„An zahlreichen Fronten werden wir konfrontiert mit den Folgen jahrelangen ´Sparens´, also der Nicht-Investition.“ (Stefan Sell)

Altersgerechte Wohnungen? Von denen fehlen viele und viele werden gebraucht

Viele werden in diesen Zeiten den Eindruck bekommen, dass es überall mangelt. An Fach- und überhaupt Arbeitskräften, an Kita- und Pflegeheimplätzen, aber auch an allerlei Investitionen in das, was man technisch-abstrakt „Infrastruktur“ nennt. An zahlreichen Fronten werden wir konfrontiert mit den Folgen jahrelangen „Sparens“, also der Nicht-Investition. Offensichtlich haben wir über einen langen Zeitraum von der Substanz gelebt – mit Blick auf die bauliche Substanz wurde diese vor allem in den 1970er grundgelegt, man denke hier an Schwimmbäder oder die vielen Brücken. Dort hat sich ein gewaltiger Investitionsstau gebildet, der nun den Menschen und der Wirtschaft im wahrsten Sinne des Wortes auf die Füße fällt. Vgl. dazu ausführlichen den Beitrag Wie marode Brücken die Wirtschaft bedrohen: Das Institut für Straßenwesen der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen sämtliche Brücken im Rheinland neu taxiert: »Das nüchterne Ergebnis: Von den insgesamt mehreren Tausend Brücken sind danach 650 schwer beschädigt und 350 sogar sehr schwer beschädigt. Mit anderen Worten: Diese Brücken haben das Ende der Nutzung erreicht.« Das bedeutet große Risiken nicht nur für die regionale Wirtschaft. Die Folgen sind bundesweit zu spüren.

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Kommt darauf an, wo man lebt? Krebserkrankungen und die soziale Ungleichheit

Kommt darauf an, wo man lebt? Krebserkrankungen und die soziale Ungleichheit

Wenn wir über Krebserkrankungen sprechen, dann geht es um hundertausende Menschen, die jedes Jahr von einer solchen Erkrankung betroffen sind. Zur Einordnung der Größenordnung berichtet das Robert Koch-Institut: Im Jahr 2018 sind geschätzt etwa 233.000 Frauen und 265.000 Männer in Deutschland neu an Krebs erkrankt. Die Gesamtzahl an jährlichen Neuerkrankungen stagniert demnach seit etwa zehn Jahren bei rund 500.000 Neuerkrankungen pro Jahr. Angesichts der älter werdenden Bevölkerung bedeutet dies, dass die Erkrankungsraten an Krebs im Mittel leicht zurückgegangen sind, allerdings zeigen sich bei den verschiedenen Krebsarten teilweise heterogene Trends (vgl. RKI 2021: Krebs in Deutschland für 2017/2018).

Das sind Überschriften, die einen gerade aus einer sozialpolitischen Perspektive aufhorchen lassen: Schere geht weiter auseinander: Mehr Krebs in ärmeren Regionen, so die Berliner Zeitung. Und der Spiegel hat seine Meldung so überschrieben: Soziale Ungleichheit beeinflusst Krebsrisiko zunehmend. Beide Meldungen beziehen sich auf diese Mitteilung des Deutschen Krebsforschungszentrums: Wachsende soziale Ungleichheit bei Krebsneuerkrankungen in Deutschland. Und darin bekommen wir eine gute und eine schlechte Botschaft serviert: »Die altersstandardisierten Krebs-Neuerkrankungsraten sinken – doch nicht alle Menschen in Deutschland profitieren gleichermaßen von diesem Trend: Der Rückgang ist in den am stärksten benachteiligten Regionen der Republik deutlich weniger ausgeprägt als in den wohlhabenderen Gegenden.«

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“Wenn Schulbedarf 14 Prozent teurer wird, müssen eben 14 Prozent drauf”, so Ulrich Schneider.

Pressemitteilung

Schulmaterialien werden immer teurer. Der Paritätische fordert finanzielle Hilfen für Familien.

