Hartz-IV-Urteil: Erstaunlich der Beifall von „linker“ Seite

Hartz-IV-Urteil: Angriffe auf das Existenzminimum sind in Ordnung

#07. November 2019 um 10:45 Ein Artikel von: Tobias Riegel
Quelle: Nachdenkseiten
Das Verfassungsgericht hat in seinem aktuellen Urteil zu Hartz-IV Kürzungen bis zu 30 Prozent für rechtens erklärt – das ist kein Grund zum Jubeln. Durch mangelnde Eindeutigkeit hat das Gericht es zudem versäumt, Rechtsfrieden zu stiften: Für die einen ist das Urteil ein „Quantensprung“ für die anderen eine Einladung zum Faulenzen. Während sich viele große Medien erwartungsgemäß positionieren, erstaunt der teils erklingende Beifall von „linker“ Seite. Von Tobias Riegel.

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Renten in Deutschland am niedrigsten in ganz Europa

Renten in Deutschland am niedrigsten in ganz Europa

Quelle: wanninrente.online magazin

Gerade die aktuellen Diskussionen darum, ob die Deutschen nun ärmer sind als der Rest der EU oder doch nicht, macht eine Betrachtung und einen Vergleich der deutsche Renten in den einzelnen Mitgliedsländern so brisant. Die heftig umstrittene Studie der Europäischen Zentralbank (EZB) vom April 2013, die den Deutschen statistisch gesehen das kleinste Vermögen im EU-Raum konstatierte, wurde wegen der fehlenden Berücksichtigung der Rentenansprüche kritisiert und als verzerrt bezeichnet.

Nun stellt sich die berechtigte Frage, wie die deutschen Rentenansprüche innerhalb der EU wirklich einzuordnen sind. Belastbare Zahlen wurden von der OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development) schon 2010 erhoben und 2011 veröffentlicht. Allerdings sprechen die Ergebnisse nicht für unsere Regierung, denn Deutschland steht wiederum schlecht da. Ein wichtiges Kriterium der Studie ist die Rentenhöhe, die im Verhältnis zum Einkommen als Ersatzquote berechnet wird. Und da geht es schon los:

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„Wer mit Sanktionen das Lebensnotwendige kürzt, nimmt existentielle Not in Kauf. Die Diakonie setzt sich für ein sicheres Existenzminimum ein, für alle Menschen!“

PM 067 – 05.11.2019  DGB

Hartz-IV-Sanktionen

Arbeitslose fördern statt ins Existenzminimum eingreifen

In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Diakonie Deutschland und der Paritätische Wohlfahrtsverband gemeinsam mit weiteren Partnern, Verbänden und Organisationen, die bestehenden Sanktionsregelungen im Hartz-IV-System aufzuheben und ein menschenwürdiges System der Förderung und Unterstützung einzuführen.

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„Nur weil das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen nicht vollständig abgeschafft hat, folgt daraus nicht, dass das Sanktionsregime überhaupt aufrechterhalten werden muss.“

Pressemitteilung des Bündnisse „Auf Recht bestehen“ zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur teilweisen Verfassungswidrigkeit von Sanktionen im SGB II:

Wir begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Tag, wonach die bestehende Sanktionsregelung zum großen Teil als verfassungswidrig anzusehen ist und in der bestehenden Form nicht mehr angewendet werden darf. Der Schutz des menschenwürdigen Existenzminimums muss nach unserer Auffassung in jedem Fall sichergestellt sein. Das betrifft nicht nur die vom Verfassungsgericht als grundgesetzwidrig beurteilten Sanktionen in Höhe von mehr als 30% des Regelbedarfs. Es schließt für uns auch eine Sanktionsmaschinerie aus, die starr und quasi automatisch abläuft und weder Ermessen noch eine Härtefallregelung kennt und bei der praktischen Umsetzung das Nachholen einer versäumten Mitwirkung nicht honoriert. Zudem dürfte das Urteil indirekt auch das Aus für die besonders scharfen Sanktionsregelungen für unter 25-Jährige bedeuten. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist daher als eine Ohrfeige für diejenigen Politiker und Politikerinnen sowie die Parteien anzusehen, die „Hartz IV“ beschlossen und seit rund 15 Jahren verteidigt haben.

