Zwei Drittel der armutserfahrenen StudienteilnehmerInnen schaffen den Ausstieg aus der Armut !

Zentrale Ergebnisse der AWO-Langzeitstudie „Armut im Lebensverlauf“:

06.02.2020 | Pressemitteilung

AWO fordert: Entschlossenes Handeln gegen Kinderarmut!

DGB-Auswertung: Mehr 1,5 Millionen Kinder sind auf Hartz IV angewiesen.

Anlässlich der heute veröffentlichten Zahlen des DGB zu Kindern in Haushalten mit Grundsicherungsbezug erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

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„Im Ruhrgebiet wird die Zukunft der Kinder verspielt“

Heute zwei Fachtagungen zum Thema „Armut von Kindern und Jugendlichen“ in Bochum und Gelsenkirchen

„Im Ruhrgebiet wird die Zukunft der Kinder verspielt“

Annika Fischer WAZ

06.02.2020 – 18:42 Uhr

Gelsenkirchen.  Nirgendwo in Deutschland ist die Kinderarmut größer als im Ruhrgebiet. Wie kann man das ändern? Ein Forscher macht der Region große Vorwürfe.

Im Ruhrgebiet sind besonders viele Kinder arm. Und die meisten bleiben auch arm, wie eine Langzeitstudie zeigt. Auch deshalb beschäftigten sich am Donnerstag gleich zwei Tagungen in Bochum und Gelsenkirchen mit dem Thema Kinderarmut. Und der Frage: Wie kommen die Jüngsten heraus aus der Armutsfalle?

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Laut einer Auswertung des Deutschen Gewerkschaftsbundes leben rund 1,5 Millionen Kinder in Deutschland von Hartz-IV-Leistungen. Dabei sind deutlich mehr Kinder von Hartz-IV-Leistungen abhängig: Weitere 386.000 Kinder unter 18 Jahren leben in Hartz-IV-Haushalten, 123.000 von ihnen ohne eigenen Leistungsanspruch.

Wie viele Kinder leben von Hartz IV – 1,5 oder doch 1,9 Millionen?

amnews-2-300x190Laut einer Auswertung des Deutschen Gewerkschaftsbundes leben rund 1,5 Millionen Kinder in Deutschland von Hartz-IV-Leistungen. Dabei sind deutlich mehr Kinder von Hartz-IV-Leistungen abhängig: Weitere 386.000 Kinder unter 18 Jahren leben in Hartz-IV-Haushalten, 123.000 von ihnen ohne eigenen Leistungsanspruch.

Einer Pressemeldung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) zufolge leben derzeit rund 1,5 Millionen Kinder in Deutschland von Hartz-IV-Leistungen. Der DGB beruft sich dabei auf die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA).  Doch diese Zahl ist gleich doppelt irreführend, denn sie bezieht sich erstens nur auf unter 15-jährige Kinder, die zweitens einen eigenen Hartz-IV-Anspruch besitzen. Somit erfasst sie längst nicht alle Kinder, die von Hartz-IV-Leistungen abhängig sind.

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Christdemokrat Laumann plant komplette Streichung der Landesmittel für die Arbeitslosenzentren in NRW !

Pressemitteilung vom 06.02.2020

Kürzungspläne der NRW-Landesregierung gefährden Arbeitslosenzentren und unabhängige Sozialberatung

Erwerbslosenverein Tacheles kündigt Protest an. Statt die Landesfinanzierung der Arbeitslosenzentren einzustellen, müssen Beratungsstrukturen ausgebaut werden, weil Jobcenter zu oft rechtswidrig entscheiden.

Bisher gibt es rund 150 Beratungsstellen und Arbeitslosenzentren in NRW. Die vom Land Nordrhein-Westfahlen und der Europäischen Union geförderten Beratungsstellen für Erwerbslose, sollen sich nach den Plänen von Arbeitsminister Laumann spezialisieren und prekär Beschäftigte in ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen unterstützen. Gleichzeitig ist geplant, die Landesmittel für die Arbeitslosenzentren komplett zu streichen.