Als alarmierend bezeichnet der Paritätische Wohlfahrtsverband die Preisentwicklung für Schulmaterialien. Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts sind die Preise für Papierprodukte wie etwa Schulhefte und Zeichenblöcke im Vergleich zum Vorjahr um fast 14 Prozent gestiegen und damit doppelt so stark wie die allgemeine Inflation. Der Verband verweist auf eigene Testkäufe und fordert eine sofortige Anhebung der Leistungen für den Schulbedarf in Hartz IV.Konkret fordert der Verband eine sofortige Anhebung der Leistungen für den persönlichen Schulbedarf, die derzeit bei 174 Euro pro Schuljahr liegen, auf 200 Euro. “Wenn Schulbedarf 14 Prozent teurer wird, müssen eben 14 Prozent drauf”, so Ulrich Schneider. Zudem müssten einmalige, aber hochpreisige Bedarfsartikel wie bspw. ein Schulranzen oder andere zur Einschulung oder bei Schulwechsel anfallende Dinge, als Sonderleistungen in der Grundsicherung übernommen werden.Testkäufe des Paritätischen auf Grundlage von Einkaufslisten unterschiedlicher Schulen aus Berlin ergaben einen Einschulungsbedarf für Erstklässler von 135 Euro plus Schulranzen (bis zu 260 Euro) und Sportsachen. Für ein Schulkind der 5. Klasse fielen allein für allgemeine Utensilien 165 Euro an, dazu kommen auch hier Kosten für Sportbekleidung und -schuhe. Die Zusammenstellung orientierte sich an möglichst günstigen Preisen des Onlineversands, wobei hier noch Versandkosten hinzu zu rechnen sind. Der Paritätische weist darauf hin, dass diese Kosten für Kinder im Hartz IV-Bezug nicht annähernd gedeckt seien. Das im Rahmen der Grundsicherung gewährte sogenannte Schulbedarfspaket in Höhe von derzeit 116 Euro für das erste Schulhalbjahr und 58 Euro für das zweite Halbjahr reicht danach insbesondere nicht für die Einschulung.So würden arme Familien zum Schuljahresbeginn einmal mehr unter Druck gesetzt, da sie sich die von den Schulen vorgeschriebenen Anschaffungen kaum leisten können.

“Keine Familie sollte sich finanzielle Sorgen machen müssen, weil das Kind ein Schulheft oder einen rückenfreundlichen Schulranzen braucht”, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Es sei eines Sozialstaats unwürdig, wenn der Einkauf zum Schuljahresbeginn Familien in existenzielle Nöte bringt. “Schulbedarf gehört zur Grundausstattung eines jeden Kindes. Es muss Sorge dafür getragen werden, dass jedes Kind von Beginn an die gleichen Möglichkeiten hat und teilhaben kann.”

Die Jobcenter und das Geld von oben: Auf dem Papier werden 500 Millionen Euro für 2024 gestrichen, 2025 sollen es sogar 900 Millionen Euro sein.

Die Jobcenter und das Geld von oben: Auf dem Papier werden 500 Millionen Euro für 2024 gestrichen, 2025 sollen es sogar 900 Millionen Euro sein.

Das „Bürgergeld“-System in Theorie und (monetärer) Praxis

Seit dem 1. Januar 2023 ist das „Hartz IV“-System beseitigt. Also auf alle Fälle semantisch wurde es liquidiert. Es ist zum „Bürgergeld“ weiterentwickelt bzw. umetikettiert worden. Mit dem Umbau des alten Hartz IV- zum neuen Bürgergeld-System einher gingen keine fundamentalen Veränderungen bei den so oft im Mittelpunkt der öffentlichen Debatten stehenden Regelleistungen, also dem Geld, das die „Regelleistungsberechtigten“ monatlich ausgezahlt bekommen. Viele werden sich noch an den Jahresanfang erinnern: Mit der Einführung des Bürgergelds zum 1. Januar wurde der Regelsatz für eine alleinstehende Person auf 502 Euro angehoben, um 11,8 Prozent – um die hohen Inflationsraten auszugleichen. Und man erinnert sich vielleicht auch noch daran, dass nunmehr beispielsweise Inflationsentwicklungen, wie wir sie in den vergangenen Monaten haben erleben müssen, deutlich schneller berücksichtigt werden (was nach einem Urteil des BVerfG auch gemacht werden muss). Eine substanzielle Anhebung der Regelleistungen darüber hinaus, wie von vielen Sozialverbänden gefordert, hat es nicht gegeben und auch der (angebliche) Inflationsausgleich wurde als nicht ausreichend gelungen kritisiert (vgl. dazu den Beitrag Erhebliche Kaufkraftverluste für Menschen in der Grundsicherung und die Stromkosten bleiben auch im Bürgergeld ein Problem, der hier am 5. Januar 2023 veröffentlicht wurde.