Zurzeit bekommen dies jedes Jahr rund 8% aller betroffenen Arbeitslosen im Bezug von Leistungen nach dem SGB II zu spüren. Für sie bedeutet dies eine lang andauernde Unterschreitung des Existenzminimums. Die materiellen und psychischen Folgen sind in der Regel verheerend. Hunger, Angst, Depressionen, massive Verschuldung und auch der Verlust der Wohnung drohen. Gerade jüngere Arbeitslose resignieren und brechen oft jeden Kontakt mit dem Jobcenter ab. Aus Angst vor Sanktionen nehmen Betroffene fast jede Arbeit an. Dies begünstigt prekäre Arbeitsverhältnisse, niedrige Löhne und miese Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

Im Namen des Bündnisses „Auf Recht bestehen“ fordern wir daher, dass das bestehende Sanktionssystem im SGB II abgeschafft wird. Wir fordern die Bundesregierung und die im Bundestag vertretenen Parteien auf, umgehend entsprechend tätig zu werden. Dafür reicht es allerdings nicht aus, die Vorgaben des Verfassungsgerichts nur insoweit umzusetzen, wie es verfassungsrechtlich unbedingt geboten ist. Nur weil das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen nicht vollständig abgeschafft hat, folgt daraus nicht, dass das Sanktionsregime überhaupt aufrechterhalten werden muss. Im Einklang mit dem Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum fordern wir, dass an die Stelle der geltenden Sanktionsregelungen ein menschenwürdiges System der Förderung und Unterstützung von Alg-2-Berechtigten treten muss.

 

Berlin, den 5.11.2019

 

Für das Bündnis Auf Recht Bestehen

Frank Jäger, Tacheles e.V.
Rainer Timmermann, KOS

Hartz IV Urteil: Urteil zu Sanktionen geht Hernern nicht weit genug

Verfassungsgericht

Hartz IV Urteil: Urteil zu Sanktionen geht Hernern nicht weit genug

Lars-Oliver Christoph

Das Jobcenter darf Leistungen von Hartz-IV-Empfängern künftig um maximal 30 Prozent kürzen.

Das Jobcenter darf Leistungen von Hartz-IV-Empfängern künftig um maximal 30 Prozent kürzen.

Foto: Ralph Bodemer

Herne.  Die Leistungskürzungen für Hartz-IV-Empfänger bei Verstößen ist teilweise verfassungswidrig. In Herne stößt das Urteil auf ein gemischtes Echo.

Kürzungen von Hartz-IV-Leistungen bei Pflichtverletzungen sind teilweise verfassungswidrig. Dieses am Dienstag verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts stößt in Herne auf unterschiedliche Reaktionen. Während sich das Jobcenter positiv äußerte, gehen dem Herner Sozialforum und der Arbeitslosenzentrum das Urteil nicht weit genug.

Sozialforum: Existenzminium ist nicht kürzbar

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Urteil: Hartz-IV-Sanktionen sind zum Teil verfassungswidrig

Urteil: Hartz-IV-Sanktionen sind zum Teil verfassungswidrig

Die umstrittenen Sanktionen bei Verletzungen der Mitwirkungspflicht im Hartz-IV-System sind nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in ihrer aktuellen Fassung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Leistungskürzungen seien maximal bis zu einer Höhe von 30 Prozent zulässig. Zudem vergrößert das Gericht den Ermessenspielraum der Jobcenter.

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Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig: sofortige Anwendung des Urteils !

Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig

Pressemitteilung Nr. 74/2019 vom 5. November 2019 Bundesverfassungsgericht

Urteil vom 05. November 2019
1 BvL 7/16

Der Gesetzgeber kann die Inanspruchnahme existenzsichernder Leistungen an den Nachranggrundsatz binden, solche Leistungen also nur dann gewähren, wenn Menschen ihre Existenz nicht selbst sichern können. Er kann erwerbsfähigen Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II auch zumutbare Mitwirkungspflichten zur Überwindung der eigenen Bedürftigkeit auferlegen, und darf die Verletzung solcher Pflichten sanktionieren, indem er vorübergehend staatliche Leistungen entzieht. Aufgrund der dadurch entstehenden außerordentlichen Belastung gelten hierfür allerdings strenge Anforderungen der Verhältnismäßigkeit; der sonst weite Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers ist hier beschränkt. Je länger die Regelungen in Kraft sind und der Gesetzgeber damit deren Wirkungen fundiert einschätzen kann, desto weniger darf er sich allein auf Annahmen stützen. Auch muss es den Betroffenen möglich sein, in zumutbarer Weise die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Leistung nach einer Minderung wieder zu erhalten.

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„Ungeachtet der verfassungsrechtlichen Bewertung durch das Bundesverfassungsgericht sind sich die Unterzeichnenden einig: Es darf keine Kürzungen am Existenzminimum geben!“

Aufruf

Für ein sicheres Existenzminimum:

Grundsicherungsbeziehende fördern statt Eingriffe ins Existenzminimum!