Ziel des Manövers ist die Zerschlagung von behördenunabhängigen Erwerbslosen- und Beratungsstrukturen,“ erklärt Harald Thomé, Vorsitzender des Erwerbslosenvereins Tacheles aus Wuppertal. „Erwerbslose brauchen aber Anlaufstellen, wo sie sich aufgehoben fühlen, gesellschaftliche Isolation durchbrechen können und wo ihre Rechte gegenüber den Behörden verteidigt werden.

Grundsätzlich begrüßt der Erwerbslosenverein, dass Minister Laumann die Rechte von prekär Beschäftigten stärken will. Das darf aber nicht zulasten der Arbeitslosenzentren und etablierten Beratungsstrukturen gehen, die sich schon jetzt um sozialrechtliche Ansprüche und die Existenzsicherung genau dieser prekär Beschäftigten kümmern. Um ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse auf betrieblicher Ebene zu bekämpfen, bedarf es anderer Maßnahmen, etwa zur Stärkung der gewerkschaftlichen Vertretung in solchen Betrieben und zur besseren sozialen Absicherung der betroffenen Arbeitnehmer*innen, damit sie nicht in die Fänge ausbeuterischer Unternehmen getrieben werden. Letzteres würde durch die Kürzungspläne der Landesregierung konterkariert.

Wie wichtig der Erhalt der unabhängigen Beratungsstrukturen zur Stärkung sozialer Rechte ist, macht die gerade veröffentlichte Widerspruchs- und Klagestatistik der Bundesagentur für Arbeit des Jahres 2019 für die Grundsicherung für Arbeitsuchende deutlich. Danach wurde über einem Drittel aller Widersprüche ganz oder teilweise abgeholfen (34 %) und knapp 40 Prozent der Klagen gegen Hartz-IV-Entscheidungen wurde teilweise oder völlig stattgegeben.

„Eine solche Erfolgsquote bei Widersprüchen und Klagen macht deutlich, dass die Jobcenter fehlerhaft arbeiten und in hohem Maße rechtswidrig handeln,“ so Harald Thomé von Tacheles e.V. „Deshalb ist eine uneingeschränkte Fortführung der behördenunabhängigen Beratungsstruktur unbedingt notwendig!“

Bei der Kürzung der Mittel geht es mit Nichten, wie vom NRW-Arbeitsminister behauptet, um den Abbau von „Doppelstrukturen“, sondern um den Angriff auf wirksame niedrigschwellige Unterstützungsangebote. Einem solchen Einschnitt wird Tacheles e.V. nicht tatenlos zusehen und kündigt Protest gegen das Vorhaben der Landesregierung an. Hierzu wird der Verein sich mit den betroffenen Einrichtungen kurzschließen.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Thomé / Tacheles e.V.  Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

Rückfragen bitte unter: 0176 – 240 89 757

Tel:  0202 – 31 84 41
Fax: 0202 – 30 66 04

info@tacheles-sozialhilfe.den
www.tacheles-sozialhilfe.de

Laut DGB sind im Hartz-IV-Satz etwa für ein 10-jähriges Kind 4,09 Euro pro Tag für Essen und Trinken kalkuliert, sowie monatlich 2,68 Euro für Bücher und 14,60 Euro fürs Sparen für Schuhe.

DGB unterstützt nicht die Forderung nach einer allseits geforderten Kindergrundsicherung !

1,5 Millionen Fälle Zahl der auf Hartz IV angewiesenen Kinder sinkt nur leicht

Der Gewerkschaftsbund fordert ein Aktionsbündnis gegen Kinderarmut – weil die Zahl der auf Hartz IV angewiesenen Kinder und Jugendlichen seit Jahren kaum gesunken ist.

06.02.2020, 09:59 Uhr

Peter Kneffel/ dpa

Mehr als 1,5 Millionen Kinder in Deutschland sind auf Hartz IV angewiesen. Ihre Zahl sank innerhalb von drei Jahren leicht von 1,56 Millionen auf 1,51 Millionen im vergangenen Jahr, das zeigt eine Datenauswertung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Die Daten für 2016 bis 2019 stammen von der Bundesagentur für Arbeit.

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Vier Arbeitsminister der Union sprechen sich in einem nun veröffentlichten Forderungspapier für eine Erhaltung von Vollsanktionen aus.