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Armutsgefährdungsquote unter Kindern und Jugendlichen von Eltern mit niedrigem Bildungsabschluss bei 37,6 %, von Eltern mit höherem Bildungsabschluss bei 6,7 %

Kinder und Jugendliche von Eltern mit niedrigem Bildungsabschluss besonders von Armut bedroht

Pressemitteilung Nr. N045 vom 26. Juli 2023  DESTATIS

 

  • Armutsgefährdungsquote unter Kindern und Jugendlichen von Eltern mit niedrigem Bildungsabschluss bei 37,6 %, von Eltern mit höherem Bildungsabschluss bei 6,7 %
  • Armut oder soziale Ausgrenzung bedrohen ein Viertel der Kinder und Jugendlichen, Anteil in zwei Drittel aller EU-Staaten niedriger als in Deutschland

WIESBADEN – Wie stark Kinder und Jugendliche von Armut bedroht sind, hängt auch von der Bildung ihrer Eltern ab. Die Armutsgefährdungsquote von unter 18-Jährigen, deren Eltern über einen niedrigen Bildungsabschluss wie etwa einen Haupt- oder Realschulabschluss ohne beruflichen Abschluss als höchsten Abschluss verfügten, lag 2022 in Deutschland bei 37,6 %. Unter Kindern und Jugendlichen von Eltern mit einem mittleren Bildungsabschluss waren 14,5 % armutsgefährdet, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand von Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt. Zu den mittleren Bildungsabschlüssen zählen beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung oder das Abitur. Hatten die Eltern einen höheren Bildungsabschluss wie etwa einen Meistertitel oder ein abgeschlossenes Studium als höchsten Abschluss, waren 6,7 % der Kinder und Jugendlichen von Armut bedroht. Zum Vergleich: Insgesamt waren in Deutschland im vergangenen Jahr knapp 2,2 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren armutsgefährdet. Das entspricht einer Armutsgefährdungsquote von 14,8 %.

Armutsgefährdungsquote von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren 2022

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2022: Im Osten 24,7% im Niedriglohn – im Westen 14,7% im Niedriglohn

Vollzeitbeschäftigte mit Niedriglohn in den Kreisen und kreisfreien Städten

Niedriglohnquoten 2022

Vollzeitbeschäftigte mit Niedriglohn in den Kreisen und kreisfreien Städten

Juli 2023 | Von knapp 22 Millionen Vollzeitbeschäftigten Ende 2022 mussten sich gut 3,6 Millionen Personen oder 16,5 Prozent mit einem Niedriglohn begnügen – im Westen waren es gut 2,6 Millionen Personen (14,7%), im Osten einschließlich Berlin knapp eine Millionen Personen (24,7%). Auf Basis der regionalen Niedriglohnschwellen waren im Westen gut 2,9 Millionen Personen (16,4%) und im Osten knapp 0,5 Millionen Personen (12,6%) betroffen.

Datengrundlage bildet die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Das im Rahmen der Beschäftigungsstatistik abgebildete sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt umfasst alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung – einschließlich des Kurzarbeitergeldes. Die Auswertungen sind auf solche sozialversicherungspflichtig (Vollzeit-) Beschäftigte eingeschränkt, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen und für die keine gesetzlichen Sonderregelungen gelten (»sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe«).

Als Niedriglohnbeschäftigte gelten Personen, die in ihrer Beschäftigung weniger als zwei Drittel des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten erzielen (Niedriglohnschwelle). Im Folgenden werden Auswertungen unter Bezugnahme auf die bundeseinheitliche Niedriglohnschwelle (Grafik 1) sowie unter Bezugnahme auf die west- bzw. auf die ostdeutsche (einschl. Berlin) Niedriglohnschwelle (Grafik 2) dargestellt.

Auf Basis der bundeseinheitlichen Niedriglohnschwelle (Deutschland 2022: 2.431 EUR/M) konzentrieren sich die hohen Niedriglohnquoten in den Kreisen und Städten der ostdeutschen Bundesländer. Bei Rückgriff auf die regionalen Niedriglohnschwellen – West 2022: 2.501 EUR/M, Ost mit Berlin 2022: 2.105 EUR/M – finden sich die Niedriglohn-Hotspots hingegen in westdeutschen Städten und Kreisen.

Merkel/von der Leyen: Rentenbeitrag für Arbeitslose gestrichen – Das Tabu im „Demografie“-Klischee: Sinkende Arbeitseinkommen – Systemische Niedriglöhnerei

FAZ: Dümmlich – akademischer Renten – Zynismus

Von Werner Rügemer

Die Unternehmer-Postille FAZ veröffentlichte am 9. Juni 2023 den ganzseitigen Artikel „Renten, stabiler als gedacht?“ Dafür holte sie zwei hochrangige Wissenschaftler: Senior Economist Benjamin Bittschi vom Institut für Wirtschaftsforschung WIFO in Wien und Professor Berthold Wigger vom Karlsruher Institut für Technologie KIT. Beide werden mit ihren erfolgreichen Karrieren in diversen Universitäten vorgestellt, Wigger noch als Mitglied des „Wissenschaftlichen“ Beirats beim Bundesfinanzministerium. Die Idylle wird durch ein großes Buntfoto untermalt: Ein Rentner in Sommerkleidung räkelt sich bequem im Gartenstuhl unter den hohen Bäumen des Kurparks Bad Füssing.