 

Das menschenwürdige Existenzminimum ist ein allgemeines Menschenrecht. Es ist durch das deutsche Grundgesetz geschützt und vom Staat zu gewährleisten. Sanktionen in der Grundsicherung kürzen das Lebensnotwendige und machen soziale Teilhabe unmöglich. Sie können alle Menschen in der Grundsicherung treffen. Von Sanktionen sind jedes Jahr 8 Prozent der Leistungsberechtigten betroffen. Ihnen droht existentielle Not.
Ungeachtet der verfassungsrechtlichen Bewertung durch das Bundesverfassungsgericht sind sich die Unterzeichnenden einig: Es darf keine Kürzungen am Existenzminimum geben!
Sanktionen verstoßen gegen die Würde der Leistungsberechtigten. Sie bestrafen und drohen, wo Respekt, Hilfe und Unterstützung notwendig sind. Im bestehenden Sanktionsrecht ist jede Arbeit zumutbar – auch prekäre Arbeitsverhältnisse. Sanktionen haben negative soziale Folgen.
Sie schaden der sozialen und beruflichen Eingliederung. Die Folgen sind Verschuldung, soziale Isolierung, massive gesundheitliche und psychische Belastungen bis hin zu drohender Wohnungslosigkeit. Der Kontakt zum Jobcenter wird teilweise abgebrochen; das Hilfesystem erreicht die Betroffenen nicht mehr.
Darum fordern die Unterzeichnenden, die bestehenden Sanktionsregelungen aufzuheben.
An Stelle der geltenden Sanktionsregelungen ist ein menschenwürdiges System der Förderung und Unterstützung nötig!
Berlin, 5. November 2019
Erstunterzeichnende:·    Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied·    Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik, Diakonie Deutschland·    Prof. Rolf Rosenbrock, DPWV, Vorsitzender·    Wolfgang Stadler, Bundesvorsitzender, Arbeiterwohlfahrt·    Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer, DPWV
Aufruf :
https://www.der-paritaetische.de/fachinfos/fuer-ein-sicheres-existenzminimum-grundsicherungsbeziehende-foerdern-statt-eingriffe-ins-existenzmini/

Immer mehr Rentner müssen Einkommenssteuer bezahlen. (K)ein Problem? Ein Exkurs in die unübersichtlichen Tiefen des Renten- und Steuerrechts

Immer mehr Rentner müssen Einkommenssteuer bezahlen. (K)ein Problem? Ein Exkurs in die unübersichtlichen Tiefen des Renten- und Steuerrechts

Es gibt Meldungen, die für sich genommen eine Menge Aufregerpotenzial haben. Das hier ist so eine: Fiskus greift bei Rentnern zu: »Rentner zahlen immer mehr Einkommensteuer. So flossen nach den jüngsten Zahlen 2015 rund 34,65 Milliarden Euro Einkommensteuer von Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften an den Staat … 2014 waren es erst 31,44 Milliarden Euro, 2005 erst 15,55 Milliarden Euro. Während es beim gesamten Steueraufkommen zwischen 2005 und 2015 eine Steigerung von rund 50 Prozent gab, waren es bei der Einkommensteuer der Rentner rund 130 Prozent.«

Die Reaktionen darauf sind wie so oft in den heutigen Zeiten polarisiert: Während auf der einen Seite viele empört sind, dass nun auch „die“ Rentner vom Finanzamt in die Mangel genommen werden und die an sich schon überschaubaren Renten zusätzlich belastet werden, was nur als „Abzocke“ zu verstehen sei, melden sich andere zu Wort und verneinen jede Relevanz dieser Information, denn das Bundesverfassungsgericht habe schon vor Jahren geurteilt, dass die zunehmende Besteuerung von gesetzlichen Renten völlig in Ordnung gehen würde. Man erlebe hier wieder einmal einen aufgebauschten Strom im Wasserglas.

Wie so oft bei sozial- und steuerpolitischen Fragen gibt es für beide Seiten teilweise gute Argumente und die Wahrheit liegt irgendwo zwischen den beiden skizzierten Polen. Um was genau geht es hier?

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Die Rentensteuer trifft immer mehr Senioren. Die Einnahmen für die Finanzämter aus der Steuer wachsen viel schneller als andere Aufkommen.

 

Rentner zahlen fast 35 Milliarden Euro Einkommensteuer

Die Rentensteuer trifft immer mehr Senioren. Die Einnahmen für die Finanzämter aus der Steuer wachsen viel schneller als andere Aufkommen.

Rentner zahlen immer mehr Einkommensteuer. 2015 flossen rund 34,65 Milliarden Euro Einkommensteuer von Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften an den Staat, wie eine Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linken im Bundestag zeigt (PDF).

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