder was davon übrig ist. Auf Kosten von 2,4 Milliarden Euro hat sich die Ampelkoalition nach den vorgestellten Eckpunkten offenbar nach lange und öffentlich geführter Debatte geeinigt. Zur Erinnerung: Paus’ erster Entwurf sah Kosten von 12 Milliarden Euro jährlich vor – viel zu wenig, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, wie Armuts- und Ungleichheitsforscher Christoph Butterwegge im jW-Gespräch bereits im April bemerkte. Die nun getroffene Entscheidung bezeichnete der Sozialwissenschaftler am Montag gegenüber dpa als »riesigen Skandal«.

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Bis zu 3.300 Euro Eigenanteil im Pflegeheim ! Durchschnitt: 2.700 Euro!

Umfrage zu Pflegekosten: Große Mehrheit für Vollversicherung in der Pflege

Steigende Eigenanteile in der Pflege: Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung stellt aktuelle Umfrageergebnisse vor.
Eine große, parteiübergreifende Mehrheit der Bevölkerung ist für den Ausbau der gesetzlichen Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung. Das hat eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Bündnisses für eine solidarische Pflegevollversicherung ergeben. Dabei zeigt sich die deutliche Mehrheit für eine Pflegevollversicherung von 81 Prozent sowohl unter den Anhänger*innen der SPD (79 Prozent), der Grünen (82 Prozent), als auch der CDU (78 Prozent) sowie der FDP (76 Prozent). Das Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung sieht seine Forderung angesichts der parteiübergreifenden hohen Zustimmungswerte untermauert und fordert die Bundesregierung dazu auf, den Ausbau der Pflegeversicherung jetzt anzugehen.

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