Im Interesse der vielen Neurentner: Beschäftigte sollen länger arbeiten!

„Die Rente“, so die Behauptung der beiden FAZ-Akademiker, ist „stabil“. Für die „Stabilität der Rente“ und für die „Stabilität des Konsums im Rentenalter“ müsse lediglich die Lebensarbeitszeit verlängert werden.

Und diese notwendige Erhöhung des Renteneintrittsalters lasse sich umso leichter durchsetzen, weil jetzt und in den kommenden Jahren immer mehr „Babyboomer“ in Rente gehen. Damit erhöhe sich logischerweise die Zahl der Rentner – und die haben „natürlich“ das existenzielle Interesse, dass die Renten stabil bleiben oder möglichst noch steigen.

„Wissenschaftliche“ Schlussfolgerung der beiden FAZ-Professoren: Die jetzigen Rentner selbst und die zahlreichen Neurentner sind die besten Unterstützer für die Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Denn dann zahlen immer mehr Beschäftigte immer länger und mehr in die gesetzliche Rentenkasse ein. Das gelte für Deutschland wie auch für „viele andere Länder“.

Dezenterweise nennen die beiden Autoren keine Zahl: Das Renteneintrittsalter von jetzt 67 auf 70 Jahre erhöhen, beispielsweise? Das lassen sie offen. Die konkrete Zahl 70 nennen allerdings ihre geistig-kapitalistisch Verwandten schon seit einiger Zeit, so in Deutschland BDI-Präsident Siegfried Russwurm und Gesamtmetall-Präsident Stefan Wolf, auch der CDU-Wirtschaftsrat, aktuell der ökonomische Chefberater des FDP-Finanzministers Lindner, Professor Dr. Dr. Lars Feld, der zugleich Vorsitzender des Beirats des CDU-Wirtschaftsrates ist.[1]

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Herne: Rund 27.000 Heranwachsende unter 18 Jahren – rund 8.000 Heranwachsende in SGB-II-Lebensgemeinschaften – 29,3 Prozent – ein jahrzehntelanger Zustand

(BIAJ) Die 400 Kreise von Gelsenkirchen bis Pfaffenhofen a.d.Ilm, die 15 Großstädte von Duisburg bis München und die 16 Länder von Bremen bis Bayern: Ein Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich der vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) neu berechneten SGB II-Quoten (Hartz IV)in sechs Altersgruppen (0 bis unter 3, 3 bis unter 6, 6 bis unter 15, 15 bis unter 18, 0 bis unter 15 und 0 bis unter 18 Jahre) – auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung bis Ende 2022 und Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

In der Altersgruppe unter 18 Jahre reichten die SGB II-Quoten (hier immer: Anteil der unverheirateten Kinder und Jugendlichen, die in Familien – amtlich: Bedarfsgemeinschaften – lebten, die auf SGB II-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Hartz IV) angewiesen waren, an der altersgleichen Bevölkerung) Ende 2022 im Kreisvergleich von 39,9 Prozent in Gelsenkirchen und 34,3 Prozent in Bremerhaven bis 2,8 Prozent im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, im Großstadtvergleich von 30,4 Prozent in Duisburg und 30,1 Prozent in Essen bis 10,4 Prozent in München und im Ländervergleich von 30,3 Prozent im Land Bremen bis 7,0 Prozent in Bayern – bei einer SGB II-Quote in der Altersgruppe unter 18 Jahre von 13,6 Prozent im Bundesdurchschnitt. (Westdeutschland 13,1 Prozent; Ostdeutschland 15,6 Prozent; 15 Großstädte einschließlich Region Hannover 20,8 Prozent, „Bundesrepublik ohne Großstädte“ 12,0 Prozent).

Die SGB II-Quoten und Berechnungsgrundlagen für alle Kreise, Großstädte und Länder (Bevölkerungsstand am 31.12.2022, Kinder und Jugendliche in SGB II-Bedarfsgemeinschaften im Dezember 2022) finden Sie in den BIAJ-Materialien. (u.a. den Länder- und Großstadtvergleich Ende 2022 auf Seite 3; die 15 Kreise mit den höchsten bzw. niedrigsten SGB II-Quoten u18 auf Seite 15) Die gesamten BIAJ-Materialien vom 01. Juli 2023 finden Sie hier: Download_BIAJ20230701 (PDF: zwei Text- und 26 Tabellenseiten)

Auszug aus BIAJ-Tabelle 1 (Seite 3 im PDF-Download) und Tabelle 2 (Seite 15 im PDF-Download) siehe unten.