Forderungspapier: Arbeitsminister der Union halten an Vollsanktionen fest

Auch der Christ Karl-Josef Laumann (NRW-„Sozialminister“ und Zerstörer der Arbeitslosenzentren) gehört dazu

amnews-2-300x190Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht die Frage einer Neuregelung von Sanktionen im Hartz-IV-System im Raum. Vier Arbeitsminister der Union sprechen sich in einem nun veröffentlichten Forderungspapier für eine Erhaltung von Vollsanktionen aus.

Vier Landesarbeitsminister der Union, Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen, CDU), Nicole Hoffmeister-Kraut (Baden-Württemberg, CDU), Kerstin Schreyer (Bayern, CSU) und Harry Glawe (Mecklenburg-Vorpommern, CDU), plädieren in einem gemeinsamen Forderungspapier für die Fortsetzung von sogenannten Vollsanktionen gegen Beziehende von Hartz-IV-Leistungen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 5. November 2019 ist eine Reform der gesetzlichen Regelungen zu Sanktionen im Hartz-IV-System nötig.

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„Eine Exegese des Urteils des BVerfG vom 5. November 2019 eröffnet tatsächlich die grundsätzliche Option einer auch über die immer wieder zitierte „Grenze“ von 30 Prozent-Kürzungen hinausreichende Sanktionierung. Genau das versuchen die zitierten Arbeitsminister aus einigen Bundesländern nun wieder auf das Spielfeld zu schießen.“ (Prof.Sell)

Manche wollen es nicht lassen: Sie sollen wieder auferstehen, die 100-Prozent-Sanktionen im Hartz IV-System. Aber hatte nicht das Bundesverfassungsgericht …? Hat es nicht

Erinnern wir uns an den 5. November 2019. Ein wichtiger Tag nicht nur für viele Betroffene, sondern auch für das Verfassungs- und Sozialrecht insgesamt. Denn an diesem Tag verkündete das Bundesverfassungsgericht eine seit Jahren erwartete Entscheidung zu der Frage, ob Sanktionen im Hartz IV-System verfassungsrechtlich zulässig sind oder eben nicht. Immerhin ging es hier um nichts anderes als um die Frage, ob man das Unterste, also das staatlich definierte Existenzminimum, unterschreiten kann – bis hin zum völligen Wegfall. Bekanntlich fiel die Antwort aus Karlsruhe zwiespältig aus, was man schon der Überschrift der Pressemitteilung des hohen Gerichts entnehmen konnte: Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig. Also ein großer Erfolg der Sanktionsgegner, so scheint es. Wenn da nicht dieses eingeschobene Wort „teilweise“ wäre. Und das hat im vorliegenden Fall eine ganz besondere Bedeutung.

 

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Erforderliche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung bei Single- und Alleinerziehenden-Haushalten

Mindestlohn in Herne müsste für Alleinerziehende 10,50 Euro betragen, um aus dem Hartz-IV-Bezug rauszukommen.

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Ferschl, Lorenz Gösta Beutin, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.– Drucksache 19/16242 –

Erforderliche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung bei Single- und Alleinerziehenden-Haushalten

 

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„Grundsicherung“ im Alter und bei Erwerbsminderung: 6,8 Milliarden Euro

(BIAJ) Vor genau einem Jahr, am 2. Februar 2019 verbreitete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) eine „Information“ (Falschinformatioen) über die Entwicklung der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: „Grundsicherung im Alter: Kosten steigen auf fast sechs Milliarden Euro“ – „Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind im vergangenen Jahr auf 5,9 Milliarden Euro gestiegen. Das waren knapp 500 Millionen Euro mehr als noch 2017.“ (siehe dazu u.a. die BIAJ-Kurzmitteilung vom 02.02.2019: hier1 und hier2) Warum eine oberflächliche Betrachtung der Erstattungen der Ausgaben der Träger der Sozialhilfe (bzw. Länder) für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund zu einer Falschmeldung über die Ausgaben für die (bzw. die Kosten der) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung führte, wird deutlich, wenn man sich die „100-Prozent-Erstattungen“ gemäß § 46a SGB XII durch den Bund seit 2014 ansieht (siehe die aktualisierte BIAJ-Tabelle) und die Änderungen des § 46a SGB XII (siehe unten).

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