2023 07 01 kinder sgb2 kreisvergleich 2022 biaj tabelle 1 auszug

2023 07 01 kinder sgb2 2022 15 kreise mit hoechster bzw niedrigster quote u18 biaj tabelle 2


Aufruf an Bundesarbeitsminister Heil: Machen Sie den Weg frei für eine Kindergrundsicherung, die vor Armut schützt!

Herner : Sozialforum

Bündnis für Arbeit – soziale Gerechtigkeit Frieden
Informationen I Sprecherkreis
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Herne, 05.06.2023


Herner Sozialforum

c/o Gewerkschaft ver.di,Büro Herne, Heinrichs tr. 17,

44623 Herne, Tel. 02323-82089,

www.herner-sozialforum.de

Aufruf an Bundesarbeitsminister Heil:

Machen Sie den Weg frei für eine Kindergrundsicherung, die vor Armut schützt!

Kinder, die heute von Grundsicherung leben müssen, leben in Armut. Die wenigen Leistungserhöhungen der vergangenen Monate werden durch die Inflation aufgezehrt und ändern daran zu wenig. Die Regelsätze belaufen sich aktuell auf 318 Euro im Monat für Kinder bis 6 Jahren und 348 Euro für Kinder bis 14 Jahren. Ihren Eltern ist es damit unmöglich, ihre Kinder gut zu ernähren, sie bedarfsgerecht mit allen notwendigen Gütern des täglichen Lebens zu versorgen – von der Kleidung über Hygieneartikel bis zum Spielzeug– und ihre gesellschaftliche Teilhabe sicherzustellen. Daran ändern auch die Erhöhung des Kindergeldes, das vollständig auf die Grundsicherung angerechnet wird, und das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket nichts.


Norbert Arndt vom Herner Sozialforum: “ Kinderarmut ist auch in Herne weit verbreitet und hat zuletzt ein neues Rekordhoch erreicht: Nahezu jedes dritte Kind wächst in unserer Stadt in Armut auf.

Wenn Hubertus Heil seine Hausaufgaben nicht macht und Christian Lindner die Mittel blockiert, droht nichts weniger als das Scheitern der Kindergrundsicherung. Die Folgen müssten Millionen von Kindern in Armut tragen, denen dringend nötige Hilfe verweigert würde. Ein weiterer Stillstand wäre ein unbegreifliches politisches Versagen. Schon jetzt zeichnet sich ein weiterer Anstieg der Kinderarmut ab. Bei allen politisch Verantwortlichen müssten die Alarmglocken angehen.“

Die Kindergrundsicherung wird sich schlussendlich daran messen lassen müssen, ob sie in der Leistungshöhe das soziokulturelle Existenzminimum der Kinder tatsächlich abdeckt und sie damit vor Armut schützt.

Die Kindergrundsicherung erschöpft sich nicht in einer optimierten Verwaltung. Auch geht es nicht in erster Linie um die Auflösung von Dunkelziffern bei der Inanspruchnahme von Leistungen.


SPD, Grüne und FDP haben vor diesem Hintergrund in ihrem Koalitionsvertrag folgerichtig die Neudefinition des kindlichen Existenzminimums vereinbart. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Mit Ausnahme einiger deskriptiv-unverbindlicher Papiere sind jedoch keinerlei Bemühungen des Arbeitsministeriums erkennbar, dieser Verpflichtung nachzukommen. Es wäre nicht hinnehmbar, wenn die für die Kindergrundsicherung entscheidende Frage des „Was und wie viel braucht ein Kind“ auf die lange Bank geschoben und das Projekt damit zum Scheitern gebracht würde.


Wir fordern Bundesarbeitsminister Heil auf, unverzüglich die notwendigen Arbeiten an einer sach- und bedarfsgerechte Definition des kindlichen Existenzminimums und zur Berechnung des existenzsichernden Zusatzbetrages in der Kindergrundsicherung aufzunehmen und hierbei die Expertise von Wohlfahrts-, Sozial-, Fachverbänden und Gewerkschaften einzubeziehen.

HERNER SOZIALFORUM
Sprecherkreis
Frank Sichau, Edith Grams,
Gregor Kleibömer, Norbert Arndt

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